Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • "Zustand: Gebraucht "


    Damit sollte alles gesagt sein. Ich würde die Kamera nicht zurücknehmen, zumindest nicht für den vollen Kaufpreis. Biete ihm an, er möchte Dir die Kamera zurücksenden, Du überweist ihm 130EUR und die Sache ist gegessen... Das sollte eine akzeptable Lösung für beide sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    hat einen Anwalt in der Familie,wurde mir auch soeben mitgeteilt.


    Dann frag ihn dochmal, warum der Familien-RA ihn nicht beraten hat, wie er seine Boutique-Ladenhüter besser kaschiert bei ebay verhökern kann.


    Das dürfte Wettbewerber und Finanzamt im Zweifel interessieren...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich bin der Meinung, dass du dir keine Sorgen machen musst, weil mit der Kategorie "Gebraucht", bist du raus aus der Sache. Es wird wohl so sein, wie du es selbst sagtest, dass der Käufer es schwer akzeptiert, dass du weniger bezahlt hast als er. Oder gibt es gar nicht erst eine Art Rechnung, wo er den Kaufpreis ableiten kann???

  • Bla, bla - seitens des Käufers. Als nächstes kommt die MAil, dass er Dich neg. bewerten wird, wenn Du die Kamera nicht zurücknimmst... ;)


    Due hast angegeben, dass die Cam gebraucht ist. Das hast Du mittels eines Auswahlmenüs bei der Auktionserstellung bewusst angegeben.
    Der Passus, dass die Exilim "neu" wäre, stammt aus den Produktbeschreibungen des HErstellers oder eiens Onlineshops und war somit unbeabsichtigt kopiert.


    So what, lass den Käufer sich aufregen. Du kannst mM nach Deine Hände in Unschuld waschen. ;)

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Derartige Aussagen "Kamera ist wie neu und wird mit sämtlichem Zubehör geliefert." sollte man bei Auktionen von gebrauchten Sachen tunlichst unterlassen gibt nur unnötig Ärger.


    Es wäre zwar unkomplizierter sowas etwas neutraler zu formulieren - aber Ärger kann das schon deswegen nicht geben, weil das ein viel zu wischiwaschi formulierter Allgemeinplatz ist und keinerlei Beschaffenheitsgarantie darstellt.


    Zitat

    Und auch ansonsten geht aus der Auktion nicht hervor, dass es sich um einen Rückläufer handelt.


    Warum auch? Es ist ja kein Neugerät und wird auch nicht als solches verkauft. Es ist als gebraucht angeboten - und ganz genau das ist es.
    Ob man bei Digitalkameras ähnlich wie bei Autos die Zahl (und Art) der Vorbesitzer angeben muss, bezweifle ich doch mal ganz stark.
    Insofern: Ignorieren. Hier mit einem Anwalt zu drohen ist bodenloser Blödsinn.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Hallo,


    habe eine Digitalkamera bei ebay verkauft,nun droht der Käufer mir mit dem Rechtsanwalt,...
    In der Artikelbeschreibung habe ich den Zustand als Gebraucht gekennzeichnet.Hat der Käufer recht ?


    gruß lokomotive


    der is nur stinkig weil er mehr als Du bezahlt hast. Bei einer Kamera ist es egal wieviele Vorbesitzer die Kamera hatte, ist ja kein Auto.
    Du hast die Kamera als gebraucht verkauft, und das hat der Käufer auch erhalten.


    Das wird immer schlimmer mit solchen Käufern, seit man keine Negativen Bewertungen für Käufer mehr abgeben kann.


    Meine Kam wollte der Käufer nach ner Woche zurückgeben, weil die ihm zu kompliziert in der Bedieung war.
    Ich bin doch kein Mediamarkt :D , hab ich zwar so nichtgesagt, sogar noch auf fragen gewantwortet, aber manchmal nerven diese Käufer


    Oder die Össis welche einen als N***i beschimpfen weil man nur innerhalb Deutschlands verschickt.

  • Manchmal hat man es wirklich mit schwierigen Käufern zu tun. Bin aber auch die letzten 2 Male an Verkäufer geraten mit denen ich dann ne Menge Diskussionen hatte. Waren zum Glück nur ein paar Euro Artikel.

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Manchmal hat man es wirklich mit schwierigen Käufern zu tun.


    Das liegt daran, dass nur diese "schwierigen" Käufer auch so dumm sind, teilweise vollkommen überhöhte Beträge zu bieten ;)

  • Jetzt hab ich auch mal ein kleines Problem.


    Ich hab vor einiger Zeit bei Ebay eine USV gekauft. Sofort (21.8) überweisen, und der Verkäufer hat auch schon einen Tag später (22.8.) "Zahlung erhalten" markiert.
    Soweit so gut, nur dann kam nix mehr. Keine Lieferung keine Mitteilung einfach nix.
    Letzte Woche hab ich eine Mail inkl Fristsetzung geschrieben. Keine Antwort, keine Lieferung.
    Also hab ich jetzt einen Streitfall bei Ebay gestartet (nicht erhaltener Artikel). Endlich eine Reaktion. Ich erhleit eine Antwort, daß ich doch bitte auf seinem Handy anrufen soll.
    Beim Gespräch hab ich dann erfahren, daß der Mitarbeiter, der dafür zuständig ist, erkrankt ist, aber morgen wieder kommt. Dann würde ich die Lieferung erhalten.
    OK, kann man glauben, muß man aber nicht.
    Jetzt ist nur die Frage, wie weiter vorgehen?
    Soll ich den Streitfall bei Ebay schließen? Immerhin hab ich eine Rückmeldung, und kann auf eine Lieferung hoffen. Und wenn nix kommt, einen neuen Streitfall öffnen? Geht das überhaupt? Wie lange soll man da warten?
    Oder den Streitfall erstmal offen lassen, und erst schließen, wenn das Paket bei mir steht?


    Wie würdet Ihr dabei vorgehen?


    Link:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=STRK:MEWN:IT&ih=025

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