ICE (=In Case of Emergency)

  • ...aber immerhin eine Anregung, sich mit dem Thema mal auseinanderzusetzen ;)


    Als vor einiger Zeit mein Phone mutterseelenallein mit der Bahn verreist ist, hat die Finderin mein Patenkind angerufen - keine Ahnung, wie sie ausgerechnet auf die kam, denn sie steht fast in der Mitte des Alphabets ([small]keine Kalauer bitte[/small]) und in der Wwh war sie auch nicht.


    ( Leicht OT: ) Im Palm habe ich mehreres:
    Ein Icon, das "Gefunden?" heisst und wo im anzuklickenden Text von Finderlohn die Rede ist, sowie einen Memotext, der als oberster angezeigt wird, da er in der Liste
    --- Gefunden? ---
    heisst und schon wg. der Striche auffällt.


    Zurück zum Telefon:
    a --- > SOS
    würde eher drauf hindeuten, dass sich da die Polizei (110/112) meldet.
    a ---> Eltern
    sähe schon eindeutiger aus.
    => Graphische Elemente bringen mehr als Aküs.


    [small]Und wenn ich mal ein Telefon finde, wo oben steht "a ---> Muschi", weiss ich, dass es dem Stoiber seins ist...[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von Primetime
    Wenn du in der Situation bist selbst nicht mehr telefonieren zu können sollte dir das wohl eher egal sein...


    Das wird mir ganz sicher nicht egal sein. Es darf auf keinen Fall sein, dass ein Ersthelfer in meinem Handy überprüft, welche Nummer ich zuletzt wie oft angerufen habe, um diese dann zu wählen.


    Das Telefonbuch hingegen zu durchforsten um Familienangehörige anzurufen, halte ich für in Ordnung.


    Es gibt aber zahlreiche Szenarien, die dagegen sprechen, einfach wahllos die am häufigsten gewählte Nummer per Wahlwiederholung anzurufen.


    Ganz davon ab, dass es ja nach Schwere der Verletzungen evtl. besser ist, Angehörige nicht per Anruf zu schocken, sonst liegt vielleicht die 80-jährige Mutter nach einem Herzinfarkt tot am Boden, ohne das Hilfe in der Nähe ist oder die Ehefrau, die das Gespräch per Handy am Auto entgegen nimmt, fährt gegen einen Brückenpfosten. Eigentlich ist es eher Aufgabe der Polizei, den betroffenen Personenkreis in Kenntnis zu setzen, vorzugsweise auch vor Ort und mit entsprechend geschultem Personal...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ich kram den jetzt mal wieder hoch!


    Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und die vorgehensweise der Sanitäter b.z.w. unseres Ärzte/Pflegepersonal's geht - wenn es wirklich soweit kommen muss - so vor, das kurz in dem Telefonbuch des Handys bei den erweiterten Angaben geschaut wird!


    Und wenn es NOTFALL mässig ganz schnell gehen muss.... wird "eine/zwei der letzten Nummern" angerufen und kurz erklärt und erbittet, wie man den nahestehenden Verwanden erreichen kann.


    Das ganze trara kann man auch umgehen und erleichtern wenn man der Hauptperson ein " * "oder anderes "Sonderzeichen" vor den Namen gibt.... so kann sich jeder denken das hiermit eine nahestehende Person zu erreichen ist!


    Man muss wohl auch nicht darüber diskutieren ob so etwas notwendig wäre, ob diese das dürfen, ob es in diesen Moment was bringt, Datenschutzrecht und und und..... fakt ist das es in so einem Fall zu 100% um sein Wohlergehen/Leben geht und darüber muss wohl jeder selbst sich klar sein, das es jeden treffen kann und es eigentlich nur WICHTIG für einen selbst ist!


    Und was wäre wenn ein geliebter Mensch (Partner/Kinder/Eltern....) von einem selbst in die Lage kommt... wie schön und beruhigend zu wissen, das man schnell erreicht werden kann - mit einem kleinen Hinweis !!!!!!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Also als Ersthelfer oder auch medizinisches Personal würde ich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nicht in fremden Handys rumwühlen.


    Und so denke ich für Verletzte die nicht ansprechbar sind können Angehörige eh akut nicht viel tun. Und danach können die Betroffenen ja jemand bitten in ihrem Handy nach der Nummer zu suchen und ggf. anzurufen.


    Datenschutzrechtlich unbedenklicher wäre da eine internationale Notfallkarte, wo man vielleicht 5 Notrufnummern eintragen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Datenschutzrechtlich unbedenklicher wäre da eine internationale Notfallkarte, wo man vielleicht 5 Notrufnummern eintragen kann.

