Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also lt. Nachbar sollte das Ding gehen, allerding stand das jetzt etwa 2-3 Jahre im Keller !
    Laut Käufer ging nur das Licht an sonst nichts, daher bin ich mal davon ausgegangen, das sich das Kühlmittel verflüchtigt hat, und habe Ihm daher angeboten mich an den Kosten für das Kühlmittel mit 10-15 € Beteidigen.


    Gruß
    Kay


    EDIT : Hier der link zur Auktion :
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em=130121731357&rd=1&rd=1

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Jetzt gehts weiter ! :)
    Gerade E-Mail von Ihm erhalten, Morgen wäre Sperrmüll bei Ihm, ich solle mich Bitte heute noch bei Ihm melden.


    Was haltet Ihr denn davon ?


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Nichts...
    Mit Deiner Auktionsbeschreibung hast Du halt Pech gehabt, man geht eben davon aus, dass der Kühlschrank funktioniert da nichts gegenteiliges erwähnt wurde. Da hilft also auch kein Gewährleistungsausschluss aus der Auktion.


    Schreib ihm halt, dass Du seine Mängelanzeige zur Kentniss genommen hast und er Dir den Schrank entpsprechend zur Überprüfung vorbeibringen soll. Sollte der Kühlschrank tatsächlich defekt sein, gibt es das Geld zurück-
    Wenn er mit Sperrmüll droht: Lass ihn, sollte er das Ding wegschmeißen ist es sein Problem und nicht Deins, da er selbst wenn die Reklamation berechtigt sein sollte kann er das im Streitfall nicht mehr beweisen.


    Worüber Du Dir aber klar sein solltest: Egal wie das Ding juristisch zu bewerten ist bzw. ausgehen sollte die negative Bewertung von dem Vogel ist Dir fast sicher.


  • Naja, mit beteiligen ist es nicht getan. Genau genommen musst du alle Kosten tragen, die anfallen, um den Kühlschrank wieder zum laufen zu bringen.


    Deine Angebotsbeschreibung erwähnt keine technischen Defekte oder Mängel, insofern kauft der Käufer einen funktionstüchtigen Artikel im Gebrauchtzustand.


    Wenn er den Kram auf den Sperrmüll gibt, dann bist du fein raus. Tut er das nicht, dann solltest du dir den Kühlschrank nochmal anschauen und dann musst du ggf. die Reparaturkosten komplett übernehmen, sofern das Gerät nicht laufen sollte.


    Wie und zu welchen Kosten du das Gerät in Stand setzt, bleibt dir überlassen. Der Kunde kann nicht einfach einen Elektriker bestellen und dir die Kosten aufbrummen.

  • Im Moment habe ich folgendes Problem
    Hab am 31.05. ein Handy verkauft, dem Verkäufer ganz normale Kontodaten zukommen lassen, sowohl via Ebay, als auch via Email. Um Bestätigung der Bankverbindung gebeten. Eine Woche gewartet, Zahlungserinnerungen gesendet, dem Verkäufer fristen gesetzt sich zu melden, ihm gesagt, dass ich den Artikel wieder einstellen werde, alles wieder via Ebay und Email und nach einer Woche dann bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Eine Woche, nachdem ich den nicht bezahlten Artikel gemeldet habe, also 2 Wochen nach Auktionsende meldete sich der Käufer dann über das Formular (Streitfall) und teilte mir mit, dass er die Zahlung nun vornehme würde. Ich ihm sofort wieder via Mail und Ebay mitgeteilt, dass der Artikel für ihn nicht mehr zum Verkauf steht und er mir das Geld nicht mehr überweisen muss. Nun zum Problem, ich habe heute die Zahlung von ihm erhalten, dass Handy ist aber längst anderweitig verkauft. Nun versuche ich wieder ihn zu erreichen, um ihm das Geld zurück zu überweisen, hat aber natürlich bisher wieder nicht geklappt. Was soll ich nun machen?
    Zum Ebay-Mitglied, dass das Handy gekauft hat, ist nur zu sagen, dass er über 60 Bewertungen hat, also eigentlich kein Anfänger ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Im Moment habe ich folgendes Problem
    Hab am 31.05. ein Handy verkauft, dem Verkäufer ganz normale Kontodaten zukommen lassen, sowohl via Ebay, als auch via Email. Um Bestätigung der Bankverbindung gebeten. Eine Woche gewartet, Zahlungserinnerungen gesendet, dem Verkäufer fristen gesetzt sich zu melden, ihm gesagt, dass ich den Artikel wieder einstellen werde, alles wieder via Ebay und Email und nach einer Woche dann bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Eine Woche, nachdem ich den nicht bezahlten Artikel gemeldet habe, also 2 Wochen nach Auktionsende meldete sich der Käufer dann über das Formular (Streitfall) und teilte mir mit, dass er die Zahlung nun vornehme würde. Ich ihm sofort wieder via Mail und Ebay mitgeteilt, dass der Artikel für ihn nicht mehr zum Verkauf steht und er mir das Geld nicht mehr überweisen muss. Nun zum Problem, ich habe heute die Zahlung von ihm erhalten, dass Handy ist aber längst anderweitig verkauft. Nun versuche ich wieder ihn zu erreichen, um ihm das Geld zurück zu überweisen, hat aber natürlich bisher wieder nicht geklappt. Was soll ich nun machen?
    Zum Ebay-Mitglied, dass das Handy gekauft hat, ist nur zu sagen, dass er über 60 Bewertungen hat, also eigentlich kein Anfänger ist.


