EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


  • Darum gehts ja nicht, sondern um eine Regelung, die dem TKG entnommen sein soll und von der BNetzA durchgedrückt werden soll. Nun kapito? So schwer kanns ja auch wieder nicht sein... :rolleyes:

  • *Seufz* Ich bin ja eigentlich großer Freund und Verfechter des Datenschutzes, aber irgendwann kommt man auch mal an einem Punkt an, wo man sich darüber Gedanken machen sollte, ob ein sinnvoller Ansatz nicht in Regulierungswut unschlägt.


    Bürgerschützende Vorschriften sind ja schön und gut, aber man muss den Bürger nicht gegen seinen Willen schützen. Ich persönlich bekomme (wie alle anderen Base-Kunden auch) einen kompletten EVN und möchte dies auch. Würde ich das nicht wollen, hätte ich ebenso die Wahl gehabt, meine Verbindungsdaten sofort löschen zu lassen oder nur einen gekürzten EVN zu erhalten. Die Tatsache, dass ich es nicht gemacht habe, deutet doch wohl auf eine bewußte Entscheidung hin. Zumal ich auch behaupten würde, dass ich gereade noch mündig genug bin, diese Entscheidung zu treffen, ohne das mir staatliche Einrichtungen diese "bürgerschützend abnehmen".


    Man kann seine Prioritäten auch wirklich falsch setzen...

  • Gibt es nicht eine EU-Richtlinie, wonach alle Verbindungsdaten (min.) 6 Monate gespeichert werden müssen, weil doch ganz tief in jedem von uns ein potentieller Terrorist schlummert ??? Und das völlig unabhängig von der "Kostenfrage"?


    Oder irre ich mich da?

  • Re: Re: EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von gaspode
    Dürfen wir noch erfahren von wem das Mailing ist?


    ja klar: Von der zuständigen Abteilung meines Brötchengebers ;)

  • Zitat

    Gibt es nicht eine EU-Richtlinie, wonach alle Verbindungsdaten (min.) 6 Monate gespeichert werden müssen


    Die ist aber in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden. Die Mitgliedsländer haben dazu IMHO bis Ende 2007 Zeit.

  • Der Punkt ist ja nicht die Ausweisung auf dem EVN... Der Punkt ist, dass die Daten erst gar nicht gespeichert werden dürfen.


    Ich persönlich begrüsse diese Initiative der Datenschutzbeauftragten.

    Jurist (Univ.)

  • Armes Deutschland , kranke Bürokraten!
    Anstatt wichtig Dinge zu regulieren erfinden die solche §§.


    Wenn ich einen EVN wünsche ist das doch wohl meine Entscheidung.
    Ich finde meinen EVN bei Base immer recht interresant da man die Gesamtzeit sieht.


    Einen wirklichen Datenschutz kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
    Die Daten weerden mit sicherheit weiterhin gespeichert!

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Denn bei Festnetzprovidern ist das ja schon immer so gewesen, dass Flatrategespräche nicht auf dem EVN auftauchen.


    Bei Hansenet Alice tauchen alle Gespräche auf.

    ...

  • Kann mir vielleicht mal einer die Argumentation hierbei erklären?


    Was bitte soll dabei Verletzung des Datenschutzgesetzes sein, wenn ich explizit diese Gespräche aufgeführt haben möchte, und auch dem NB die Speicherung der Daten für 80 Tage erlaube?

  • Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
    Es sollen also nur die Daten gespeichert werden, die unbedingt gespeichert werden müssen, hier für abrechnungstechnische Zwecke.
    Da die in einer Flat enthaltenen Gespräche nicht berechnet werden, sollen die Daten nicht gespeichert werden.


    Weil hier aber die genannte Speicherpflicht der NB entgegensteht, ist das ganze m.E. ein Papiertiger. Die Daten werden unweigerlich gespeichert, für den Betroffenen soll es aber so aussehen, als würden sie dies nicht.


    Im Übrigen sollte auch hier eine Einwilligung des Betroffenen weiterhin eine Ausweisung der Gespräche ermöglichen.

    ...

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