Re: Re: Re: Ausfallschutz
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von der_Aachener
jepp, ist leider richtig!
Ist leider nicht richtig! Dafür gibt es in D den sogenannten Mahnbescheid. Dafür muss man i.d.R. nicht klagen und die Gebühren sind nicht soooo hoch...
Dann schau du mal...
Ist nämlich in D in keiner PHV drin!
Aber kannst ja mal bei deiner Auslandsreisekrankenversicherung anfragen, die helfen dir bestimmt gerne in so einem Fall, hihi
Ich hatte mal einen erlassen für ca. 800 € Forderung, hat etwa 25 € gekostet... Man muss aber bedenken dass der Empfänger des Mahnbescheides einfach nur widersprechen muss um erstmal aus dem Schneider zu sein. Das Gericht prüft weder die Rechtmässigkeit der Forderung, noch die des Widerspruchs. In der Praxis muss man also in vielen Fällen doch klagen um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.