Haben Streifenwagen der Polizei ein Tempomessgerät?

  • Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Zum Topic:
    Es kann auch sein, dass du Reifen drauf hast, die nicht den Dimensionen entsprechen, die du montieren solltest.
    Mein Bruder hatte einmal das Problem, er hatte auf seinem Auto im Umfang zu kleine Reifen drauf, bei Tacho 180-190 war die Geschwindigkeit nach GPS nur rund 150-160. Bei Tempo 80 (Tacho) war die reele Geschwindigkeit etwa 70 km/h (GPS).
    Das GPS stimmt übrigens, die Bussen stimmen meist mit der damals angezeigten Geschwindigkeit überein...


    Da wäre dann nur eben zu klären was billiger kommt... die Strafe fürs zu schnelle Fahren oder das man Reifen/Felgen draufhat die eigentlich eingetragen sein müssten dies aber (scheinbar) nicht sind... :p

  • Re: Haben Streifenwagen der Polizei ein Tempomessgerät?


    Zitat

    Original geschrieben von Elton
    Haben Streifenwagen als Standardausrüstung ein Tempomessgerät oder hat der Polizist nur seinen eigenen Tachostand abgelesen?

    Standardmäßig definitiv nicht.
    Das meiste wurde hier schon gesagt; NIE zugeben, vor allem nie, dass es bewusst war (sonst kosts nämlich das doppelte weils Vorsatz war). Und selbst wenn die Polizisten einen geeichten Tacho gehabt haben reicht dies vor Gericht NIE als Beweis aus. Man stelle sich vor welchen Spass 2 Beamte sich machen könnten, indem sie einfach ein paar Leuten hinterherfahren und hinterher angeben, man wäre zu schnell gefahren.
    Als einzige Beweise zugelassen sind die üblichen Meßgeräte in Streifenwagen, Lasergeräte, Radargeräte, etc.
    Aus diesem Grund wird man ja geblitzt (Beweisfoto) oder (bei Lasermessung der Polizei) sofort danach herausgewunken.


    Unser Anwalt (Dozent) hat mal erzählt, wenn man sieht, dass man per Laser gemessen wurde, am besten sofort rechts ran fahren und auf den Beifahrersitz oder nach hinten klettern. Schlimmstenfalls müssen die grünen zu einem hinlaufen, und da man nicht am Steuer ist, haben sie auch keine Möglichkeit nachzuweisen, dass man selbst am Steuer saß... (ich habs nicht probiert und übernehm auch keine Gewähr auf die Richtigkeit der Aussage :D ).

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Re: Re: Haben Streifenwagen der Polizei ein Tempomessgerät?


    Zitat

    Und selbst wenn die Polizisten einen geeichten Tacho gehabt haben reicht dies vor Gericht NIE als Beweis aus. Man stelle sich vor welchen Spass 2 Beamte sich machen könnten, indem sie einfach ein paar Leuten hinterherfahren und hinterher angeben, man wäre zu schnell gefahren.
    Als einzige Beweise zugelassen sind die üblichen Meßgeräte in Streifenwagen, Lasergeräte, Radargeräte, etc.
    Aus diesem Grund wird man ja geblitzt (Beweisfoto) oder (bei Lasermessung der Polizei) sofort danach herausgewunken.


    Einfach nur falsch....


    Einen ähnlichen Sachverhalt habe ich bereits durch.
    Die Beamten sind mir ein paar hundert Meter gefolgt und haben die Geschwindigkeit an ihrem nicht geeichten Tacho abgelesen, mich dann angehalten und über den Sachverhalt informiert- allerdings habe ich keine Aussage zu diesem Zeitpunkt gegeben.


    Gegen den Bußgeldbescheid bin ich Widerspruch gegangen und habe es auf die Gerichtsverhandlung ankommen lassen- dort habe ich dann aber nach Rücksprache mit meinem RA während der Verhandlung den Einspruch zurückgezogen da der Richter durchklingen ließ das Fahrverbot von einem Monat auf drei Monate hochzuschrauben da er in dem Verstoß vorsätzliches Verhalten sah.


