Flyer/Werbung unterm Scheibenwischer - Legal?

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo


    Edit: Daniel_23
    Dass am Auto hantiert wurde, änderst Du auch nicht mehr durch das wegwerfen. Das Stadtbild kann nichts für deren nervige Werbung. ;)


    Das is mir egal. Wie schon gesagt ich mag es nicht wenn andere Leute ihre Sachen an meinem Auto deponieren.


    Stell dir mal vor jemand stellt seinen Abfall auf dein Autodach.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Ist ja doch ein bißchen eine Streitfrage was ich hier losgetreten habe ;)


    Damit alle mal sehen, um was es hier geht:





    Wie gesagt, normalerweise das Ding in den nächsten Mülleimer schmeißen, und gut. Und selbst bei gut hergestellten, oder ganz billigen Schwarz-Weiß Flyern ists auch kein Problem, die wegzubekommen, wenn sie nass geworden sind.
    Aber bei diesen mittleren Dingern sieht das so aus wie auf den Bildern, und wenn man die weißen Überreste wegmacht, bleiben sogar die Farben noch direkt auf der Scheibe.


    An und für sich wollte ich nur wissen, an wen man sich in so einem Fall wenden muss. Zur Polizei rennen und ne Anzeige machen, klar, das mag für den ein oder anderen Prinzipenvertreter toll sein, eine auf den Deckel vom Gewerbeaufsichtsamt oder von der Stadt könnte ich mir aber als deutlich sinnvolleres Vorgehen ansehen.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Im Normallfall musst du dich an den Verteiler/Veranstalter wenden. Wenn da genug Leute die Rechnung der Waschanlage einreichen, wird es sich vielleicht was anderes überlegen.
    Er muss genauso die Reinigungskosten übernehmen, wenn zu viele Flyer auf der Straße rumliegen.

  • Fockx, wo wohnst du? Komme aus BL


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead Und bei mir hängen auch manchmal diese Flyer oder Visitenkarten dran. Jedoch hatte ich auch bei Regen noch nie irgendwelche Rückstände..


    Und das isses wohl!


    Hatten das erst kürzlich auf dem Firmenparkplatz.


    Es kommt auf die Druckfarbe und auf das Papier an ob das Zeug bei Regen
    auf die Scheibe klebt.


    Auf dem kompletten Firmenparkplatz war auf jedem Auto ein Flyer
    vom Friseur. Jede Scheibe war dermaßen verschmiert.


    Dann kam eine auf die Idee, den Friseur anzurufen und hat denen diese
    Möglichkeiten gegeben 1) Putzen 2) Gutscheine für jeden betroffenen :D




    Es ist zwar eine Kleinigkeit, Braindead aber ich verstehe nicht, wieso
    du kein Verständnis für die Aufregung solcher Flyeropfer hast!


    Wenn das einmal vorkommt dann putzt man das weg das ist klar.


    Aber wenn das immer so weitergeht dann regt das irgendwann auf.



    Außerdem sind die meisten Flyerverteiler sowieso bescheuert.


    Es gibt ja die Flyerverteiler, die einfach alle Flyer so schnell wie möglich
    loswerden wollen und einfach mal 1000 Autos vollspammen.


    Und dann gibts da noch die leidenschaftlichen...die Verteilen auf der
    Straße ihrer Zielgruppe entsprechend :D

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Hi BB007, für Dich mag es zwar so sein, jedoch nicht nach dem Strafgesetzbuch. Eine Sachbeschädigung erfordert danach zumindest eine "Beschädigung" d.h. Substanzverletzung.


    Einer Substanzverletzung bedarf es bei der Sachbeschädiung nicht. Es reicht z. B. auch die vorübergehende "Unbrauchbarmachung" der Sache. Berühmt dafür sind doch die sog. Fälle über das "Luftablassen" aus Autoreifen. Es gibt verschiedene Urteile in denen so etwas als Sachbeschädigung gewertet wird.


    Ob das Fahrzeug durch die Aufkleberreste unbrauchbar geworden ist, ist hier wohl fraglich. Allerdings ist die "Ästhetik" des Fahrzeugs geschmälert. Von daher könnte man hier, ähnlich wie beim Graffiti, evtl. von einer Sachbeschädigung ausgehen. Alles in Allem wohl sehr schwierig :D

  • Zitat

    Original geschrieben von snoop
    Es ist zwar eine Kleinigkeit, Braindead aber ich verstehe nicht, wieso
    du kein Verständnis für die Aufregung solcher Flyeropfer hast!


    Wenn das einmal vorkommt dann putzt man das weg das ist klar.


    Aber wenn das immer so weitergeht dann regt das irgendwann auf.


