Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Der Käufer hat jetzt übrigend mit negativer Bewertung und Meldung an Ebay gedroht...


    Das ist laut Ebay verboten. Ich würde das direkt Ebay melden, die sperren den Käufer dann für ein paar Tage und für diese Transaktion kann keine Bewertung mehr abgegeben werden. Spreche aus eigener Erfahrung. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist laut Ebay verboten. Ich würde das direkt Ebay melden, die sperren den Käufer dann für ein paar Tage und für diese Transaktion kann keine Bewertung mehr abgegeben werden. Spreche aus eigener Erfahrung. ;)


    Das ist wieder typisch ebay.


    Auf der Überblickseite heißt es noch:


    Zitat

    Eine „Bewertungserpressung", z.B. dadurch, dass ein Mitglied mit einer Negativbewertung droht, um ein anderes Mitglied zu einer unzulässigen Handlung, Unterlassung oder zu einer positiven Bewertung zu zwingen.


    http://pages.ebay.de/help/feedback/reputation-policies.html


    Auf der Detailseite zur "Bewertungserpressung" heißt es dann plötzlich:


    Zitat

    Daher ist es Käufern verboten, Verkäufern mit einer negativen, neutralen oder einer schlechten detaillierten Bewertung zu drohen, um eine bestimmte Handlung oder einen bestimmten Service zu erzwingen.


    http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html


    Dort steht jedoch einschränkend auch geschrieben:


    Zitat

    Hier haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, wann wir nicht von einer Bewertungserpressung ausgehen:


    (...) Der Käufer meldet dem Verkäufer, dass der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Er kündigt an, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn der Artikel nicht ersetzt wird.


    Darunter könnte man den Fall ggf. noch subsumieren :)


    Ach ja, wir reden hier über eine Lex eBay:



    Zitat

    Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze bzw. ein Missbrauch bei den Bewertungen vorliegt, liegt allein bei eBay.


    Herrlich.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Diese Regeln muß derselbe geschrieben haben, der auch die Paypal AGB verzapft hat :P

    Hier stand eine Signatur.

  • Die vom Dauerposter genannten Regeln sind doch wohl schon ein Ergebnis der Logik.


    Das ergibt sich schon aus dem Begriff Drohung - eine "Drohung" im Sinne einer Erpressung/Nötigung (und darum geht es im konkreten Fall) setzt immer ein missbräuchliches Zweck-Mittel-Verhältnis voraus. Nicht jedes "Machst Du dies (nicht), dann mache das (nicht)" ist doch eine Drohung.


    Wenn der Kioskbetreiber dem Kunden eine Schachtel Kippen reicht und dabei sagt "5,- Euro", dann droht er dem Kunden, dass er die Schachtel nicht hergeben wird, wenn der Kunde nicht zahlt. Daran ist doch nichts verwerfliches.


    Entsprechend der Fall, dass der Ebay-Kunde dem VK "droht", er werde im Fall der Nicht-/Schlechtlieferung dies in einer schlechten Bewertung zum Ausdruck bringen.


    Eine Drohung mit einer negativen Bewertung kann doch überhaupt nur dann verwerflich sein, wenn sie offensichtlich ungerechtfertigt wäre. Nach dem Motto "Legst Du nicht noch was zusätzliches drauf, bewerte ich schlecht", wenn die Lieferung ansonsten in Ordnung war.


    Um das zu verstehen, benötige ich weder AGB noch sonstige Hinweis. Dieses Ergebnis gebietet schon der gesunde Menschenverstand. ;)


    Und dass die Entscheidung letztendlich von Ebay getroffen wird, und nicht von einem der beiden Streithähne, wird doch niemand monieren können. Oder sollen die Würfel entscheiden?


    Frankie

  • Habe letzte Woche einem Verkäufer eine Frist gesetzt, mit dem Hinweis, das ich den Fall bei ebay melden und den PayPal Käuferschutz beantragen werde, wenn das Paket nicht innerhalb dieser Frist ankommt. Oder er mir alternativ die Sendungsnummer mitteilt bzw. den Kaufpreis zurückzahlt. Ist das jetzt auch schon eine unangemessene Drohung? ;)


    Wenn der Verkäufer seine Zusagen zum Versandtermin nicht einhält und nicht mehr auf Mitteilungen reagiert, obwohl er in den letzten Tagen zahlreiche Bewertungen für andere Mitglieder abgegeben hat, muss der Tonfall manchmal etwas härter werden.


    Andy :)

  • "den" ton wende ich auch auch, wenn leute der meinung sind, erst nach drei oder vier tagen die überweisung zu veranlassen.


    Sofortige zahlung ist quasi die pflicht des käufers, wenn er die ware schnell, pünktlich und zuverlässig will....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Sofortige zahlung ist quasi die pflicht des käufers, wenn er die ware schnell, pünktlich und zuverlässig will....


    du bringst den Ton als VERKÄUFER?!
    Glückwunsch, Käufer wie ich würden dich dafür bestenfalls neutral bewerten. Stell Dir vor: Es gibt tatsächlich Käufer die es nicht eilig haben. Oder so eilig im beruflichen oder privaten Leben, dass ebay-Überweisungen ganz ganz hinten an stehen. Warum auch wenn man jetzt im Frühling günstig Winterreifen oder Skiklamotten kauft?

  • So So. Welches tolles "Druckmittel" wendest Du denn als Verkäufer an?
    Als VK machst Du gar nichts. Hatte vor wenigen Tagen noch einen spanischen Käufer von dem ich nach der Auktion nie wieder was gehört / gelesen habe....

    Gruß
    Flatie

  • Das hätte dir gleich spanisch vorkommen müssen :D

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