Habe gerade eine E-mail vom Verkäufer bekommen. Er scheint jetzt doch bereit zu sein, per Nachnahme zu versenden und fragt nach der Versandanschrift.
Ich bin nur aufgrund der Tatsache etwas verunsichert, das der Verkäufer kurz nachdem er 3 Auktionen abgeschlossen hat, nicht mehr bei eBay gemeldet ist :confused:
Am ersteigerten Artikel bin ich auch weiterhin interessiert, allerdings habe ich etwas das Vertrauen in den Verkäufer verloren.
Gilt der Käuferschutz auch, wenn der Verkäufer nicht mehr bei eBay gemeldet ist? Wenn ja, könnte ich es ja riskieren....
Andy ![]()