Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ... Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Übergabeeinschreiben (wenn du viel Geld hast auch mit Rückschein).


    Hab ja auch keinerlei Daten von ihm!?

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Du musst keine §§ nennen, es reicht, wenn du deutlich machst, dass du das Geschäft nicht gelten lassen willst und die tatsächlichen zur Anfechtung berechtigenden Umstände nennst ("vertippt").


    Habs so geschrieben wie oben. Hat er bekommen, hat drauf geantwortet und Bezug dazu genommen. Müsste es also gewesen sein...
    Nerv... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Hab ja auch keinerlei Daten von ihm!?



    Hehe :D Warte bis er dir eine Lieferfrist setzt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hehe :D Warte bis er dir eine Lieferfrist setzt.


    :D
    Aber die Anfechtung muss doch "zeitnah" erfolgen!?
    Egal, ist ja somit auch schon, und wenn er ne Adresse mailt kann ers auch gerne schriftlich haben! :rolleyes:
    Danke booner, jetzt gehts mir wieder etwas besser... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    :D
    Aber die Anfechtung muss doch "zeitnah" erfolgen!?
    Egal, ist ja somit auch schon, und wenn er ne Adresse mailt kann ers auch gerne schriftlich haben! :rolleyes:
    Danke booner, jetzt gehts mir wieder etwas besser... :D


    Sie muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Wenn du dich bemühst, seine Anschrift herauszufinden, es dir aber nicht gelingt, zögerst du schonmal nicht, erst recht aber nicht schuldhaft. Außerdem passt das per email schon.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Könnte man "zur Sicherheit" nicht einen Art "Annahmevorbehaltstext" in eine Auktion einbauen? Kombiniert noch mit dem Vorbehalt Auktionen früher zu beenden ohne daß ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt!? So wie dieser Satz mit dem tollen EU-Gesetz!? :D
    Dachte da an etwas wie in diesem Urteil . Natürlich einfach und kurz, aber trotzdem wasserdicht...
    Ist dann sicher nicht mehr der Sinn der Sache, sprich einer Versteigerung, aber man ist wenigstens abgesichert!? Das müsste dann ja auch gehen, selbst wenn der BGH das anders sieht? Also sprich wenn mans reinschreibt wissen potentiellen Käufer Angebotsabgeber ja auf was sie sich einlassen (würden) Richtig?
    Also: wie formulieren...!?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Probleme wg. Rechnung


    Hi Zusammen,


    in letzter Zeit schlag ich mich bei Ebay mit einem seltsamen Problem rum:
    Es fing damit an, dass mir mitgeteilt wurde, dass die fällige Rechnung von meinem Konto nicht abgebucht werden konnte. Warum auch immer?!? Das Konto war auf jedenfall gedeckt. Ging sowieso nur um einen Kleckerbetrag von 5EUR irgendwas.
    In der Email stand dann auch, dass mein seine Kontodaten erneuern sollte o.sä.!
    Habe dann extra nochmal meine Bankverbindung eingetragen.
    Zwischendurch kamen dieselben Mahnungen noch 2-3 Mal. Jetzt erhielt ich eine neue Rechnung, welche eine Säumnisgebühren über 8EUR enthält (insg. ist die Rechung jetzt 13,?? EUR hoch). Ich finde dies total ungerechtfertigt! Ich weiß nicht was Ebay da falsch gemacht hat, aber ich jedenfalls nichts. Komisch ist auch, dass die Abbuchung am 15. erfolgreich verlaufen sein soll, aber am 30. eine Rücklastschrift erfolgt sein soll, habe soetwas nie veranlasst.


    Jetzt finde ich es natürlich bescheuert wg. 8EUR eine 0900 Nr. anzurufen, nur weil man der Rechnung widersprechen will. Gibt es da noch andere Möglichkeiten?
    Mir geht es da auch eher ums Prinzip, als um das Geld.


    Danke und schöne Grüße

  • Kontaktiere eBay doch einfach schriftlich über die eBay Plattform und schildere dem Support das Problem.


    Bist Du sicher, das die Email mit der Aufforderung, die Kontodaten zu erneuern, auch tatsächlich von eBay stammt? Hast Du einen Link in der Email angeklickt?


    Andy :)

  • :D


    ja war sicher von ebay ;)


    Werde mal wenn ich Zuhause bin schauen, was ich da machen kann, hier im Büro ist ebay.de -gott sei dank- geblockt.

  • Kurz und schmerzlos:


    Das da gekauft!


    Bin davon ausgegangen das eine Memory Card im Lieferumfang ist, da laut Beschreibung: "Das Game ist neu und original verpackt" und siehe Bild (Mem Card included):



    Nach Kauf habe ich eine Antwort erhalten, die ich vor dem Kauf gestellt habe:


    "Nein, ist nicht dabei, aber haben sie das bei dem Preis erwartet?"


    Habe ich das Recht den Kauf zu stornieren?



    Edit:
    Hihi, hat sich erledigt! Durch Panik war ich zu voreilig meine Frage hier zu posten. Habe vor erstellen des Threads den Verk angefragt und nun folgene Antwort erhalten:


    "Hallo,


    im Text finden Sie aber eine Abbildung der Packung, auf der das nicht steht, und im Text steht ja auch das es sich um eine deutsche Version handelt. Aber Rückgängig machen ist o.k. Ich habe das bereits in die Wege geleitet, sie brauchen über eBay nur noch zu bestätigen."


    Trotzdem "Danke" das dieser Thread existiert. Man fühlt sich etwas erleichtert, wenn man seine Probleme hier postet bzgl ebay.de :D

    Chinese aus Bremen

  • Wenn du Verbraucher bist, kannst du deine Annahmerklärung ohne Begründung gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Dir entstehen dadurch keinerlei Kosten. Widerruf kann per email erfolgen, muss aber zugehen,

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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