Wo ist da ein Widerspruch?
Es geht mir dabei lediglich um eine Abschätzung, ob das Gerät nicht tatsächlich auch als neu/unbenutzt hätte bezeichnet werden können (bei elektronischer Ware ist eine Bezeichnung als neu bzw. unbenutzt durchaus auch noch nach mehrstündiger Prüfung Usus) bzw. ob die Gegenseite überhaupt Kenntnis davon haben kann, wie lange (und nicht ob) die Ware tatsächlich benutzt wurde.