Adressenmissbrauch/Urkundenfälschung bei Prepaid-Registrierung

  • Hallo zusammen,


    habe diese Woche ein Brief von einem Netzbetreiber bekommen in dem ich als neuer Kunde begrüßt werde. In dem Brief sind Telefonnummer, SIM-Kartennummer und Registrierungsdatum enthalten. Das Problem an der Sache ist, dass ich in dieser Zeit leider keine Prepaid-Karte gekauft oder registriert habe.


    Ich würde nun beim Anbieter anrufen, zu aller erst die Karte sperren lassen und danach die Herausgabe der Infos über den Vertriebspartner fordern, dass ich das ganze bei der Polizei als Urkundenfälschung zur Anzeige bringen kann. Wäre diese Vorgehensweise richtig?


    Was komisch ist, die Anschrift stimmt, der Nachname auch, nur beim Vornamen sind zwei Buchstaben verdreht, wahrscheinlich vom VP mit Absicht. Kann ich das ganze nun überhaupt zur Anzeige bringen, oder nicht, weil eben der Vorname nicht vollständig übereinstimmt und keine reale Person mit diesem Namen existiert?


    Danke schonmal und Gruß,
    Just ~ Me

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Ich würde an Deiner Stelle eine Anzeige bei der Polizei erstatten und dann dem Netzbetreiber mitteilen, dass Du dort keine Karte gekauft hast und du bereits Anzeige erstattet hast und dem Netzbetreiber das Aktenzeichen der Anzeige mitteilen.

  • Für die Strafbarkeit wäre zu klären, ob die falsche Datenerfassung eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB darstellt und ob eine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann und wem. Der VP könnte ja auch behaupten, jemand anderes hätte sich für dich ausgegeben. Nach geltender Rechtslage ist er zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, sich vom Kunden einen Ausweis vorlegen zu lassen.


    Auch eine Anzeige wegen Betrugs dürfte wenig erfolgversprechend sein, da dir ja keine Nachteile entstanden sind und dies vermutlich auch nicht geplant war.


    Ich würde die Sache einfach beim Netzbetreiber klarstellen und verlangen, dass deine Daten gelöscht werden und es dabei bewenden lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Du kannst doch das ganze eh 14-tägig widerrrufen insofern die SIM noch nicht aktiviert wurde.

    Warum soll er hier was widerrufen, wenn er nicht mal Vertragspartner ist? Dann muß er bestenfalls noch Wertersatz leisten, weil er mit dem Widerruf konkludent erklärt, die o.g. Willenserklärung auf Abschluß eines Prepaid-Vertrages abgegeben zu haben.

    ...

  • Habe die Karte jetzt beim Netzbetreiber sperren lassen,
    die Dame am Telefon meinte sie könne jedoch im System keine Daten einsehen.
    Muss ich dann das ganze zur Anzeige bringen damit die die Daten rausrücken?

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Zitat

    Original geschrieben von Just ~ Me
    Habe die Karte jetzt beim Netzbetreiber sperren lassen,
    die Dame am Telefon meinte sie könne jedoch im System keine Daten einsehen.
    Muss ich dann das ganze zur Anzeige bringen damit die die Daten rausrücken?


    Mehr oder weniger ja - aber das ist ebenso mehr oder weniger völlig sinnlos.


    Ich hatte mal nachdem ich zwei Schreiben bekommen habe bzgl. Prepaids die ich niemals hatte (übrigens sofort sperren und deaktivieren lassen, schriftlich natürlich), die Sache dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin vorgetragen. Nachdem der Netzbetreiber (das war o2, aber eine missbräuchliche Registrierung kann ja bei jedem anderen genauso passieren) die Daten des Händlers rausgerückt hat, wurde der angeschrieben. Letztlich hat er einfach behauptet es hätte ein Auftrag vorgelegen, er könne es aber nicht mehr nachweisen da die Unterlagen nicht mehr aufbewahrt würden.
    Verstösst zwar gegen diverse Vorschriften bzgl. der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, aber letztlich waren alle Verstösse so gering, dass der Datenschutzbeauftragte meinte, es hätte wenig Sinn weiter vorzugehen.
    Soviel zu Sinn und Wirkung der Datenschutzhysterie.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Also habe ich nur mehr Aufwand damit wenn ich dann Zeugenaussagen machen darf,
    und zur Polizei rennen und irgendwelche Beweise liefern darf.
    Ich habe da eben einen Verdacht welcher Händler dass sein könnte,
    da ich genau zu diesem Zeitpunkt über eBay ein Telefon ersteigert habe.

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!