BenQ-Handygeschäft in Deutschland am Ende

  • Garantiefälle werden nicht mehr bearbeitet, Handys nicht zurückgeschickt


    Schlechte Nachricht für Handybesitzer von BenQ-Siemens-Handys: Der insolvente Handyhersteller wird wahrscheinlich keine Garantie mehr für defekte Geräte übernehmen, berichtet Focus Online. Derzeit verschwinden alle Mobiltelefone, die zur Reparatur an den Kundenservice geschickt wurden, wie in einem schwarzen Loch. Geld für den Rückversand steht nicht zur Verfügung, der Kunde hat das Nachsehen.


    golem.de

  • Herrlich...da ist der Kunde natürlich wieder der Dumme, bzw. der Händler.
    Nur was soll der Händler bitte schon machen ? Der letzte Absatz ist ziemlich bescheuert, denn er suggeriert, dass der Händler nun ein neues Handy bezahlt. Mal sehen wieviele Kunden nun in die Läden stürmen und Ersatz verlangen. :rolleyes:

  • Habe meinen EF81 noch zurückbekommen jedoch mit einen anderen Problem!
    Mann kann aber die Versandkosten (in beide Richtungen) und die Reparaturkosten selbst übernehmen!


    Ich habe mich an meinen Netzanbieter gewandt und ihm das Problem geschildert, jetzt ist mein EF81 bei dehnen in der Werkstatt zur Reparatur! :confused:

  • Da haben einige Händler ja ganz schöne Probleme...


    Siehe da!

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • mal ein kleiner tipp: achtet darauf, mit wem ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt.
    die wenigstens haben das handy wohl direkt von benq-siemens gekauft. eure (garantie-)ansprüche gehen somit gegen den vertragspartner des kaufvertrages (z.b. eplus).
    im beispiel ist eplus eurer ansprechpartner. nicht ihr müsst euch mit benq-siemens rumärgern, sondern die. wenn eplus den garantiefall nicht auf die reihe bekommt, dann könnt ihr auch auf wandlung bestehen.


    als nicht einschüchtern lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ciri78
    mal ein kleiner tipp: achtet darauf, mit wem ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt.
    die wenigstens haben das handy wohl direkt von benq-siemens gekauft. eure (garantie-)ansprüche gehen somit gegen den vertragspartner des kaufvertrages (z.b. eplus).
    im beispiel ist eplus eurer ansprechpartner. nicht ihr müsst euch mit benq-siemens rumärgern, sondern die. wenn eplus den garantiefall nicht auf die reihe bekommt, dann könnt ihr auch auf wandlung bestehen.


    als nicht einschüchtern lassen.


    Das ist so nicht ganz richtig ;)


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, also Siemens,
    und die sind pleite.


    Beim Verkäufer hat man den Gewährleistungsansruch,
    bei dem aber nur 6 Monate der Verkäufer beweisen muß,
    dass der Fehler schon beim verkauf vorlag.
    Dies ist schwer,
    aber, nach den 6 Monaten tritt die Beweißumkehr in kraft,
    dass heiß, der Käufer muß beweisen dass der Fehler schon beim kauf vorlag.


    Jetzt erkläre mir/uns mal, wie z.b. Du dass anstellen willst :D


    Ergo,
    nach 6 Monaten ist, mal abgesehen von einem kulaten Verkäufer, schluß mit lustig.


    Das ist leider eine Tatsache.


  • es funktioniert. zumindest bei vodafone und dem el71. ausprobiert und hinbekommen.
    liegt daran, dass die netzbetrieber auch ihre eigenen garantien geben, zumindest vf.
    weiterhin hast du ja auch die gewährleistung, und die trifft den vertragspartner.


    grundsätzlich gebe ich bei denen ausführungen recht. nach 6 monaten wird das ganze im garantiefall schwer. aber wie gesagt, man kann es dann auch über die gewährleistung versuchen und da netzbetreiber die kunden halten wollen, ist es mehr als einen versuch wert.

  • Zur Beweislastumkehr ist anzumerken, dass sich der Verkäufer hierauf berufen kann (aber keineswegs muss).


