ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
so recht er möglicherweise vom juristischen Standpuntk aus haben mag (vermag ich nicht zu beurteilen), das Totschlagargument "Geschichte" (damit dürfte ja die NS-Zeit gemeint sein) hier anzuwenden disqualifiziert ihn in meinen Augen.
Finde ich nicht. Zumal ich diesen Vergleich hier weiter oben auch selbst schon bemüht habe.
Soo weit hergeholt ist er auch gar nicht - es ist ja nunmal ein Fakt, dass Deutschland im letzten Jahrhundert zwei Phasen von Polizeistaat (Hitlerdeutschland und DDR) erlebt hat. Das hat mit Hitler, WW2 und wasweißichwas ja zunächst mal nichts zu tun, sondern ist halt ein historischer Fakt, an dem es nichts zu rütteln gibt. Das Einbringen dieses Vergleiches ist zwar zugegebenermaßen in der Tat oft geeignet, eine Diskussion zu schrotten, aber ein Automatismus ist das genausowenig, wie das hier in Frage stehende Delikt per se das Aushebeln rechsstaatlicher Prinzipien erlaubt.
ZitatEr unterstellt mit dem letzten Satz latent, dass Behörden mehr oder minder auch mißbräuchlich mit ihren Möglichkeiten umgehen werden.
Was ein naheliegender Schluss ist, da sie dies ja bereits getan haben (und da ist das hier ja auch nicht das einzige Beispiel).
ZitatAuch der erste Vergleich hinkt ein wenig. Bei der Sperrung eines Stadtteils werde ich in meinen Möglichkeiten der Bewegungsfreiheit etc. pp. stark eingeschränkt. Das vermag ich bei der Kreditkartenaktion nicht zu erkennen.
Du musst wirklich langsam versuchen, das dahinterliegende juristische Grundprinzip zu verstehen, ansonsten hats keinen Sinn.