Das ich das nicht selbst machen kann, ist mir schon klar...
Ich schrieb es nur so, wie ich es geschrieben habe wegen der Einfachheit...
Ich wollte - wie gesagt - nur ausloten, ob man aus diesem Vorteil irgendwelche Genie-Streiche hervorzabern kann... dem scheint ja leider nicht so zu sein (außer 19% günstiger als die Konkurrenz Dienstleistungen verkaufen zu können, sofern diese Dienstleistungen nicht vorher wo anders eingekauft werden müssen....)
Trotzdem danke allerseits, bin jetzt schon viel klüger als vorher ![]()
Umsatzsteuerfreiheit
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Wenn Deine Umsatzsteuerzahllast aber eh schon 0 beträgt kannst Du davon natürlich auch nichts mehr abziehen und bleibst auf der gezahlten Vorsteuer sitzen.Warum denn nicht? Wenn die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze weniger Umsatzsteuer enthalten, als die Umsatzsteuer, die gezahlt wurde, zahlt das Finanzamt die Euros aus.
Da wird nichts verrechnet und auf die nächste Periode vorgetragen, wie bei Verlusten bei der ESt.
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Das heißt also, wenn ich etwas für
100€ + Steuern kaufe (=119€)
und gleichzeitig das ganze für
100€ verkaufe
mache ich 19€ Gewinn, weil das Finanzamt die gezahlten 19€ zurück erstattet???
Wäre dann ja doch ein Geniestreich oder? -
Zitat
Original geschrieben von Warped
Was ist so schlimm daran USt auszuweisen ? Ist doch ein durchlaufender Posten...
In den meisten Branchen hat man eh keine Wahl, den wenn man auch Businesskunden dabei hat, kommt man nicht drum rum die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen zu können.
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Zitat
Original geschrieben von Schurke2000
Wäre dann ja doch ein Geniestreich oder?Sowas geht zwar wohl auch, wenn man es möglichst verstrickt anstellt, aber deswegen haben wir ja die deutliche Verschärfung im Umsatzsteuerrecht erhalten.
Nein, das war so gedacht.
Du kaufst die Ware X für 100 Euro plus 19 Euro Mehrwertsteuer. Du lieferst die Ware ins Ausland für 119 Euro netto und erhältst die 19 Euro vom Finanzamt. Dein Gewinn.
Genau wie bei Lieferung nach Deutschland. Nur zahlt dann Dein Kunde 22,61 Euro Mehrwertsteuer an Dich, die Du abzüglich 19 Euro dem Finanzamt überweisen mußt.
In beiden Fällen bleiben Dir 19 Euro.
Verstanden?
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Theoretisch ja, praktisch nicht.
Entweder du bist vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer und hast entsprechende steuerbare und steuerbefreite Umsätze oder Du hast ausschließlich steuerfreie Umsätze (z.B. aufgrund dieser Blindengeschichte), dann ist aber auch nichts mehr mit Vorsteuerabzug.
http://www.wirtschaftslexikon2…/steuerfreie-umsaetze.htm
Mann muss sich von dem Gedanken verabschieden, dass man über bestimmte Modelle im Umsatzsteuerrecht wirklich einen "Geniestreich" erreichen kann.
Erstattung der Vorsteuer + 19 % günstiger als die Konkurrenz wird es in dieser Kombination nie geben. -
Wenn ich also für 100 + 19 € was kaufe muss ich muss ich 19€ ans FA abführen...
verkaufe ich es dann für 119€ weiter
hab ich nix gewonnen....
Es wäre also nur produktiv, Dienstleistungen 19% günstiger als die Konkurenz anzubieten? -
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Mann muss sich von dem Gedanken verabschieden, dass man über bestimmte Modelle im Umsatzsteuerrecht wirklich einen "Geniestreich" erreichen kann.
Erstattung der Vorsteuer + 19 % günstiger als die Konkurrenz wird es in dieser Kombination nie geben.Was ja auch richtig ist, denn sonst wäre ja die ganze Wirtschaft in Gefahr...
Wettbewerbsvorteile begünstigt von unserem Staat...
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Zitat
Original geschrieben von Schurke2000
Wenn ich also für 100 + 19 € was kaufe muss ich muss ich 19€ ans FA abführen...
verkaufe ich es dann für 119€ weiter
hab ich nix gewonnen....Dir fehlt hier grundsätzliches Verständnis zur Mehrwertsteuer.
Du mußt nichts nochmal bezahlen. Du hast die ja schon an Deinen Lieferanten bezahlt. Die bekommst Du wieder, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Wenn Du die Ware für 119 Euro brutto weiterverkaufst, mußt Du die 19 Euro ans Finanzamt zahlen.
Bleiben genau 0 Euro übrig. Wobei Dich das Finanzamt dann nach einiger Zeit fragen wird, ob aus dem Hobby mal irgendwann ein Geschäft wird.

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