Evtl. wollte auch nur jemand den aktuellen Kurs "ausloten".
Ich dachte ebay wollte da noch was ändern und Gebotsrücknahmen Minuten vor Ende unterbinden?
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Re: Erst überboten und dann doch Gewinner ?!
ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Für mich war das ganze abgehacktAch herrje - hoffentlich wurde da nichts wichtiges abgehackt
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Nun hab ich das Gerät an der Backe, was vom Preis her nicht schlimm ist, aber sowas kann doch nicht sein... Oder ???Das eBay-System kümmert sich halt einen Dreck um die rechtlichen Grundlagen auf denen das Ganze beruht.
Einmal überboten, erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Gebot. Das heisst, Du musst gar nichts, kannst Dich natürlich aber trotzdem mit dem Verkäufer einigen. -
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Dann ist der Verkäufer genau selbst Schuld, wenn er ohne Zustellnachweis verschickt. Bei der von mir genannten Variante ist das Verwerfliche aber, dass der Unternehmer sein Risikio dem Verbraucher mit der Argumentation "Kostenersparnis" unterjubelt, ohne dass dieser es merkt.Prinzipiell hast Du Recht. Man sollte aber auch den Wert der Sache aus dem Auge verlieren um den es hier geht. Es geht um eine Handyfolie welche einen Wert von deutlich unter 10 Euro haben dürfte.
In solchen Fällen verfahre ich so, dass ich den VK ausdrücklich darauf hinweise, dass die von ihm gewünschte Rücksendeart keine Versicherung und keinen Nachweis enthält.
Ich lasse mir dann bestätigen, dass er das volle Risiko trägt wenn etwas "verschwindet". Damit bin ich immer noch gut gefahren, und hatte noch keine Probleme bei Rücksendungen.ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
Das eBay-System kümmert sich halt einen Dreck um die rechtlichen Grundlagen auf denen das Ganze beruht.
Einmal überboten, erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Gebot. Das heisst, Du musst gar nichts, kannst Dich natürlich aber trotzdem mit dem Verkäufer einigen.Das entspricht auch meinem Wissen zum rechtlichen Standpunkt. Hast Du dafür vielleicht noch eine Quelle, würde das gerne mal genau nachlesen falls ich auch in die Situation komme.
Und noch was zum System, war es nicht immer so, dass Gebotsrücknahmen nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende möglich waren? Sonst könnte man doch auch sehr leicht betrügen indem man 2 Accounts nutzt, sehr früh den Preis deutlich über Marktwert bietet, und dann das überbietende Gebot ganz kurz vor Schluss zurück zieht. Die Masche wurde doch auch so schon öfter gemacht. Dachte eBay hat hier gegengesteuert. -
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Original geschrieben von elknipso
Hast Du dafür vielleicht noch eine Quelle, würde das gerne mal genau nachlesen falls ich auch in die Situation komme.Das steht so in §10 der eBay AGB.
ZitatUnd noch was zum System, war es nicht immer so, dass Gebotsrücknahmen nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende möglich waren?
Danach kann man Gebote nur innerhalb einer Stunde zurücknehmen.
Zum Betrügen hätte man übrigens 3 Teilnehmer gebraucht weil das "Zweithöchstgebot" ja nur wenig unter dem Höchstgebot liegt, und nur ein "Dritthöchstgebot" ganz niedrig sein könnte.
Aber da ist (und war) der Verkäufer ja nicht verpflichtet zu verkaufen - siehe eben jenen §10 eBay AGB. -
Das überbieten und dann zurückziehen ist übrigens zweimal vom gleichen Bieter innerhalb der gleichen Auktion gelaufen. Also ein deutliches "an den Preis rantasten" und dann wieder zurücknehmen.
Jeweils wurde nur um wenige Euro überboten und dann zurückgenommen.Nun Ebay scherrt die Einhaltung der Regeln leider nicht, jedoch stimmen die mir zu, den Artikel nicht abzunehmen.
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Zitat
Original geschrieben von elknipso
Und noch was zum System, war es nicht immer so, dass Gebotsrücknahmen nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende möglich waren?Man kann bis 12 Stunden vor Auktionsende,falls noch keine Gebote abgegeben wurden, Angebote zurückziehen.
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wenn ein Paket verloren gegangen ist,muß sich der Käufer oder der Verkäufer mit hermes auseinandersetzen,um Schadensersatz zu kriegen ?Verkäufer ist privat.
Ich bin bereit dem Käufer den Betrag zurückzuüberweisen,nur will er zusätzlich den Originalbeleg haben,obwohl ich ihm ein Foto davon gemailt habe.Jetzt befürchte ich,der Käufer möchte zweimal kassieren,einmal von mir und dann von hermes. -
Das ist, wenn von Anfang an eine Versendung an einen anderen Ort vorgesehen war und nicht ohne Grund von Versandinstruktionen des Käufers abgewichen worden ist, allein das Problem des Käufers.
Der Verkäufer muss alleine die Ablieferung an den Frachtführer nachweisen können.
Der Käufer kann aus eigenem Recht gegen den Frachtführer vorgehen wegen des Untergangs. Hierzu besteht seitens des Verkäufers die kaufvertragliche Nebenpflicht, dem Käufer die Information zu verschaffen, die er hierfür benötigt (Sendungsnummer, Kopie des Einlieferungsbelegs).
Zusätzlich kann der Verkäufer dem Käufer noch die Rechte aus dem Frachtvertrag mit Hermes abtreten.
Wäre ich der Verkäufer, würde ich den Kaufpreis nicht erstatten.
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Frage zur Ebay Suche
Hallo!
Ich weiß nicht woran es liegt, denn bei anderen (fremden) Auktionen funktioniert das auch, nur bei mir nicht... :confused:
Und zwar über die erweiterte Suche einen Suchbegrifff eingeben, der auch die Auktionstexte durchsucht...
Habe am Ende meiner Auktion in Kleinschrift mehrere Suchbegriffe eingegeben, die jedoch bei einer Suche nicht gefunden werden, d.h. mein Artikel wird durch Eingabe dieses Suchbegriffs nicht gefunden...
Woran liegt das???
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Dafür gibt es ihn hier: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25728
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