Originalrechnung nach wenigen Monaten unlesbar - wie vorgehen?

  • Das Problem ist folgendes:


    Habe mir vor ca. 8 Monaten im Penny das HP-Notebook gekauft. Der Beleg über den Kauf lagerte von Anfang an in meiner Geldkassette.
    Heute musste ich mit Erschrecken feststellen, dass die Buchstaben/Zahlen auf dem Papier kaum noch zu erkennen sind. Auch ein wenig Spielerei mit meinem All-In-One-Gerät (Scanner/Kopierer) brachte keine Besserung.


    Ich weiss, man sollte Rechnungen nach dem Kauf sofort kopieren, um genau vor solchen Fällen geschützt zu sein. Nun bin ich auch schlauer... :(


    Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt? Die Dame bei Penny meinte heute, ich solle mal beim Hersteller anrufen. Wüsste allerdings nicht, was das bringen sollte.
    In meinen Augen ist da eigentlich eher der Verkäufer der Ware der erste Ansprechpartner, schließlich benutzt dieser minderwertiges Thermopapier, dass nach wenigen Monaten nichts mehr erkennen lässt.


    Vielleicht standen einige von Euch ja auch schon mal vor einem vergleichbaren Problem!? Was habe ich noch für Möglichkeiten?

  • Je nach Geschäft können die die Rechnung nochmal ausdrucken - sofern das Gerät mit eindeutig Identifizierbarer Nummer oder dein Name auf der Rechnung ist.


    In einem Hi-Fi-Fachhandel haben Sie auch mal eine über 2 Jahre zurückliegende Rechnung ausgedruckt.

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  • Penny-Zentrale anschreiben oder anrufen und einen ordentlichen Beleg schreiben lassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Penny-Zentrale anschreiben oder anrufen und einen ordentlichen Beleg schreiben lassen.


    Die Frage ist, ob Firmen auf Anfrage verpflichtet sind, neue Rechnungen auszustellen.
    Das andere Problem, was ich sehe, ist die Tatsache, dass Penny wohl kaum nach meinen Angaben (ohne Beleg) mir ne Rechnung ausstellt. Ich müsste also den Beleg hinschicken. Das Original geb ich natürlich nicht aus der Hand, eine Kopie ist jedoch noch schlechter lesbar als das Original, was bedeutet, dass dann überhaupt nix mehr zu erkennen ist.

  • Hast Du nur mit ner Dame an der Kasse geredet oder mit dem Marktleiter/in? Also ich hatte mal eine Karstadtquittung verloren, die ich aber mit meiner Firma abrechnen musste und die Abteilungsleiterin hat mir auf Nachfrage anstandslos ne "Kopie" handschriftlich mit Stempel erstellt - die an der Kasse wusste sich aber erst mal auch nicht zu helfen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hast Du damals in bar oder per ec-Karte bezahlt? Ggf. kann man das in der Penny-Zentrale ja auch über die Buchungsdaten auf Deinen Kontoauszügen identifizieren.


    Ich nehme auch an, dass Du als privater Käufer nur zur sorgfältigen Aufbewahrung des Belegs verpflichtet bist, nicht aber dafür Sorge zu tragen hast, dass man alles später noch lesen kann. Solange also noch die Gewährleistung von Penny greift, sollten die zumindest in dieser Zeit auch dann für das Produkt gerade stehen müssen wenn sie keinen Zweitbeleg erstellen können. Was natürlich für den Zeitraum danach ist (bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie), kann ich nicht sagen. Ohne Beleg wird es da schlecht aussehen. Evtl. reicht ja eine nach Kauf online durchgeführte Registrierung des Gerätes oder ein bereits erfolgter Anruf beim Support, bei dem das Kaufdatum in die EDV von HP eingetragen wurde?


    Ansonsten hatte ich schon gelegentlich Erfolg mit dem hochauflösenden Einscannen und der nachträglichen Bearbeitung in Photoshop, um zumindest einige Sachen wieder sichtbar machen zu können (und zwar auch von Thermobons, die schon so gut wie weiß waren). Über Kontrast und Helligkeit, aber auch über die anderen Einstellungen zu den Farben kann man teilweise noch was erreichen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Der Hersteller kann anhand der Seriennummer den damaligen Vertriebsweg erfassen.


    Es liegt auch eine Kopie der Kassenbelege vor, entweder elektronisch oder sonst auch Papier. Auch die Seriennummern der Geräte sollten bei Pennymarkt "abrufbar" sein.


    Um die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, reicht im Prinzip auch ein Zeuge aus, der den damaligen Kauf bezeugen kann. Der Kassenzettel ist gesetzlich nicht zwingend.

  • Ich denke mal, dass es dem Thread-Ersteller weniger um die Gewährleistung/Garanie geht, als um den Umstand, dass ein potentieller Betriebsprüfer mit "leeren Zetteln" nicht zu begeistern ist. Dann heißt es nachzahlen ...


    Rechtlich ist Penny zur Erstellung einer Rechnung/Gutschrift verpflichtet - in meinen Augen ist dieser Verpflichtung nur durch Erstellung eines Belegs genüge getan, der die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (also weit mehr als die Garaniezeit) lesbar übersteht. Für solche Argumente ist das Kassenpersonal meist nicht zugänglich ... früher wurden auf Wunsch mal handschriftliche Rechnungen erstellt, an die der Kassenzettel angeheftet wurde. Das macht nun keiner mehr ...


    Hoffen wir mal, dass es zuerst andere erwischt mit der Folge dass die Finanzverwaltung den "Termodruckern" (Penny &Co. &Co. undundund ...) die Ohren mal mächtig langzieht, so dass wir bei einer späteren Prüfung dann lesbares Papiergut vorweisen können.


    Gruß aus Wedau

  • Erstmal vielen Dank für Eure Meinungen.
    Natürlich geht's mir hierbei vorrangig um die Garantie/Gewährleistung. Mir ist schon klar, dass ich mich auch anhand der Seriennummer oder auch dem Bankauszug (Notebook wurde mit EC-Karte bezahlt) als Eigentümer ausweisen kann. Aber z.B. bei einem evtl. Wiederverkauf macht sich eine Rechnung schon besser und ich habe auch was stichhaltiges in der Hand.


    Ich hatte nicht mit der Kassiererin geredet, sondern mir schon die älteste Dame herausgepickt. ;) Allerdings schien sich diese nicht sonderlich für das Problem zu interessieren. Sie meinte nur noch, dass sie auch keine nachträglichen Qittungen ausstellen kann. :rolleyes:


    Ich werde am Montag odre Dienstag nochmal hinlaufen und die Argumente von led-store@com und Nebelfelsen vorbringen. Mal schaun, wie die Dame reagiert...

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