ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Zusammenfassung der Antwort:
Es gibt keinerlei Vorschrift der BNA eine derartige "Bereitstellungsgebühr" zu erheben und man werde O2 um Aufklärung zum Sachverhalt bitten.
Scheint fast schon ein Standardschreiben zu sein. Bei mir haben sie ein paar Tage gebraucht, gerade eben bekam ich aber auch eine Antwort von der BNetzA, die man genau so zusammenfassen kann.