finanzamt und fehlende belege (steuerberater im urlaub)

  • hola,


    ich habe meine einkommensteuererklärung für 2006 eingereicht. das finanzamt fordert von mir ein paar (viele) rechnungen und belege nach zur prüfung. soweit so gut.


    das problem ist, das ich einige belege nicht mehr finde. keine ahnung wo diese abgeblieben sind. mir fehlen insgesamt 2 monate in der buchhaltung (in der zeit bin ich umgezogen). ich bin buchhaltungspflichtig und muss jeden monat meine vorsteuer abdrücken. 90% der belege sind da, der rest der zahlungen ist auf meinen kontoauszügen ersichtlich. reicht das in diesem fall? oder muss ich mit konsequenzen seitens dem finanzamt rechnen?


    bevor jemand was wg. steuerberater sagt, der ist im urlaub und kommt in einer woche wieder... bis dahin will ich eigentlich alles nachgreicht haben, da das fa momentan recht flott ist...


    danke im voraus!


    brasax

  • Warum teilst Du dem FA nicht mit, dass Dein Stb. derzeit noch für ca. 1 Woche im Urlaub ist und Du Dich anschließend wieder meldest? So hast Du wenigstens wieder etwas Luft und kannst das dann mit ihm besprechen. Ich glaube kaum, dass das FA dies so nicht akzeptiert und "Streß" macht. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Warum teilst Du dem FA nicht mit, dass Dein Stb. derzeit noch für ca. 1 Woche im Urlaub ist und Du Dich anschließend wieder meldest? So hast Du wenigstens wieder etwas Luft und kannst das dann mit ihm besprechen. Ich glaube kaum, dass das FA dies so nicht akzeptiert und "Streß" macht. :)


    die belege sind weg. da kann mein steuerberater auch nicht mehr viel machen.


    die letzten jahre war das ja kein problem. deshalb weiß ich nicht, was ich zu erwarten habe. es gibt weniger geld zurück, damit kann ich leben. aber gibts sonst noch konsequenzen? strafen etc. meine ich damit...


    und eine woche warten, bis ich weiß, was evtl. passieren könnte will ich auch nicht unbedingt..

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    aber gibts sonst noch konsequenzen? strafen etc. meine ich damit...


    Na jetzt warte doch mal bis der Steuerberater wieder da ist. Der kann Dich beraten, im Gegensatz zu uns.


    Wenn der Steuerberater die Posten gebucht hat, haben ihm auch Belege vorgelegen. Sonst hätte er nicht buchen dürfen. Wenn der StB dies dem Finanzamt versichert, kann sein, daß die das auch so akzeptieren.


    Sowas verhandelt aber wirklich am besten der Steuerberater mit dem Finanzamt.


    Daß die ein Steuerstrafverfahren einleiten ist eher unwahrscheinlich, wenn die nicht glauben, daß Du vorsätzlich zum Zwecke der Steuerverkürzung die Belege vernichtet hast oder Buchungen ohne Beleg zu diesem Zweck durchgeführt wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    und eine woche warten, bis ich weiß, was evtl. passieren könnte will ich auch nicht unbedingt..


    An Deiner Stelle würde ich die eine Woche warten. Was daraus für Konsequenzen entstehen, ob eine, eine leichtfertige oder gar keine Steuerverkürzung vorliegen könnte, kann Dir hier ohne Datengrundlage niemand sagen, es wären nur Vermutungen und die machen Dich nicht wirklich schlauer.


    Insofern: warte auf Deinen (hoffentlich) gut erholten Steuerberater.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    die belege sind weg. da kann mein steuerberater auch nicht mehr viel machen.


    die letzten jahre war das ja kein problem. deshalb weiß ich nicht, was ich zu erwarten habe. es gibt weniger geld zurück, damit kann ich leben. aber gibts sonst noch konsequenzen? strafen etc. meine ich damit...


    und eine woche warten, bis ich weiß, was evtl. passieren könnte will ich auch nicht unbedingt..


    Das mag stimmen, aber Dein SB kann Dich zumindest bei den anderen Fragen kompetent beraten. 1 Woche ist kein Thema, so schnell schießt auch das FA nicht. Und bevor Du da einen Schnellschuss abgibst mit dem Du Dich evtl. eher noch ins eigene Knie schießt warte auf Deinen SB dafür bezahlst Du ihn schließlich.


    Wenn es Dir hilft ruhiger zu schlafen, dann ruf den Sachbearbeiter beim FA an und sage ihm, dass die Aufforderung bei Dir eingetroffen ist und Du dieser sofort nachkommst, wenn Dein SB wieder zur Verfügung steht.

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