    Bei mir wurde übrigens durch die Bußgeldstelle 25% vom abgelesenen Wert des nachfahrenden Fahrzeug abgezogen und dieser Wert wurde mir unterstellt.


    Die gleiche Aussage von zwei Beamten kannst Du als gegeben hinnehmen- da kommt man nicht gegen an- ist eben so in Deutschland.


    Gruß
    tommiii

  • Re: Re: Re: Haben Streifenwagen der Polizei ein Tempomessgerät?


    Zitat

    Original geschrieben von tommiii
    Die gleiche Aussage von zwei Beamten kannst Du als gegeben hinnehmen- da kommt man nicht gegen an- ist eben so in Deutschland.

    Man muss dennoch ein wenig zwischen "willkürlichem" Recht von Richtern bzw. Beamten und geltendem Recht unterscheiden.
    Und Fakt ist, dass eine solche Aussage NICHT rechtens ist. WAS der Richter damit macht, steht dann natürlich auf einem anderen Blatt.


    Kommt wahrscheinlich aber auch auf den Richter, die Situation, uvm. an... leider.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Hallo,


    Zitat

    Und Fakt ist, dass eine solche Aussage NICHT rechtens ist. WAS der Richter damit macht, steht dann natürlich auf einem anderen Blatt.


    Eben, "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei verschiedene Dinge.


    Aber ich stimme dir zu, ich hätte auch zum einen keine Aussage vor Ort gemacht, es auf eine Anzeige ankommen lassen und dann Widerspruch eingelegt, notfalls einen RA hinzugezogen.
    Ich weiss von einem Bekannten, das er das selbe Problem auch mal hatte, die Polizei hat behauptet, er währe 90 statt 70 km/h gefahren.
    Sein Anwalt hat erst mal die Protokolle der letzten Tachoeichung angefordert, welche angeblich 3 Monate zurücklag, die waren merkwürdigerweise nicht auffindbar. Dann wurden nach Eichung und vor der Kontrolle auf Winterreifen gewechselt und schon konnte der Richter das ganze Verfahren nur noch einstellen, weils die Ablesung nicht haltbar gewesen war. Kosten trägt die Staatskasse.


    Der nächste Schritt währe ein Gutachter gewesen.
    Es gibt schon einige Fälle, wo Leute per RA eine Radarmessung angezweifelt haben, weil der Messwagen nicht 100% zum Strassenrand ausgerichtet war. Allerdings muss man dann auch direkt Fotobeweise davon machen, sonst bringt das nichts.

  • Hallo zusammen!


    Eine kurze Frage, die hier mit `reinpassen dürfte.


    Ist es immer noch so, dass in NRW keine Bildgestützte Lasermessung durch die Polizei durchgeführt wird?
    Zumindest interpretiere ich diesen Artikel so: klick
    Das heißt im gleichen Atemzug, dass man direkt `rausgewunken werden muss?

  • Leute, fahrt doch einfach ordentlich und gut ists :rolleyes:

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Ich seh schon...falsches Forum für eine Autofrage... :rolleyes:


    Meine Frage war nicht: "Wie winde ich mich aus einem Bußgeldbescheid?"
    Sondern: "Wie verfährt die Polizei aktuell bei Geschwindigkeitskontrollen?"

  • Generell ist die Polizei berechtigt die Geschwindigkeit zu schätzen. Einem ausgebildeten und erfahrenen Beamten ist durchaus zuzutrauen, dies richtig zu tun. Ebenso kann jeder Autofahrer ein Fahrzeug einschätzen, sowie Geschwindigkeitsunterschiede feststellen. Dafür wird kein geeichter Tacho benötigt oder ein Beweisfoto, es tut auch ein zweiter Beamter als Zeuge.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Generell ist die Polizei berechtigt die Geschwindigkeit zu schätzen.


    Totaler Unsinn! Gilt nur in Ösiland. Hier muss man schon mehr auf den Tisch legen um dir 90 in ner 50er-Zone nachzuweisen :D


    Gruß
    pp

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