Das mit dem Verklagen ist bewusst etwas überspitzt formuliert, aber ich bin in der Stimmung, dass irgend jemand dafür richtig schön was aufs Dach bekommt. Also Folgendes:
Ich habe an unserem Briefkasten bewusst keinen "Keine Werbung" - Aufkleber. Dies liegt u.a. daran, dass meine Frau als Journalistin an der Erstellung von Zeitungen mitwirkt, die Redaktion auch selbst eines dieser Blätter herausgibt und ich daher zugegebenermaßen inzw. auch zu schätzen gelernt habe, dass auch in den kostenlosen Werbeblättchen etwas Arbeit drinsteckt, die ich durch Entgegennahme honorieren möchte. Abgesehen davon brauche ich öfters Knüllpapier zum Verschicken von Dingen. ![]()
Seit unserem letzten Umzug vor ca. 4 Monaten kam es hier in der neuen Wohnung aber schon desöfteren vor, dass der Austräger dieser Prospekt-Pakete (i.d.R. besteht das "Set" aus einer solchen Wochenzeitung und mehreren darin eingelegten Prospekten von div. Geschäften) unseren Briefkasten (und sicher nicht nur diesen) als Mülleimer benutzte, und somit das "Set" mal zwei oder drei Mal das gleiche Prospekt enthielt. Bisher habe ich das hingenommen, aber als heute in der Zeitung, neben div. anderen Prospekten, 8x (in Worten: ACHT MAL) ein Hagebaumarkt-Prospekt drin war, ist das Fass jetzt übergelaufen. Wenn ich den Typen persönlich erwischen würde, hätte ich ihm direkt die Ohren langgezogen, aber leider weiß man das ja vorher nicht, und selbst wenn ich nächste Woche an der Tür warten würde, bis der Typ kommt (was ich nicht tun werde), weiß man ja nicht, ob's derselbe ist wie letzte Woche.
Daher die Frage: An wen richtet man in diesem Fall eine Beschwerde? An die Wochenzeitung, in der das Prospekt drin war, oder an den beworbenen Hagebaumarkt? Gibt es - abgesehen von einer simplen Beschwerde - weitere Möglichkeiten, die geeignet sind, dass das Ganze irgend jemandem richtig schön schmerzhaft auf die Füße fällt? Schadenersatzansprüche sind ja nicht so wirklich drin, da kein wirklicher Schaden entstanden ist, aber andererseits soll da schon mehr passieren als ein simpler Anruf oder eine Mail. Kann ich z.B. eine Unterlassungserklärung o.dgl. verlangen und bei Ausbleiben mit rechtlichen Schritten drohen? Wenn ich einen "Keine Werbung" - Aufkleber am Briefkasten habe, und es steckt trotzdem jemand was rein, gibt es ja m.W. auch durchaus wirksame Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Ähnliches sollte doch in einem solchen Fall hier auch möglich sein...