Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wieso schreibt der Käufer dann was von Austausch des Boards vor Verkauf?
    In der Auktionsbeschreibung steht doch nichts von einem Autauschgerät oder habe ich da jetzt den absoluten Augenpaul?


    CH

  • ChickenHawk: ich denke mit "Austausch" meint er nur, Ausbau aus dem damaligen Rechner und einbau eines neuen Boards. Warum ich das allerdings damals gemacht habe kann ich wirklich nicht mehr sagen. Aber wenn das Board damals schon kaputt gewesen wäre, dann hätte ich es umgehend vernichtet und es nicht ca. 2 Jahre im Schrank liegen lassen.

    "Die Spritpreise sind so in die Höhe gegangen, mittlerweile mache ich mein Auto nachts aus..."

  • Ich habe ein PRoblem, hoffentlich kann mir jemand helfen:


    Ich habe etwas ersteigert(am 06.01.05) und dann hatte ich und der Verkäufer eine kleine auseinandersetzung, worauf ich erstmal nicht gezahlt habe, dann hat dieser mir am 10.01.05 eine eMail geschickt dass ich den Betrag binnen Wochenfrist überweisen soll oder er geht zu seinem anwalt.


    am 21.01.05 habe ich dann ein schreiben des anwalts bekomme, dass ich den betrag bezahlen soll und zusätzlich 81,43€ für den anwalt.


    den betrag für das handy habe ich dann am 24.01.05 überwiesen und das ebay produkt erhalten.


    nun habe ich heute erneut post vom anwalt bekommen, dass ich die 80€ bis zum 10.02.05 überweisen soll, ist das richtig?
    muss ich den betrag nun überweisen?
    hilfe!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bartholomäus
    Ich habe etwas ersteigert(am 06.01.05) und dann hatte ich und der Verkäufer eine kleine auseinandersetzung, worauf ich erstmal nicht gezahlt habe,


    Wäre vielleicht zunächst ganz interessant zu erfahren, worum es in der Auseinandersetzung ging...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Wieso hattet ihr eine "Auseinandersetzung" bzw. wieso hast Du den Betrag nicht beglichen?


    Ist das immer noch die alte Geschichte wo Du Dich aus dem Vertrag wg. Deiner Minderjährigkeit rausmogeln wolltest?


    CH

  • ja ist es, genau die geschichte!


    es ging darum, dass ich das geld erst auf ein konto überwiesen haben welches dann auf einmal nicht mehr von dem verkäufer war und dann auf ein anderes. mehr nicht


  • Nimms nicht persönlich, aber der Hellste scheinst du ja nicht gerade zu sein :confused:


    1. Warum schilderst du dein altes Problem hier als neues, noch dazu völlig aus dem Zusammenhang gerissen?


    2. Warum tatst du nicht so wie dir damals empfohlen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    hab ein Handy bei ebay verkauft. Gerät war 3 Wochen alt. Verkaufe oft Geräte bei ebay und hatte noch nie Probleme.
    Hab extra geschrieben Gerät ist in neuwertigem Zustand. ( Hatte halt minimale Gebrauchsspuren ). Jetzt kommt Käufer und will es "reparieren" lassen und einen Kostenveranschlag machen lassen welchen ich dann bezahlen soll. Gerät hat wie gesagt noch fast volle Garantie? Wie würdet ihr reagieren? Hab ihm halt eine kleine Rückerstattung angeboten aber er will es "reparieren" lassen. Also wohl erwirken, dass ich ein neues Gehäuse bezahle . Gerät ist ein V600.

  • Zitat

    Original geschrieben von avenaki
    Jetzt kommt Käufer und will es "reparieren" lassen und einen Kostenveranschlag machen lassen welchen ich dann bezahlen soll.


    Sonst gehts noch?.... :rolleyes: :flop:


    Wenn der Zustand des Handys wirklich wie von Dir beschrieben neuwertig ist (keine Übertreibung) würde ich auf keinen Fall darauf eingehen und lieber eine neg. Bewertung kassieren, als mich verar***** zu lassen....


    Hast Du den Käufer schon bewertet?

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Nein hab ihn noch nicht bewertet. Gerät hat wie gesagt minimale Gebrauchsspuren aber nix schlimmes in meinen Augen neuwertig.
    Hab so im Gefühl er schickt es einfach zurück. Werd ich aber nicht annehmen.
    Meinst ich soll ich bewerten?

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