ich verstehe die Formulierung vom Arbeitsvertrag nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Wer ist denn dein Arbeitgeber? Öffentlicher Dienst- da habe ich schon öfter (insbesondere bei Uni-Angestellten) erlebt, daß der Arbeitsvertrag teilweise erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt bzw. unterschrieben wurde.
    Anson


    Das mit dem aushändigen und unterschreiben des Arbeitsvertrages nach Arbeitsaufnahme, hat bei einem befristeten Arbeitsvertrag, auf Antrag des Arbeitnehmers, die sofortige Entfristung und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Folge.
    Davor wird sich so mancher Arbeitgeber also hüten.

    Das Bessere ist der Feind des Guten

  • Moin Kathan,



    kannst Du mir sagen, wo das steht, bzw. ob es da ein Urteil o.Ä. gibt? Das währe natürlich sehr ulkig ;).




    greetz

  • Moin,


    vielen Dank für den Link. Ich werde den Vertrag bekommen, bevor ich zur Dienststelle muss(am ersten Arbeitstag). So ist es zumindest geplant, bei Behörden weiss man jedoch nie ;). Das währe dann natürlich fein, in der Behörde, nach Tarif bezahlt und unbefristet.



    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    vielen Dank für den Link. Ich werde den Vertrag bekommen, bevor ich zur Dienststelle muss(am ersten Arbeitstag). So ist es zumindest geplant, bei Behörden weiss man jedoch nie ;). Das währe dann natürlich fein, in der Behörde, nach Tarif bezahlt und unbefristet.


    Aber nichts in der Probezeit sagen, sonst erfolgt eine ordentliche Kündigung. Außerdem warum solltest du den 'vollen' Tarif bekommen, das war doch auch nicht mündlich vereinbart, oder? ;)
    Aber stimmt, an die Schriftformbedingung habe ich in den Fällen (sind natürlich meist befristete Stellen aus Projektmitteln) nie gedacht. Da könnte ich mal ein paar Leuten losschicken, um ihre Institutsleitungen zu schocken... :D
    Unfassbar, da es auch die verlinkte BAG-Entscheidung gibt, sonst machen sich die Unis bei befristeten Einstellungen immer vor Angst auf Einkläger regelmäßig in die Bux. Könnte es sein, daß aufgrund der Hochschulrahmenregelungen (bzw. länderspezifischer Regelungen) auch für die Schriftform Ausnahmen beim wissenschaftlichen Personal bestehen?

  • naja, am Anfang kriege ich halt den Praktikantentarif nach BAT (ja, das heiss jetzt anders und ist auch viel schlechter). Allerdings steige ich dann nach Arbeitsjahren auf. Obwohl als Sozpäd werde ich es nie zu nem wirklichen Gehalt schaffen ;)

  • Vorsicht, Praktikanten bzw. Studenten im Anerkennungsjahr sind keine "regulären" Arbeitskräfte, von daher sollte man sich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


    "Ein Praktikum dient der Ausbildung und ist damit kein Arbeitsverhältnis auf Gegenseitigkeit"



    Von daher trift der Sachverhalt aus dem Urteil hier nicht zu, da es sich bei dem Praktikantenvertrag nicht um einen klassisch befristeten Arbeitsvertrag handelt.
    Also noch nicht mit vollen Händen schon das Geld der vollen Bezahlung ausgeben, evtl. bekommt man nämlich nach so einer Forderung nur nen feuchten Händedruck und wird vor die Tür gesetzt.

  • danke danke, das Geld was ich nicht habe, werde ich auch noch nicht rauswerfen. Und auch wenn es Formfehlrer gibt, bin ich nicht der Mensch, der daraus zwangsläufig nutzen ziehen will. Ich betrachte die Debatte hier mit einem
    grossen Augenzwinkern, finde es aber schon spannend. Daher nochmals vielen Dank für die Beiträge. Nur habe ich hier immer noch den Zettel mit dem im Eingangspost erwähnten Satz. Was passiert denn, wenn ich den nun unterschreibe, mir die Stelle nicht zusagt und ich nach nem halben Jahr gehen möchte... . Was hat denn mehr Wertigkeit, die vorher Abgeschlossene Vereinbarung, oder die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag? Also ich gehe ja zu 99,9% vom Vertrag aus, aber in D ist ja vieles möglich.



    greetz

  • Ich bin davon überzeugt, daß dieser Zettel dem Praktikumsbetrieb lediglich eine gewisse Planungssicherheit verschaffen soll und vielleicht ein wenig unglücklich formuliert ist.


    In Zeiten, wo zu den Auswahlverfahren der Arbeitgeber von 100 eingeladenen Bewerbern gut dreißig kommentarlos einfach nicht erscheinen, mündlich zugesagte Stellen am Tag der Vertragsunterzeichnung abgesagt werden, weil man "was besseres gefunden hat" (habe ich selbst als Arbeitgeber so erlebt - der war noch so dreist und hat eine Woche später gefragt, ob denn die Stelle nun noch frei wäre, weil es mit der anderen Sache nichts geworden war. Ratet mal :D ) oder fest vereinbarte Anstellungen einfach nicht angetreten werden, muß man sich auch als Arbeits-/Praktikumsgeber absichern.


    Meiner Ansicht nach kein Grund, skeptisch zu sein, wenn Du gewillt bist, die Stelle anzutreten. Eine spätere Kündigung ist dadurch sicher nicht ausgeschlossen. Die wird ja dann erst im Praktikumsvertrag geregelt.


    Den Ratschlag, den Zettel zu unterschreiben und die Stelle dann nicht anzutreten halte ich, sorry, für absolut asozial.


    cu


    NoTeen

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