    Hier trennt sich bei der "Zweiklassen-Gesellschaft" auf Verkäuferseite die Spreu vom Weizen. Es ist wirklich nur eine Minderheit (z.B. in meinem Fall bisher nur QUELLE), die grundsätzlich auf die Beweislastumkehr bestehen, und nach Ablauf von 6 Monaten immer die Beibringung eines Gutachtens verlangen. :flop: :flop: :flop:


    Der Großteil der Händler handelt hier umsichtig, und beruft sich auf diese Beweislastumkehr nur dann, wenn der Mangel allem Anschein nach vom Käufer zu vertreten ist (Bruch, Wasserschaden etc.).


    Ich hatte schon mal überlegt, einen Thread zu eröffnen, in dem jeder die Gelegenheit hat, Verkäufer namhaft zu machen, die die Beweislastumkehr in derart kundenunfreundlicher Weise (miss-)brauchen.


    Wo würde ein solcher Thread hingehören? Es sind ja nicht nur Mobiltelefone betroffen. Mir würde derartiges bei der Verkäuferauswahl sehr hilfreich sein. Bisher ist das ganze über viele Threads verteilt. Nachdem ich letzter Tage hier irgendwo gelesen habe, dass Amazon insoweit kundenfreundlich reagiert, habe ich Amazon in den Kreis der Verkäufer aufgenommen, bei denen ich überhaupt noch kaufe. Ohne solche "Referenzen" behalte ich das Geld im Zweifel lieber selbst ... ;)


    Gruß aus Wedau

  • Ich vermute auch stark daß es über die Netzbetreiber laufen wird.
    Hatte mit meinem Panasonic Handy mal massig Probleme. Das war alle 6 Wochen für 2 Wochen in Reparatur. Ging über die Servicehotline von Pana an eine Firma die sich darum kümmert. Nur Ärger gehabt, mehrfach eingeschickt usw...
    Nach fast 2 Jahren Gerätealter und bestimmt 5 Reparaturversuchen der Pana-Auftragsbude hab ich mich direkt an O2 gewand.Und siehe da, ohne Probleme hatte ich nach nicht einmal einer Woche ein neues (!) Gerät in der Hand!
    Daß es in dem Fall wohl eher keine neuen Geräte gibt ist natürlich was anderes...
    Aber ich vermute sehr stark daß die 4 großen die Hunderttausende Kunden nicht so ohne weiteres im Regen stehen lassen werden! Immerhin handelt(e) es sich bei Siemens nicht gerade um einen kleinen Hersteller von Handys...
    Ob das jetzt eine Auffanggesellschaft oder sowas ind er Art wird, die sich da um die Garantiefälle kümmert, oder jeder Netzbetreiber sein eigenes Süppchen kocht, wird man sehen müssen.
    Wie auch immer...

    Zitat

    Original geschrieben von Ciri78
    ...da netzbetreiber die Kunden halten wollen, ist es mehr als einen Versuch wert.

    :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich hatte schon mal überlegt, einen Thread zu eröffnen, in dem jeder die Gelegenheit hat, Verkäufer namhaft zu machen, die die Beweislastumkehr in derart kundenunfreundlicher Weise (miss-)brauchen.


    Ein solcher Thread wäre sinnlos, da von "missbrauchen" keine Rede sein kann. Die rechtliche Lage bzgl. der Gewährleistung ist in diesem Punkt überaus eindeutig: Die Gewährleistung deckt AUSSCHLIESSLICH solche Mängel, die BEREITS ZUM ZEITPUNKT DES KAUFS vorhanden waren. Sie ist eben gerade NICHT für Mängel gedacht, die erst im Verlaufe der Benutzung eines Gegenstands auftreten - hierfür steht, soweit vorhanden, die Garantie des Herstellers ein.


    Die Beweislast, dass ein Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war, liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss der Käufer umgekehrt nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.


    Was Quelle da tut, orientiert sich also 100%ig an geltendem Recht - dass andere das nicht genauso handhaben, ändert daran nichts.


    Das Problem gerade bei kleinen Händlern wird oft genug auch sein, dass sie die Rechtslage halt einfach nicht kennen. Wenn ich dran denke, wie groß das Aufschreien z.B. unter den ganzen kleinen Einmann-Handy-Krautern damals war, als die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre ausgedehnt wurde. So gut wie keiner von denen hatte verstanden, dass sie damit im Grunde genommen überhaupt kein Problem haben, da die Gewährleistung de facto immernoch nur 6 Monate betrug.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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