    Habe doch nicht gesagt das ich dafür kein Verständnis hätte. Ich finde es halt nur lächerlich wenn deswegen jemand zur Polizei rennt und eine Anzeige erstattet...


    Das scheint aber gerade in Deutschland Mode zu sein wegen jedem kleinen Schi** zur Polizei/Anwalt zu rennen, sowas regt mich noch bedeutend mehr auf.

  • snoop
    komme aus Villingen-Schwenningen.



    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Das scheint aber gerade in Deutschland Mode zu sein wegen jedem kleinen Schi** zur Polizei/Anwalt zu rennen, sowas regt mich noch bedeutend mehr auf.

    Naja, früher haste so jemandem eine aufs Maul gegeben, und derjenige wusste genau warum und hats von da ab gelassen..


    Heute rennt aber der danach zur Polizei und zeigt dich wegen Körperverletzung an. Und was regt jetzt mehr auf? :rolleyes:



    Nochmal, es geht nicht darum ob jetzt jemand zur Polizei rennt oder nicht, sondern ich wollte eigentlich nur mit Paragraphen belegt haben, ob eine solche Flyeraktion legitim ist, oder nicht, und ob man wirklich aktiv etwas unter einen Scheibenwischer kleben darf, oder nicht.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Habe doch nicht gesagt das ich dafür kein Verständnis hätte. Ich finde es halt nur lächerlich wenn deswegen jemand zur Polizei rennt und eine Anzeige erstattet...


    Das scheint aber gerade in Deutschland Mode zu sein wegen jedem kleinen Schi** zur Polizei/Anwalt zu rennen, sowas regt mich noch bedeutend mehr auf.


    Darum geht es doch gar nicht. Du verstehst es nicht - oder?! :confused:


    Wenn es wirklich so ein "Kleinschiss" ist, dann frag doch mal beim Ordnungsamt nach, warum man für das verteilen eine Genehmigung braucht. :p :rolleyes:


    Und wenn ich das hier so richtig lese, dann landen doch fast alle Wurfzettel, Flyer ungelesen auf der Strasse, Parkplätzen und tragen zu einer Verschönerung im Stadtbild bei.
    Nochmal: für diese Art der Verunreinigung entstehen den Städten unnötige Reinigungskosten und das ist alles andere als sog. "Kleinschiss".


    Und genau dafür kann man den Verursacher verantwortlich machen. Das ist der springende Punkt.
    Gerade in den Zeiten der knappen Kassen habe die Städte, Gemeinden ein grosses Interesse wenn solche sinnlosen Verunreinigungen angegangen werden.


    Oder wirfst du deinen Hausmüll, Unrat auch einfach aus dem Auto oder lädst deinen Sperrmüll einfach in den nächsten Wald? :):rolleyes:

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Nochmal, es geht nicht darum ob jetzt jemand zur Polizei rennt oder nicht, sondern ich wollte eigentlich nur mit Paragraphen belegt haben, ob eine solche Flyeraktion legitim ist, oder nicht, und ob man wirklich aktiv etwas unter einen Scheibenwischer kleben darf, oder nicht.


    Wenn die Verteilaktionen auf privaten Grundstücken/Parkplätzen stattfinden, braucht derjenige das Einverständnis des Eigentümers/Besitzers. Wird auf öffentlichen Straßen/Parkplätzen verteilt, musst du halt einen Blick in deine Gemeindesatzungen und/oder Polizeiverordnungen werfen, inwiefern die 'Sondernutzung' erlaubnispflichtig ist oder nicht - ggf. ist das Ordnungsamt oder die Straßenbaubehörde dein Ansprechpartner.


    Edit: Lies mal §20 der Polizeiverordnung deiner Stadt -> http://www.villingen-schwennin…izeiverordnung.489.0.html


    Dabei geht es aber nicht um dein Verhältnis zum Verteiler, sondern um das Verhältnis Eigentümer/Besitzer des Grundstücks <> Verteiler bzw. Stadt/öffentliche Hand <> Verteiler. Du selbst kannst gegen das bloße Verteilen wohl nicht wirklich etwas unternehmen, solange es nicht z.B. auf deinem Grundstück stattfindet oder dein Fahrzeug tatsächlich beschädigt.

  • in Lübeck ist es so, dass man für das Verteilen von Flyern in der Innenstadt ene Genehmigung braucht und auch eine Gebühr zahlen muss. (Vermutlich Reinigungsgebühren).
    Auf Parkplätzen braucht man meist die Genehmigung des Parkplatzbetreibers, der das generell untersagt, weil die Kunden das nicht befürworten.
    Denke so wird das in anderen Städten auch gehandhabt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!