Re: Email von BASE
Zitat4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
Na ob das aber einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde...? Da könnte man ja genauso SMS, MMS, WAP, sonstige Datenerbindungen oder telefonieren am Wochenende als "Zusatzdienstleistung" verkaufen und die Preise beliebig erhöhen oder die Dienste ganz abschaffen, ohne dass der Kunde kündigen kann...