Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    so recht er möglicherweise vom juristischen Standpuntk aus haben mag (vermag ich nicht zu beurteilen), das Totschlagargument "Geschichte" (damit dürfte ja die NS-Zeit gemeint sein) hier anzuwenden disqualifiziert ihn in meinen Augen.


    Finde ich nicht. Zumal ich diesen Vergleich hier weiter oben auch selbst schon bemüht habe. ;) Soo weit hergeholt ist er auch gar nicht - es ist ja nunmal ein Fakt, dass Deutschland im letzten Jahrhundert zwei Phasen von Polizeistaat (Hitlerdeutschland und DDR) erlebt hat. Das hat mit Hitler, WW2 und wasweißichwas ja zunächst mal nichts zu tun, sondern ist halt ein historischer Fakt, an dem es nichts zu rütteln gibt. Das Einbringen dieses Vergleiches ist zwar zugegebenermaßen in der Tat oft geeignet, eine Diskussion zu schrotten, aber ein Automatismus ist das genausowenig, wie das hier in Frage stehende Delikt per se das Aushebeln rechsstaatlicher Prinzipien erlaubt.

    Zitat

    Er unterstellt mit dem letzten Satz latent, dass Behörden mehr oder minder auch mißbräuchlich mit ihren Möglichkeiten umgehen werden.


    Was ein naheliegender Schluss ist, da sie dies ja bereits getan haben (und da ist das hier ja auch nicht das einzige Beispiel).

    Zitat

    Auch der erste Vergleich hinkt ein wenig. Bei der Sperrung eines Stadtteils werde ich in meinen Möglichkeiten der Bewegungsfreiheit etc. pp. stark eingeschränkt. Das vermag ich bei der Kreditkartenaktion nicht zu erkennen.


    Du musst wirklich langsam versuchen, das dahinterliegende juristische Grundprinzip zu verstehen, ansonsten hats keinen Sinn.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    so recht er möglicherweise vom juristischen Standpuntk aus haben mag (vermag ich nicht zu beurteilen), das Totschlagargument "Geschichte" (damit dürfte ja die NS-Zeit gemeint sein) hier anzuwenden disqualifiziert ihn in meinen Augen. Er unterstellt mit dem letzten Satz latent, dass Behörden mehr oder minder auch mißbräuchlich mit ihren Möglichkeiten umgehen werden.


    Naja, zum einen musst Du gar nicht so weit in der Geschichte zurückgehen, ein Blick in die Geschichte der neuen Bundesländer reicht. Oder Du liest den "Zeit" Artikel und spähst in unsere Nachbarländer.


    Zum anderen: wenn wir von "Totschlagargumenten" reden, was ist denn dann bitte Kinderpornographie/-mißbrauch? Gerade dieses Thema ist doch so unantastbar, daß damit scheinbar alles gerechtfertigt ist. Da musst nur ein, zwei Postings von VFBler und Dir nochmal nachlesen ;)


    Zitat


    Auch der erste Vergleich hinkt ein wenig. Bei der Sperrung eines Stadtteils werde ich in meinen Möglichkeiten der Bewegungsfreiheit etc. pp. stark eingeschränkt. Das vermag ich bei der Kreditkartenaktion nicht zu erkennen.


    Natürlich ist klar, daß dieser Vergleich hoffnungslos überzeichnet ist. Als Verdeutlichung des verletzten Prinzips, nämlich des Agieren ohne jeglichen Anfangsverdacht, hingegen taugt es sehr gut.


    Um es in weniger übertriebenen Worten zu sagen: Natürlich ist es vollkommen klar, daß Du bei einer sehr vage zielgerichteten Durchsuchung/Screening von zigtausenden immer irgendjemanden finden wirst, der in der einen oder anderen Form Dreck am Stecken hat. Fraglich ist halt, ob das als Rechtfertigungsgrund taugt. Zur Erinnerung, die Überprüfung (und der damit erklärte Generalverdacht gegen alle) hat 0,0014% Verdächtige ergeben. Daher wird hier einfach zu recht die absolute Unverhältnismäßigkeit und die Verletzung eines Grundrechts gegeißelt.

