So. Nachdem zur eigentlichen Frage ja inzwischen alles gesagt ist (wenn auch noch nicht von jedem) will ich mal so frech sein, und noch etwas öl ins Feuer gießen ![]()
Was wir bisher gelernt haben: wenn ein Kfz zugelassen ist, und damit ein Kennzeichen am Revers kleben hat, bei dem muß auch der TÜV gültig sein. Sonst gibts einen Zettel ans Fenster, und muß dafür zahlen. Auch wenn das Kfz auf einem Privatgrundstück steht.
Wenn das Kennzeichen fehlt, weil nicht zugelassen, dann gibt es logischerweise kein Knöllchen. Schon allein deswegen, weil keiner sehen kann, daß der TÜV durch ist.
Dann spinnen wir mal weiter:
Wir stellen das Kfz auf einem zum Grundstück gehörenden, aber nicht weiter eingegrenztem Platz ab, und melden das Fahrzeug ab. Das Kennzeichen bleibt aber vorerst dran, weil wir nicht wissen wohin damit. Nur die Zulassungsplakette wird ordnungsgemäß abgekratzt. Also ist das Fahrzeug deutlich erkennbar abgemeldet. Jetzt läuft wärend der Standzeit der TÜV ab. Genau da kommt ein Streifenhörnchen vorbei, und sieht das. Gibt das Post vom Amt oder nicht? IMHO darf es da keine geben, weil das Auto ja abgemeldet ist, und damit erkennbar nicht mehr am Verkehr teilnimmt. Oder ist das schon wieder so ein Problemfall?
Und wenn wir schon dabei sind, kommt jetzt die Prüfung für Fortgeschrittene. ![]()
Was ist, wenn das Kfz über ein Saisonkennzeichen verfügt. Also es darf von sagen wir mal 1. April bis 31. September fahren. Die restliche Zeit steht es auf dem Platz. der TÜV gilt aber bis November. Also stellt man das Fahrzeug mit gültigem TÜV ab. Aber in der abstellzeit läuft der TÜV ab. Solange die Zulassungspause läuft, dürfte das doch eigentlich egal sein, weil das Auto ohnehin als nicht zugelassen gilt.
Nur was ist wenn die Pause zuende ist? Klar ab 1.4. ist das Auto wieder zugelassen, und braucht damit TÜV. Stehen dann pünktlich zum Stichtag 10 Polizisten vor der Tür, die alle im Laufe des Winters gesehen haben, daß da bald ein Knöllchen fällig wird, und warten jetzt drauf, daß sie "zuschlagen" können? ![]()
Aber wie kommt man da drum herum. Wenn kein Anhänger zum Aufladen zur verfügung steht (und wer hat sowas schon) dann muß ich mich irgendwie auf dünnes Eis begeben. Entweder vor dem 1.4 und damit mit einem nicht zugelassenen Kfz zum TÜV fahren, oder nach dem 1.4. und damit mit abgelaufenem TÜV.
Oder kann man hier wirklich verlangen, daß das Auto vor der Winterpause zum TÜV fährt, auch wenn noch ein paar Monate Rest-TÜV drauf sind?
Das nur mal am Rande. Ich persönlich hab kein solches Problem. Ist also rein fiktiv. Aber wenn wir hier schon Korinthen K**** dann bitte richtig. ![]()