Strafzettel auf Privatgrundstück?

  • Habe zu der Thematik mal unseren Polzisten-Nachbar gefragt:


    Ggf. ist das von BL zu BL unterschiedlich (das wußte er nicht) aber in Nds. ist es nicht rechtens. Nur wenn ein Straftatbestand (also keine Ordnungswidrigkeit) vorliegt (oder halt ein entsprechender Verdacht), dürfen die Polis auf Privatgrundstücke. Ausnahmen sind Befragungen [bspw. von Zeugen], o.ä. - aber keine Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Habe zu der Thematik mal unseren Polzisten-Nachbar gefragt:


    Ggf. ist das von BL zu BL unterschiedlich (das wußte er nicht) aber in Nds. ist es nicht rechtens. Nur wenn ein Straftatbestand (also keine Ordnungswidrigkeit) vorliegt (oder halt ein entsprechender Verdacht), dürfen die Polis auf Privatgrundstücke. Ausnahmen sind Befragungen [bspw. von Zeugen], o.ä. - aber keine Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten.


    Jungpolizist? :)


    Natürlich darf die Polizei auch zur Feststellung bzw. Ahndung einer Owi Privatgrund betreten.


    Im Falles des TE lag zumindest der Anfangsverdacht einer Owi vor, sei es weil der Polizist die Plakette selbst vom Verkehrsgrund aus erkennen konnte, weil ihm das Fahrzeug bereits bekannt war oder weil ein Nachbar Mitteiler war.



    Mangels Umfriedung des Stellplatzes und mangels Aufforderung des TE an den Polizisten, seinen Grund zu verlassen dürfte § 123 StGB ("Hausfriedensbruch") schon nicht erfüllt sein.


    Jedenfalls war das Betreten des Privatgrunds durch den Polizisten aber nicht widerrechtlich.


    Die Polizei ist für die Erforschung solcher Owi zuständige Behörde ( §§ 35 I, 53 I 1 OwiG). Gemäß § 53 I 2 OwiG hat die Polizei bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit das OwiG nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten.


    Über die Transmissionsklausel des § 46 I OwiG finden im Owi-Bußgeldverfahren sinngemäß die Vorschriften der Strafprozessordnung Anwendung, soweit keine andere Bestimmung durch das OwiG.


    So kann der ermittelnde Polizist dann etwa über die Generalermächtigung des § 163 I StPO das Grundstück betreten, ohne widerrechtlich einzudringen.


    Die zitierten Normen stammen übrigens alle aus Bundesgesetzen.


    Da der Stellplatz des TE nicht umfriedet war oder in sonstiger Weise schwer zugänglich kann auch keine Unverhältnismäßigkeit der Mittel gegeben sein. Anders wäre der Fall, wenn erst eine Zaunlatte herausgebrochen werden müsste, um einen Anfangsverdacht für eine Owi zu erlangen



    Das Handeln der Polizei war hier korrekt, der Owi-Tatbestand eindeutig erfüllt. Aslo heißt es zahlen und Ruhe oder Einspruch, Ärger und Mehrkosten.


    Interessieren würde mich noch, ob der TE auch jedesmal seinen Briefträger belangen will, wenn er ihm Post zustellt und zufällig über seinen Stellplatz latscht? :rolleyes:


    Wenn ich vergangene Posts von "Rabb" richtig in Erinnerung habe, kommt er aus der Praxis und kann meine Ausführungen sicher noch ergänzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich? Naja, meine praktischen Geschirrspülertipps waren schon gut... :D


    Und um den Ball wieder zurückzuspielen:
    Gut erklärt von booner. Mir fällt auch spontan nicht mehr ein.




    Grüße th :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    watt ne Diskussion...kann man nicht einfach sagen "ich hab geschlafen, die Quittung dafür bekommen, zahl das Ding und gut is"? Nee, wird natürlich mal wieder nach Auswegen gesucht, wie man sich um die Konsequenz eigenen Fehlverhaltens drücken kann... :rolleyes:


    Du bringst es perfekt auf den Punkt :top:
    Erinnert mich doch sehr stark an die Diskussionen, die es hier schon gab zum Thema "geblitzt, was nun" u.ä.


    Gruß, Diet

  • booner


    Vielleicht gibt es aber eine Verwaltungsvorschrift in Nds (bzw. behördenintern), die hier etwas anders regelt. Spielt selbstverständlich mangels Außenwirkung keine Rolle für die Frage des Threaderstellers, aber könnte die Antwort des "Polizistennachbarn" erklären.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Vielleicht gibt es aber eine Verwaltungsvorschrift in Nds (bzw. behördenintern), die hier etwas anders regelt.


    Welche Vorschrift könnte denn Bundesgesetze "anders regeln"?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Jedenfalls hat es sich früher gelohnt, für mich und bestimmt auch für viele anderen mit alten schrottreifen Autos, den TÜV zu überziehen ....man konnte mit der so überzogen Zeit die 2 Jahre etwas verlängert, wenn es kurz vorm aus war :D .


    Heute geht das nimmer.... ist man mal 4 oder 8 Wochen drüber, zählt dennoch das Datum an dem man hätt gehen sollen :mad: ....die haben des auch spitz bekommen, das manche da ein kleiner Strafzettel in Kauf nahm :D:D:D

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Welche Vorschrift könnte denn Bundesgesetze "anders regeln"?


    Gut, dann erfinde ich jetzt mal eine:"Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind private Grundstücke von Bürgern grundsätzlich nur zu betreten, wenn die Schwere der Tat dies erfordert oder Schaden für die Allgemeinheit droht." :D
    Nochmal: Das hilft dem TÜV-Überzieher nicht weiter, aber würde die Antwort des oben zitierten Polzisten erklären.

  • Hallo



    ich finde es schon unangemessen , dass die Polizei auf dem eigenen Grungstück


    kontrolliert. Wird aber sicher nicht zum Regelfall.


    Die Überprüfung der AU ist bei angemeldeten Fahrzeugen eigentlich logisch.


    Aus dem Ergebnis und der Einstufung wird schließlich die Steuer bemessen.


    Ausserdem nach so langer Zeit ohne TÜV sollten die Nummernschilder eben ab.



    Abgesehen davon einfach zahlen und schämen.
    Danach Mund abwischen, weiterfahren, fertig.



    Gruß jato

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