ZitatOriginal geschrieben von booner
... Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Übergabeeinschreiben (wenn du viel Geld hast auch mit Rückschein).
Hab ja auch keinerlei Daten von ihm!?
ZitatOriginal geschrieben von booner
Du musst keine §§ nennen, es reicht, wenn du deutlich machst, dass du das Geschäft nicht gelten lassen willst und die tatsächlichen zur Anfechtung berechtigenden Umstände nennst ("vertippt").
Habs so geschrieben wie oben. Hat er bekommen, hat drauf geantwortet und Bezug dazu genommen. Müsste es also gewesen sein...
Nerv... ![]()