  • @ Admin: ich vertrete halt eine andere Meinung als BB, heise.de. Und deswegen diskutiere ich weiter. Mag ja sein, dass sie falsch ist. Aber bis zum Beweis des Gegenteils (sprich eines richterlichen Entscheides) behalte ich meine Meinung bei. ;)


    Was den Vorwurf vom "gast" angeht, werde ich mich ganz sicher nicht in eine Verteidigungs/Rechtfertigungsposition drängen lassen. Der ist falsch, dreist und geht weit über jegliche Grenzen hinaus.


    @BB: Der Fakt ist keineswegs zu bestreiten, klar, aber den hier anzubringen lässt imho so wie er übertriebenes Vertrauen in die Behörden unterstellt vermuten, dass er aus meiner Sicht übertriebene Angst hat, dass es wieder soweit kommt. Ich habe die Angst nicht, er hat sie. Ich glaube darüber kann man nicht viel diskutieren.


    Das Grundprinzip bei seinem Vergleich habe ich ja verstanden. Aber ich sagte ja schonmal, ich argumentiere nicht vom juristischen Standpunkt her, sondern mehr vom "Menschenverstand" oder "praktischen Empfinden" oder wie auch immer man das nennen mag. Ich weiss, dass das nicht zwingend übereinstimmen muss. Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig und umgekehrt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Inhaltlich hat Herr Vetter absolut recht. Er hat es juristisch beurteilt und ist zu einem Ergebnis gekommen. Was soll denn sonst der Maßstab sein? Moralisch ist es sicherlich nachvollziehbar, aber das zählt nicht. Moral ist nämlich per se nicht zu definieren. Jeder erklärt es anders. Siehe z.B. die christlichen Fundamentalisten in den USA. Solche Leute sind in etwa genauso schlimm wie VFBler der jeglichen Verstand bei solchen Themen ausstellt.

    Ich schalte meinen Verstand bei solchen Themen nicht aus, ganz im Gegenteil. Ich sehe es als meine persönliche Überzeugung (sowie Meinung) an, dass der Schutz von kindlichem Leben weit über der eigenen persönlichen Freiheit steht! Dafür stehe ich ein.


    Ob wir anfangen die Konsumenten von solchem Material konsequent zu Verfolgen (und damit den "Produzenten" den Nährboden nehmen) oder die Produzenten verfolgen, spielt für mich keine Rolle. Wer so etwas produziert und/oder konsumiert ist für mich der gleiche Umstand.


    Was ich genauso schlimm fand (siehe den Heise Artikel) ist der Umstand dass der Konsum von Kinderpronografie anscheinend den gleichen Stellenwert hat wie Sachbeschädigung! Diese Tatsache sollte man eigentlich nicht hinnehmen. Die Strafen auch für den Komsum gehören (IMHO) drastisch verschärft.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...Was ich genauso schlimm fand (siehe den Heise Artikel) ist der Umstand dass der Konsum von Kinderpronografie anscheinend den gleichen Stellenwert hat wie Sachbeschädigung! Diese Tatsache sollte man eigentlich nicht hinnehmen. Die Strafen auch für den Komsum gehören (IMHO) drastisch verschärft.


    Der KONSUM von Kinderpornografie ist nicht strafbar !


    Nur der Besitz oder die Besitzbeschaffung. (ähnlich wie bei Drogen)
    Man kann sich täglich im Internetcaffee (wg. Cache-Problematik) KiPo's ansehen und ggf. sogar dafür bezahlen, strafbar ist das nicht. Da gehört das Gesetz nachgebessert.

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Ich habe mal gegoogelt, wie die Presse in Sachsen-Anhalt dem Thema begegnet und einige Links dazu:


    Individuelle Freiheit und der Ruf nach Sicherheit Der Verfasser spricht von einem "Balanceakt" und dass die Fragen "an das Amtsgericht völlig in Ordnung" sind. Gleichzeitig schreibt er, dass 322 Pädophile erwischt worden seien. Es gab kein richterlichen Beschluss für die Durchsuchung und kein Urteil IMHO...


    GdP verteidigt Vorgehen bei Kinderporno-Ermittlungen Hierauf geht ja Vetter in dem Interview ein.


