Ich wäre generell sehr vorsichtig damit, hier einen Begriff wie "Betrug" in die Diskussion einzubringen und damit den entsprechenden Kunden die Begehung einer Straftat zu unterstellen. Es ist sicherlich das gute Recht von newage_02, ein solches Verhalten nicht gutzuheißen und als unfair gegenüber O2 zu empfinden, nicht jedoch, es fälschlicherweise als Straftat zu qualifizieren.
O2 ist, wie prengel richtig schreibt, nicht verpflichtet, solche "Prämien" auszuzahlen. Außerdem wäre es ja kein Problem, sich dadurch abzusichern, daß man die Zahlung von einer vorzeitigen VVL abhängig zu machen. Verspricht aber der Kunde als "Gegenleistung" lediglich die Rücknahme der Kündigung und tut dies auch, bleibt ihm eine erneute fristgerechte Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt unbenommen. Dies muß O2 bei der gegenwärtigen Praxis in Kauf nehmen.