    So etwas gibt es schon: Organspendeausweis.
    Bevor der Einwand kommt, man wolle gar keine Organe spenden: auch dafür gibt es ein Kreuz auf dem Ausweis.


    update lustig, das habe ich im Juni auf Seite 1 schon geschrieben. Also bei Bedarf an die Moderation: diesen Beitrag löschen.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Soweit ich weis ist der Organspendeausweis aber nur in Deutsch und nur aus Papier (also nicht so wiederstandsfähig wie Plastik).


    Aber im Prinzip ist das wohl die Beste Möglichkeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Also als Ersthelfer oder auch medizinisches Personal würde ich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nicht in fremden Handys rumwühlen.


    Und so denke ich für Verletzte die nicht ansprechbar sind können Angehörige eh akut nicht viel tun. Und danach können die Betroffenen ja jemand bitten in ihrem Handy nach der Nummer zu suchen und ggf. anzurufen.


    ...


    Bevor ich mich wie im JT Thread wieder falsch aufrege, frage ich diesmal: Ist das ernst gemeint? :D;)

    Das muss am Wetter liegen...

  • Nun sag mir nicht das Du einen bewusstlosen Menschen den Du auf der Strasse findest, nicht nach Personalien durchsuchen würdest !!!! Vielleicht liegt da ein Notfallausweiss drin, was wichtig ist !!!!


    In den Taschen zu wühlen verletzt, mehr oder weniger genau so die Rechte.... was jedoch keinen Menschen interessiert wenn er Hilfe sucht und braucht.


    Und Angehörigen können schon sehr viel tun..... denn wenn Du keine Ausweisspapiere oder sonstiges bei dir hast, stellt sich für das Krankenhauspersonal immer noch die fragen, ob Allergien, eine Krankheitsvorgeschichte etc. vorliegt und schweigen wir von den Fällen bei Vergiftungen !
    Alle diese Dinge kann ein Angehöriger am schnellsten beantworten.


    Wer in einem Notfall von Privat u. Datenschutz spricht.... SORRY !


    Stell Dir mal vor Du bist bewusstlos und der der Dich findet hat kein Handy zur Hand und müsste Deines benutzen für den Notruf... der zweite würde versuchen Deine Eltern/Partner zu verständigen um Dir so schnell wie möglich Hilfe zukommen zu lassen.
    Denkst DU beim Anblick eines verletzten Menschen wirklich als erstes an belanglose Dinge wie "was hat man was ist man" etc... oder an "HILFE"!


    Es geht hier um die Frage wie ein Angehöriger am schnellsten und besten erreicht werden kann..... nicht um Datenrecht in Notfallsituationen !!!!


    Man muss das wohl ganz gründlich unterscheiden ob es sich um reine Neugierte oder Notwendige Massnahme handelt !


    Ich spreche hier nicht aus eigener Meinung sondern aus Erfahrungen in Notfallsituationen wenn einem keine andere Wahl bleibt um Leben ggf. zu retten!


    NOCHMALS..... es geht hier um den Notfall nicht um Neugierte!!!


    Sonst müsste man dies nun so weit auslegen und hinterfragen..... ob denn der Feuermann oder ein anderer Erstretter einen Verletzte und zu schadengekommenen Person aus dem Auto/Wohnung retten darf.... denn auch hier liegt ja ein eindringen in die Privatsphäre da !
    - Aber das wäre ja lächerlich - !

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Nun sag mir nicht das Du einen bewusstlosen Menschen den Du auf der Strasse findest, nicht nach Personalien durchsuchen würdest !!!! Vielleicht liegt da ein Notfallausweiss drin, was wichtig ist !!!!


    Ich würde in so einem Fall nicht nach Personalien suchen, sondern den Rettungsdienst verständigen.


    Was soll es den einem Verletzen/Bewusstlosem bringen, wenn die Ersthelfer (darunter vestehe ich Laien) seine Angehörigen anrufen?


    Erstmal sollte man den Rettungsdienst verständigen und wenn die die Lage im Griff haben, können sie oder später das Krankenhaus immernoch einen Angehörigen anrufen.


    Gruß,
    Alexander

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    In den Taschen zu wühlen verletzt, mehr oder weniger genau so die Rechte.... was jedoch keinen Menschen interessiert wenn er Hilfe sucht und braucht.


    Bei meinem letzten Erste-Hilfe-Lehrgang erzählte der Leiter, dass ein (ausgebildeter!) Ersthelfer von einer Frau verklagt wurde, weil er sie beim wiederbeleben sexuell belästigt, weil unsittlich berührt, hätte...

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