ZitatOriginal geschrieben von kues
Wer ist denn dein Arbeitgeber? Öffentlicher Dienst- da habe ich schon öfter (insbesondere bei Uni-Angestellten) erlebt, daß der Arbeitsvertrag teilweise erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt bzw. unterschrieben wurde.
Anson
Das mit dem aushändigen und unterschreiben des Arbeitsvertrages nach Arbeitsaufnahme, hat bei einem befristeten Arbeitsvertrag, auf Antrag des Arbeitnehmers, die sofortige Entfristung und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Folge.
Davor wird sich so mancher Arbeitgeber also hüten.