    TV-Journalist lobt Engagement des Landeskriminalamts Nach dem Journalist gab ein Kriterium: "Denn dieser ungewöhnliche Betrag ermöglichte es den Ermittlern in engster Kooperation mit den deutschen Visa- und Mastercard-Anbietern, die Tatverdächtigen herauszufiltern". Was ist denn bitte an 79,99 ungewöhnlich? Hat einer von euch einen Link aus dem die Kriterien aus verlässlicher Quelle hervorgehen. Hier werden ja immer - je nach User - unterschiedliche Angaben gemacht. Evtl. wäre es auch angebracht, einen Qualitätsstandard für Medien und deren Berichte einzuführen - die können dann ja von Behörden überprüft werden.... Ich ziehe mal lieber meine Sonnenbrille auf, wenn ich mal wieder zum Einkaufen gehe :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Der KONSUM von Kinderpornografie ist nicht strafbar !


    Laut dem Anwalt Vetter jedoch schon. Ich glaube mal dem Anwalt! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Man kann sich täglich im Internetcaffee (wg. Cache-Problematik) KiPo's ansehen und ggf. sogar dafür bezahlen, strafbar ist das nicht. Da gehört das Gesetz nachgebessert.


    Ja, da bin ich mit Dir einer Meinung. Hier gehört das Gesetz massiv verschärft.

  • A modest proposal:


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ich sehe es als meine persönliche Überzeugung (sowie Meinung) an, dass der Schutz von kindlichem Leben weit über der eigenen persönlichen Freiheit steht! [...]


    Was ich genauso schlimm fand (siehe den Heise Artikel) ist der Umstand dass der Konsum von Kinderpronografie anscheinend den gleichen Stellenwert hat wie Sachbeschädigung! Diese Tatsache sollte man eigentlich nicht hinnehmen. Die Strafen auch für den Komsum gehören (IMHO) drastisch verschärft.


    Ich verstehe nicht, wieso du so lasch mit dem Thema umgehst. Eigentlich sollte jeder sobald das 18 Lebensjahr erreicht wird zwangsläufig ein tiefenpsyschologisches Gutachten machen lassen, neben Neigungen zur Pädophilie kämen auch noch ganz andere Sachen zu Tage, bspw. Neigungen zu Gewalttätigkeit etc.. Alle Ergebnisse der Untersuchungen würden in einem zentralen Register aufbewahrt. Auffällige Menschen würden behandelt und müßte Plätze mit Kindern meiden, bzw. sich extra-Erlaubnis im voraus beantragen, wenn sie sich zu bestimmten Anlässen in der Nähe von Kindern aufhalten wollen. Dann könnte man die Verbrechen gleich verhindern - und nicht erst warten bis die Leute schon tätig werden (Das hilft den Opfern ja gar nicht!). Genau gesagt, sind die Leute ja eine tickende Zeitbombe und eine Gefahr nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für sich selbst. Prävention muß die Devise lauten. Mit Hilfe des Dataminings könnte man Anhand von Kauf- und Konsumgewohnheiten schon frühzeitig erkennen wenn sich solche Neigungen erst später entwickeln. VFBler - Hand aufs Herz - hättest du irgendwelche Bedenken bei solchen Maßnahmen? Solche Maßnahmen würden den Alltag der meisten normalen Menschen nicht berühren (Einmal ein Interview im Leben ist ja wirklich kein Akt), und ich hoffe du würdest nicht persönliche Freiheiten von Quasi-Verbrechern oder gar schnödes Geld über das Leben der zu schützenden Kinder stellen.



    Hoffentlich werden wir auch bald von solchen Erfolgen in Deutschland lesen:
    http://abcnews.go.com/2020/LegalCenter/story?id=2785054
    Je früher man diese Perversen bekommt umso besser.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Laut dem Anwalt Vetter jedoch schon. Ich glaube mal dem Anwalt! ;)


    Udo Vetter schreibt meist sehr volksnah, teilweise aber unsauber.
    Und zu 99,99% hat ein Konsument ja auch den Besitz an den Bildern (abgespeichert, oder zumindest im Cache(strittig)), insofern passt es schon.


    Trotzdem:
    Würde ich Dich zu einem entsprechenden Videoabend einladen und Du das Zeugs konsumieren; Du machst Dich nicht strafbar.
    Ich natürlich um so mehr! Ist so.


    Gruß Oern1
    (der auf dieses Posting hin schon seinen PC beschlagnahmt sieht ;) )


    edit:
    Sencer: Danke für den Link

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

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