Lichtspiele am Auto

  • Re: Re: Re: Lichtspiele am Auto


    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    ich finde auch, dass das peinlich aussieht...


    Was bitte ist daran peinlich?
    Und was hat das Empfinden mancher Leute in Hinsicht auf das Design mit der Frage sinnvoll oder nicht zu tun?
    Für mich als Fahrer ist einzig Sinn oder Unsinn einer Funktion entscheidend.
    Und bei anderen Fahrzeugen interessiert mich soetwas nur dann, wenn es mich dann in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
    Außerdem ist der Straßenverkehr für mich kein Laufsteg, sondern dient in erster Linie eben der Fortbewegung, da achte ich auf das Aussehen anderer Autos herzlich wenig.
    Sowas wie defekte Beleuchtung, falsch eingestelltes Abblendlicht, Nebellschlussleuchten bei Regen oder weiße Rücklichter sind unabhängig von ihrem Aussehen vor Allem eben nicht nur nervig, sondern zT ernsthaft gefährlich, von kurzzeitig aktivem Abbiegelicht kann man das aber nun nicht behaupten, zumal eben auch ein tieferer Sinn hinter der Funktion steckt.


    Bis dato bin ich zwar auch immer gut ohne Abbiege-, Kurven- und Fußwegbeleuchtung klargekommen, aber wenn es sowas für mein Auto gegeben hätte, hätte ich es vermutlich wohl auch bestellt (Coming-Home mal außen vor, das nur, wenn es halt dabei ist, extra bezahlen würde ich dafür nichts).

  • Naja,


    das coming home ist in nicht beleuchteten Garagen schon ein nettes Plus an Komfort, wenn es bei meinem nicht im Paket mit dem Regensensor gewesen wäre hätte ich aber auch gut auf den Lichtsensor, die automatisch abblendenden Spiegel und eben ch/lh verzichten können.


    Wen es stört schaltet es eben über den Bordcomputer ab.


    afaik wird für PKW mit Lichtsensor auch eine stärkere Batterie verbaut, auch ein kleiner Vorteil bei den ganzen Spielereien in neueren Autos.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Quelle?


    Er bezieht sich vermutlich auf §17 Absatz 2 der StVo. Allerdings wäre es nur dann verboten, wenn auch §17 Absatz 1 der StVO gegeben ist. So gesehen wäre fahren mit Standlicht nur dann verboten, wenn eine Beleuchtungspflicht vorliegt.


    Also um es kurz zu machen; derzeit ist es in Deutschland noch nicht verboten, tasgsüber auf Strecken ohne Beleuchtungspflicht (z.B. Tunnel, etc.) mit Standlicht zu fahren.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Er bezieht sich vermutlich auf §17 Absatz 2 der StVo. Allerdings wäre es nur dann verboten, wenn auch §17 Absatz 1 der StVO gegeben ist. So gesehen wäre fahren mit Standlicht nur dann verboten, wenn eine Beleuchtungspflicht vorliegt.


    Also um es kurz zu machen; derzeit ist es in Deutschland noch nicht verboten, tasgsüber auf Strecken ohne Beleuchtungspflicht (z.B. Tunnel, etc.) mit Standlicht zu fahren.

    So dachte ich mir das auch. Mit Betonung auf tagsüber. Da ist gar nix verboten.


    Und nachts merkt der Fahrer das alleine, dass sein Standlicht ihm (außerhalb von Ortschaften) selbst nicht ausreicht.

  • das steht doch aber klar:

    Zitat

    §17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

    ... :confused:

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Er bezieht sich vermutlich auf §17 Absatz 2 der StVo. Allerdings wäre es nur dann verboten, wenn auch §17 Absatz 1 der StVO gegeben ist. So gesehen wäre fahren mit Standlicht nur dann verboten, wenn eine Beleuchtungspflicht vorliegt.[...]


    Wie genau interpretierst du denn §17? :confused:

    Zitat


    17 Beleuchtung


    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    Meiner Meinung nach gibt es da schlichtweg nichts zu interpretieren, der Paragraph sagt deutlich und unmissverständlich, dass es verboten ist.
    Erlaubt ist Standlicht unter gewissen Voraussetzungen bei gleichzeitiger Benutzung der Nebelscheinwerfer (§17/3).


    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    das steht doch aber klar:
    ... :confused:


    Man(n) kann Absatz 2 als Alleinstellungsmerkmal sehen, muss man aber nicht :D
    Absatz 1 ist da noch wichtig. Und das bezieht sich auf die Beleuchtungspflicht, die aber tagsüber (noch) nicht in Deutschland gegeben ist. Und darauf baut Absatz 2 auf.


    Das gilt aber nicht für Fern- oder Nebellicht. Die sind generell auch tagsüber verboten, außer es ist eine Sichtweite UNTER (ich betone UNTER) 50m gegeben. Wenn im Radio irgendwo behauptet wird, es könnte im Verlauf des Tages zu Nebel kommen (irgendwo in Deutschland) darf man eben nicht panikartig zum Schalter greifen :D (Abgesehen davon, dass dann auch nur 50km/h gefahren werden darf)

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • hm, begrenzungsleuchten würde ich anders interpretieren...
    meiner meinung nach macht das überhaupt KEINEN sinn es tagsüber zu verbeiten mit standlicht zu fahren! das sind ganz normale lichter die halt fröhlich vor sich hin leuchten!!^^


    greetz weesel




    ??? bei nebel jedoch darf ich die standlichter benutzen??^^

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    ??? bei nebel jedoch darf ich die standlichter benutzen??^^


    Kann man nicht generell beantworten. Es kommt immer auf die Sichtweite an. Ob das Nebel, Regen oder Schnee ist, spielt dabei keine Rolle.


    Wenn eine Beleuchtungspflicht vorliegt, dann darf eben nicht nur mit Standlicht gefahren werden. Wenn also "richtiger" Nebel (um es mal vereinfacht auszudrücken) vorliegt, dann musst Du sowieso mindesten mit Abblendlicht fahren, und wenn die Sichtweite unter 50m liegt, dann mit Nebelleuchten (sofern am Fahrzeug verbaut).

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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