Beim Schummeln erwischt, aber ich hab doch nur...

  • ...geholfen!


    Hi folks,
    heute hatte ich Politikklausur (12.Klasse). Ich als Politikking :rolleyes:, hab meinem Sitznachbarn während der Klausur geholfen. Ich gab ihm eines meiner Klausurblätter + ein Schmierzettel mit Stichpunkten (2 v. 4Aufgaben), Übergabe ging all reibungslos "über die Bühne". Jedoch ging unser Lehrer durch die Reihen und mein Sitznachbar hat es anscheinend net gecheckt, dass die Lehrkraft genau auf ihn zukam :(. "Das ist doch garnicht deine Schrift Dieter*!" "BALBLABLABLABLA..." Es war offensichtl. dass ich es war der Dieter* half. Dieter* gab mir ein Blatt (das mit der kompletten Aufgabe).
    Soweit so gut, bis dahin gabs kein Ärger für mich.
    Darufhin wurde Dieter* ein weiteres mal erwischt(ca. 30Min. später), mit dem Schmierzettel.
    Nun änderte sich die Gesichtsfarbe des Lehrkörpers;)...! Mich textete er mir irgendwelchem Zeugs zu, dass er meine Arbeit nicht bewerten würde/ bzw. ungenügend bewertet.... und im Abitur müsste ich bei solchen Aktionen das Jahr wiederholen blablabla...!
    Mit dem Abitur mag der gute Herr ja Recht haben, aber was ist mit meiner Klausur?
    Ich habe doch lediglich einer anderen Person geholfen, dieses Helfen wirkt sich doch in keinster Weise auf meine abgelieferte Arbeit aus! Somit müsste die Klausur sehrwohl gewertet werden, oder etwa nicht????
    In diesem Fall steht ja fest wer sich nicht legalen Mitteln bedient hat(Dieter*)!



    Was meint ihr? Muss er meine Arbeit werten oder hat er das Recht auf
    seiner Seite?


    *Dieter ist natürl. frei erfunden :cool:

    MfG
    SCHUX, since 1985

  • Wahrscheinlich kommt es auf die Schulart draufan, aber soweit ich es in Erinnerung habe, ist es schon erlaubt, die Arbeiten von allen beteiligten Personen mit ungenügend zu bewerten?

  • Ich hab in der 9. Klasse auch mal eine 6, kasiert, weil ich einem Mitschüler geholfen habe. Das pasiert. Ist natürlich in Deiner Situation dol´ppelt schlimm, weil es nicht nur eine einfache Schulaufgabe war.
    Aber IMHO ist das schon so, daß auch der Helfende mit Abwertung seiner Arbeit bestraft wird. Etwas anderes währe es, wenn Der andere Dir die Zettel ohne dein Wissen geklaut hätte, aber wie will man das beweisen?

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  • Vielleicht findest du da ja was. Ich gehe mal davon aus. Hätte jetzt auch was konkretes raussuchen können, aber so sehr interessiert mich das Thema dann doch nicht... ASchO

  • Steht das nicht in der Schulordnung?


    Ganz abgesehen davon wurde mir ein einziges Mal in der 9. Klasse von einem Mitschüler die Lösung für eine Matheaufgabe vorgerechnet. Ich habe mich natürlich beim Abschreiben selten dämlich angestellt und die Sache ist aufgeflogen.
    Resultat: Ich eine 6, er einen Verweis.
    Die Arbeit des Helfenden wurde aber normal bewertet!


    Die Sache hat aber weder meinen Notendurchschnitt, noch sein Verweiskonto nachhaltig belastet:rolleyes: .
    (Nein, ich war nicht so gut, dass es nicht auffiel und er hatte auch nicht 0 Verweise bisher;) )


    Gruß
    DaFunk

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  • Ihr habt gemeinschaftlich einen sog. Täuschungsversuch begangen.
    Um eine Prüfungsleistung mit 6 oder gar nicht zu werten reicht wie der Name schon sagt bereits der Versuch einer Täuschung aus egal ob diese erfolgreich war oder nicht. So würde es z.B. schon reichen das der Lehrer beim austeilen der Zettel einen Spiker findet um den entsprechenden Schüler von der Klausur auszuschließen.


