Habe zu der Thematik mal unseren Polzisten-Nachbar gefragt:
Ggf. ist das von BL zu BL unterschiedlich (das wußte er nicht) aber in Nds. ist es nicht rechtens. Nur wenn ein Straftatbestand (also keine Ordnungswidrigkeit) vorliegt (oder halt ein entsprechender Verdacht), dürfen die Polis auf Privatgrundstücke. Ausnahmen sind Befragungen [bspw. von Zeugen], o.ä. - aber keine Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten.