In dem Brief steht nur ein Schuldvorwurf.
Ich bin auf dem Fahrradweg auf den Boden gestürzt. Es ist niemand (außer mir) zu Schaden gekommen und keine andere Person involviert.
Allein mein Sturz zählt als Verkehrsunfall... ![]()
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In dem Brief steht nur ein Schuldvorwurf.
Ich bin auf dem Fahrradweg auf den Boden gestürzt. Es ist niemand (außer mir) zu Schaden gekommen und keine andere Person involviert.
Allein mein Sturz zählt als Verkehrsunfall... ![]()
Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?
ZitatOriginal geschrieben von datmoe
Ich habe aber eh kein Auto und kann auf den Führerschein verzichten.
Deutlich schlimmer finde ich, dass ich deswegen wahrscheinlich vorbestraft bin...
Naja ich find es schon schlimm, dass man wegen so einer Aktion den FS abgenommen bekommt. :eek:
Aber wart doch einfach ab.... ich denk mal es gibt paar Punkte und der FS wird für paar Monate eingezogen.
Achso... das klang im Eingangspostin ein wenig anders.
Naja mit deinem Sturz mußt du wohl alleine klar kommen (sei froh, dass kein anderer drin verwickelt ist).
Was wird dir denn genau vorgeworfen ? Steht immer in dem Satz der anfängt mit "Ihnen wird zur Last gelegt...."
Das wird mir vorgeworfen:
Ich bin auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg gefahren. Der Radweg war für meine Fahrtrichtung nicht freigegeben. Ich bin ohne Fremdeinwirkung gestürzt und verletzte mich leicht. Ich war zum Tatzeitpunkt absolut fahruntüchtig. Aus vorstehenden Gründen wird gegen mich u.a. wegen Trunkenheit in Verkehr ermittelt ("Trunkenheit in Verkehr" kann man auch falsch verstehn
- zumal es auch "Trunkenheit im Verkehr" heißt).
Oben auf dem Zettel steht groß geschrieben "Verkehrsstraftat".
ZitatOriginal geschrieben von datmoe
Ich bin auf dem Fahrradweg auf den Boden gestürzt. Es ist niemand (außer mir) zu Schaden gekommen und keine andere Person involviert.
Allein mein Sturz zählt als Verkehrsunfall...
Und selbst wenn der Radweg 8 Kilometer breit gewesen wäre ist das egal ![]()
Besoffen + Fahrrad + Unfall (egal was für einer) = Führerschein weg
Edit:
Du hast es ja grad selbst über mir geschrieben: Absolut Fahruntüchtig, damit ist die sache eigentlich gegessen ![]()
Naja du bewegst dich schon mal sicher im Bußgeldbereich. Für das Fahren in der falschen Richtung dürfte vielleicht sogar gesondert ein Verwarngeld fällig werden.
Ansonsten würde ich mich auf ein Fahrverbot, sowie eine Geldstrafe im 3stelligen Bereich einstellen.
Ja, also Fahrverbot ist eigentlich egal. Geldstrafe ist sehr bitter, aber ist selbstverständlich. Ich rechne mit über 250 Euro + etwa 350 Euro für ne MPU.
Was halt wirklich schlimm wäre, wäre eine Vorstrafe. Aber da mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, wird es wohl darauf hinaus laufen, oder? Kann ein Anwalt da was machen?
Moin!
ZitatOriginal geschrieben von datmoe
Kann ein Anwalt da was machen?
Rechtsschutzversichert? Dann auf jeden Fall zum Anwalt! Auch so kostet eine Beratung nicht die Welt ...
Gruß, Diet
Bussgeld gibts nur bei Ordnungswiedrigkeiten, aber das hier ist auf jeden Fall ne Straftat. In deinem Alter kann dabei sowohl Jugendstrafrecht als auch Erwachsenen Strafrecht angewendet werden, mit etwas Glück bleibt die Strafe unter 90 Tagessätzen/Arbeitsstunden, aber wenn ich an die 2,3 Promille denke und das es ein Unfall war, kann es auch mehr werden, ja nach Schwere der Schuld wären auch ein paar Monate Freiheitsstrafe auf Bewehrung denkbar.
Den Führerschein kann dir das Gericht nicht entziehen, da die Straftat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen worden ist.
Allerdings wird deine charakterliche Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen durch diese Tat angezweifelt werden, und du zur MPU geschickt werden. Mit nem 2,3 Promille Fahrradunfall wird die allerdings nicht einfach zu bestehen, so das du wahrscheinlich auf diesem Wege den Führerschein verlieren wirst. Eine konkrete Dauer dafür gibt es aber nicht, sondern hängt von deinem Erfolg bei der MPU ab.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Den Führerschein kann dir das Gericht nicht entziehen, da die Straftat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen worden ist.
Was ein Stuss ![]()
Es reicht schon ein Auffälliges fahren unter Alkoholeinfluß auf dem Fahrrad um seinen Führerschein abzugeben!
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