    Auch wenn Du durch die Aktion keinen Vorteil hattest bist Du trotzdem bei der versuchten Täuschung aktiv beteiligt gewesen.
    Begründet wird diese Vorgehensweise mit dem so begangenen Vertrauensbruch so nach dem Motto"Wer einmal lügt dem glaubt man nicht..."
    Außerdem ist es für den Lehrer durch das austauschen von Zetteln nicht möglich nachzuvollziehen wer denn da jetzt was von wem erfragt hat.
    Allein Deine oder euer beiden Aussagen das Du keinen Vorteil davon hattest werden wohl nicht reichen.
    (Und er war ja schon "nett" das er Dich nicht gleich beim ersten Mal hochgenommen hat...)


    Deswegen wenn er sich auf die Hinterbeine stellt wird er wohl damit durchkommen wenn er Deine Arbeit nicht oder mit 6 bewertet.


    Evtl. noch mal sachlich in aller Ruhe mit dem Lehrkörper sprechen sind ja auch nur Menschen.
    Würde allerdings empfehlen in diesem Fall ganz kleine Brötchen backen den "rechtlich" gesehen hast Du nichts in der Hand


    Gruß
    CH

  • § 21 Leistungsbewertung


    (8) Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet. Bei umfangreicher Täuschungshandlung wird die gesamte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.


    Ist der anzigste Punkt der meinem Fall nahe kommt...:(


    Ich hoffe nur die Klausur wird gewertet, die zählt nämlich schon mit zur Abinote. Bei ner "6" könnte ich evtl. ein Defizit erwarten :mad:. DAMN IT!


    Einfach nur Kagge....




    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Evtl. noch mal sachlich in aller Ruhe mit dem Lehrkörper sprechen sind ja auch nur Menschen.
    Würde allerdings empfehlen in diesem Fall ganz kleine Brötchen backen den "rechtlich" gesehen hast Du nichts in der Hand


    Gruß
    CH


    In den 12Jahren Schullaufbahn hab geststellen können, das "kleine Brötchen backen", ruhig bleiben (dem Lehrer zustimmend) einem ungemein helfen kann... Und wenn der Typ sich auf die hintebeine stellt, hat ein Schüler außergerichtl. eh keine Chance mehr (hab ich bei freunden erlebt), denn eine Krähe hackt dre anderen kein Auge aus!

    MfG
    SCHUX, since 1985

  • Klausurhilfe oder: Sie sind rausss!


    Dieses 'Ich wollte doch nur helfen!' ist aber auch irgendwie arg naiv oder nicht?


    Es war eine Klausur, bei Klausuren hat jeder für sich eine Leistung zu erbringen, und nicht danach zu schauen, ob vielleicht irgendwer Hilfe bräuchte. :rolleyes:


    Wenn man während ner Klausur redet, werden meist auch beide Redner zur Verantwortung gezogen.
    Ich finde es ganz normal, dass beiden Seiten Konsequenzen drohen, ich kenne es garnicht anders.


    Man mag vielleicht darüber streiten, ob im Ernstfall die Bestrafung für den 'Helfer' zu hart ist, aber prinzpiell ist es meiner Meinung nach absolut in Ordnung, beiden Seiten ihren Fehler durch entsprechende Mittel deutlich zu machen.
    Denn es geht hier nicht um solidarische Gemeinschaftsarbeiten, sondern um eine Klausur.
    Dein Nachbar wollte bzw. brauchte Hilfe, und du hast 'geholfen'.
    Somit wart ihr beide an diesem Täuschungs- bzw. Betrugsversuch beteiligt, also werden auch beide Seiten zur Verantwortung gezogen.


    An deiner Stelle würde ich was das Strafmaß angeht aber trotzdem nochmal mit deinem Lehrer reden.


    Aber letztenendes finde ich es doch arg blauäugig zu denken, dass derartige 'Hilfe' ohne Auswirkungen für dich bleibt.


    So long...

  • Ohne Auswirkungen muss es ja nicht bleiben, aber warum sollte meine Klausur (bei der ausschl. legal gearbeitet wurde) nicht gewertet werden? Soll dass die Starfe sein? Meine klausur hat doch im Prinzip nichts mit dem Täuschungsversuch zu tun!?!? Mit nem Verweis könnte ich evtl. leben, aber mit ner "6" haperts bei mir....

    MfG
    SCHUX, since 1985

  • Strafe oder: Was muss ich zahlen?


    Sofern einigermaßen klar ist, dass du selber keinerlei fremde Hilfe in Anspruch genommen hast, sollte sich doch wohl mit dem Lehrer reden lassen oder?
    Verweis klingt aber auch arg drastisch. Gibts denn keine klassischen Tadel oder nen Eintrag ins Klassenbuch mehr? :D


    Lass es dir auf jeden Fall ne Lehre sein und arbeite in Zukunft immer allein ;)

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