Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?

  • Hmmm, waber wenn jemand mit 2 Promille mite dem Fahhrad stürzt und Polizei und Krankenwagen kommt, so zeigt das doch das er gerade nichtmehr Fahrrad fahren kann! ;) :) hehe

  • ... und er wird somit zum "alkoholauffälligen Fahranfänger" --> solange er die Probezeit noch nicht vollendet hat. Egal, ob er da mit dem Auto oder dem Rad unterwegs war

  • Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von datmoe
    Ich bin noch keine 21. Habe einen Autoführerschein und meine Probezeit ist schon vorbei.


    :rolleyes:


    Von einem Krankenwagen war auch nie die Rede...

    datmoe

  • Stichwort Taxi, du bezahlst und steigst aus. Und dann fährt dich ein Radfahrer übern Haufen. Pappe futsch, obwohl du Taxi gefahen bist. Da kann doch was nicht richtig sein ?

  • Also betrunkene Fussgänger mit Führerschein müssen normalerweise nicht zur MPU, theoretisch ist es zwar möglich, aber das sind dann eher Fälle die mindestens 5 mal pro Jahr mit mehr als 2 Promille im Strassengraben gefunden werden oder sowas in der Art, also Hardcorealkoholiker die so oft betrunken sind das man davon ausgehen muss das sie auch beim Autofahren betrunken sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von 1.BigDaddy
    Stichwort Taxi, du bezahlst und steigst aus. Und dann fährt dich ein Radfahrer übern Haufen. Pappe futsch, obwohl du Taxi gefahen bist. Da kann doch was nicht richtig sein ?


    das kommt mir allerdings auch SEHR ungerecht vor!

  • Mag nicht extra einen Thread aufmachen.


    Mir ist ähnliches passiert.


    Rad gefahren, gestürzt, verletzt.


    Unfallursache waren aber definitiv Wegeverhältnisse und Witterung.
    Das ganze hat sich allerdings in den frühen Morgenstunden nach einer Feier zugetragen.


    Habe da auch Bier getrunken, war aber nicht betrunken(m.E. max. 1 Promill,eher weniger) und auch absolut fahrtüchtig.


    Bin auch selbstständig ins Krankenhaus, wo ich mich auch vollkommen normal artikulieren konnte.(ca. 1h nach Unfall da gewesen)


    Nun kommt die interessante Frage:


    Ich habe eine Unfallversicherung - leider werde ich wohl teuere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, die von der Versicherung abgedeckt sind.


    Aus den Versicherungsbedingungen:


    "Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
    [...]
    Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf
    Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, [...]"


    Stellt sich die Frage der Definition von "Trunkenheit"


    Die Versicherung will wissen, ob ich 24h vor dem Unfall Alkohol konsumiert habe und wieviel und ob ggf. ein Alk.-Test gemacht wurde(->nein)


    Ich will nicht lügen! Also nicht dass mir jemand mit Versicherungsbetrug oder so kommt..


    Habe z.B. das gefunden:
    http://www.finanztip.de/recht/…lisierung-trunkenheit.htm
    http://www.ra-butterbach.de/ak…rung-und-trunkenheit.html
    http://www.123recht.net/article.asp?a=16601&ccheck=1


    -> fast alles Einzelurteile, nichts verbindliches


    Ich weiß (noch) nicht, was im Arztbericht steht aber die Ärzte könnten sicher bezeugen, dass ich mich normal artikulieren konnte und auch keine Aussetzter in der Motorik hatte...



    Vll. hat ja jemand eine Idee.


    VIelen Dank!

  • Zitat

    Original geschrieben von cogogt
    Ich will nicht lügen! Also nicht dass mir jemand mit Versicherungsbetrug oder so kommt..



    Du willst nicht lügen, aber trotzdem fragst du nach :top:



    Wenn du nicht lügen willst, dann erzähl der Versicherung, daß du "was" getrunken hast und du kriegst nichts und die Sache ist erledigt. Und wenn du was kriegen willst, kommst du an lügen, leugnen, und "Vergesslichkeit" nicht vorbei. So einfach ist es. ;)

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