    ebay die Situation schildern, damit der Käufer sich später nicht rausreden kann.


    Ansonsten würd ich gar nix tun. Du hast ja nix verloren. Der Käufer wird sich schon melden und sein Geld zurückverlangen wenn er will.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    .... Nun versuche ich wieder ihn zu erreichen, um ihm das Geld zurück zu überweisen, hat aber natürlich bisher wieder nicht geklappt. Was soll ich nun machen?
    ...


    siehst du im online-banking nicht seine kontodaten?
    alternativ bei deiner bank nachfragen & dann das geld zurücküberweisen...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:


  • Danke für Deine ausführungen.
    Also ich hatte Ihm ja Angeboten , die Ware zu mir zurück und Er bekommt komplett sein Geld wieder ! Das will Er aber nicht, Er will das ja (angeblich? ) entsorgen :rolleyes:
    Also ich sende Ihm nochmal ne E-Mail mit dem Angebot , das Er alles zurück bringen soll und ich Ihm das Geld dann zurück erstatte. Was anderes mache ich nicht mehr !
    Oder soll ich mit dieser E-Mail vielleicht bis morgen Nachmittag warten,bis der Sperrmüll vorbei ist :D;)

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Oder soll ich mit dieser E-Mail vielleicht bis morgen Nachmittag warten,bis der Sperrmüll vorbei ist :D;)


    So würden sich vielleicht manche Probleme von selbst lösen... ;)

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Hat sich ebay mal wieder was zum abzocken einfallen lassen:


    Quelle: http://www.wortfilter.de


    Nun auch technisch unmöglich: Angebotsverlängerungen


    Ende Februar hat eBay das Verlängern der Angebotsdauer verboten, seit Freitag Morgen ist das nun auch technisch unmöglich.


    Mit Angebotsverlängerungen konnte man die Umsätze steigern: In der Standardansicht werden bei eBay bald endende Angebote zuerst angezeigt. Verlängerte man ein Angebot kurz vor Schluss, so war es eben mehrmals prominent sichtbar.


    Die damalige Begründung eBays für die Änderung:


    Warum nehmen wir diese Änderung vor?


    Das Verlängern der anfangs gewählten Angebotsdauer manipuliert die Reihenfolge der Artikel auf den Suchergebnisseiten zum Nachteil der Angebote anderer Verkäufer.


    Weiterhin empfinden Bieter eine unerwartete Verlängerung der Angebotsdauer als unfairen Eingriff in den Angebotsablauf.


    Offenbar ist man bei eBay mit der Funktionsweise der bisherigen Angebotsverlängerungen nicht sonderlich vertraut: Angebote konnten nur verlängert werden, wenn sie noch nicht beboten waren. Daher ist die Aussage eBays "Weiterhin empfinden Bieter eine unerwartete Verlängerung der Angebotsdauer als unfairen Eingriff in den Angebotsablauf." natürlich Quatsch: Wenn es Bieter gibt, konnte die Angebotsdauer auch bisher nicht verlängert werden.


    Ginge es tatsächlich um die Interessen der Bieter, dann hätte man das Verbot auch auf Auktionen beschränken können - aber Angebotsverlängerungen sind nun auch bei Festpreisangeboten nicht mehr möglich!


    Worum es eBay bei dem Verbot tatsächlich geht, ist klar: Man will künftig noch mehr an den Verkäufern verdienen. Konsequenterweise ist dann dieses neue Verbot eben auch in den Grundsätzen zur Gebührenumgehung eingeordnet. Und dort findet sich dann auch eine entlarvende Aussage eBays: "Wir behalten uns außerdem vor, die Verlängerung der Angebotsdauer zukünftig nur noch gegen eine Gebühr zu ermöglichen."


    Wie groß die Nachfrage der Verkäufer nach Angebotsverlängerungen ist, zeigt der Erfolg von FixChange: Damit wurden innerhalb weniger Monate fast 20 Millionen Angebote verlängert!

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