Ausbildung und Steuererklärung sowie Arbeitnehmersparzulage

  • Hi zusammen,


    empfiehlt es sich auch in der Ausbildung eine Einkommenssteuererklärung zu machen? Für wie viele Jahre kann man sie nachreichen wenn man bis jetzt keine gemacht hat.
    Muss man für einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage zwangsweise eine Steuererklärung machen?


    Wer von euch kennt sich aus in dieser Richtung? Ich bin da leider völlig unbedarft ;)


    Danke für eure Mühe.

  • Die Fristen sind ganz einfach: 31.05. des laufenden Jahres für die Steuererklärung des Vorjahres wenn Du diese selbst erstellst! Für Steuererklärungen, die über Steuerberater erstellt werden gelten andere Fristen!


    Allerdings ist in den meisten Fällen das zuständige Finanzamt recht kulant... :)


    PS: Kann man für das Geld aber auch erwarten :D

  • Re: Ausbildung und Steuererklärung sowie Arbeitnehmersparzulage



    Ich bin zwar auch völlig unbedarft und kein Steuerexperte, aber ich denke selbst in der Ausbildung lohnt solch ein Antrag. Von Deiner Ausbildungsvergütung werden ja auch Steuern einbehalten. Und mit der Steuerklärung kannst Du Kosten gegenrechnen. Zum Beispiel Fahrtkosten.
    Für die Arbeitnehmersparzulage mußt Du wohl zwangsläufig so einen Antrag stellen. Da dies Steuergelder sind. Zum anderen richtet sich die Gewährung nach dem zu versteuernden Einkommen. Das muss ja ermittelt werden. Das geht nur mit Einkommensteuererklärung bzw. Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich. Wenn Du noch in der Ausildung bist, dürfte Dein zu versteuerndes Einkommen niedrig sein und Du wirst wahrscheinlich die Sparzulage bekommen. Ich kenne die Einkommensgrenzen nur nicht so aus dem Kopf. Zu DM-Zeiten waren das glaube ich 27.000 DM(Ledige) zu versteuerndes Einkommen. Bis dahin bekommt man Arbeitnehmersparzulage. Darüber nicht mehr. Ich hoffe, ich hab das so richtig im Gedächtnis und liege nicht völlig falsch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die Fristen sind ganz einfach: 31.05. des laufenden Jahres für die Steuererklärung des Vorjahres wenn Du diese selbst erstellst! Für Steuererklärungen, die über Steuerberater erstellt werden gelten andere Fristen!

    Diese Fristen gelten nur, wenn du vepflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen. Machst du von dir aus eine, um Steuern erstattet zu bekommen, kannst du Steuererklärung auch später einreichen. Meines Wissens bis zu 5 Jahre rückwirkend, d. h. bis 31.12.2002 kann noch die Steuererklärung für das Kalenderjahr 1997 abgegeben werden.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Diese Fristen gelten nur, wenn du vepflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen. Machst du von dir aus eine, um Steuern erstattet zu bekommen, kannst du Steuererklärung auch später einreichen.


    Wow, danke für den Tipp :) Gut, wenn sich hier der eine oder andere Profi wie Du tummelt :top:

  • Hallo,


    ja, das ist richtig. Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 17.900 Euro. Zu beachten ist, dass das zu versteuernde Einkommen etwas anderes ist als das Bruttoeinkommen. Als Alleinstehender ohne Kind darf man bis zu knapp 21.000 Euro brutto verdienen, ohne die Grenze zu überschreiten.


    Der Lohnsteuerjahresausgleich heißt im neuesten Bürokratendeutsch übrigens "Antragsveranlagung" - irgendwie ein lustiges Wort.


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Foxy


    stimmt nicht!


    wenn man verpflichtet ist, weil man beispielsweise
    Arbeitslosenkohle bezogen, oder irgendwelche sonstigen
    Einkünfte aus Vermietung oder, oder bezogen hat, muß
    man bis zum 31.05. des folgenden Jahres. Also für 2002
    am 31.05.2003, auf Antrag ein paar Monate Verlängerung.


    Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, können in obigem
    Fall bis zum 31.12.2004, danach ist aber absolut Essig!
    Also mit "fünf Jahre" iss nich!!!!

  • Ob es sinnvoll ist hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber überhaupt Lohnsteuer abgeführt hat. Das siehst du an der Verdienstbescheinigung, oder teilweise auch schon deiner Gehaltsabrechnung. Und falls du zusätzliches Einkommen gehabt hättest, wärst du eh zur Abgabe verplichtet gewesen.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Ich hol den Thread Mal aus der Versenkung..


    Mein bruder ist in der Ausbildung und bezahlt keine Lohnsteuer, folglich müsste er auch keine Einkommenssteuererklärung machen. Allerdings hat er einen Bausparvertrag und möchte diese Jahr das erste Mal Arbeitnehmersparzulage beantragen.


    Muss er jetzt eine Steuererkärung abgeben um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten oder reichen auch die einzelnen Blätter (welches war es gleich noch für die Arbeitnehmersparzulage)?
    Außerdem hat er keinen Freistellungsauftrag erteilt und so Kapitalertragssteuer und Soli von den Zinsen abgezogen bekommen. Wie kann das am einfachsten zurückgeholt werden?



    Danke für eure Hilfe im Voraus!
    Wir sind echt Noobs was Steuern betrifft und das Ganze soll natürlich so schmal wie möglich gehalten werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Außerdem hat er keinen Freistellungsauftrag erteilt und so Kapitalertragssteuer und Soli von den Zinsen abgezogen bekommen. Wie kann das am einfachsten zurückgeholt werden?

    Ich fürchte, hier führt kein Weg an der Steuererklärung vorbei. Dort gibt es eine extra Anlage für Kapitalerträge und darauf gezahlte Steuern.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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