Geblitzt worden: Punkte- Strafe normal?

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Erschweren hinzu kommt, dass Fahrzeuge dieser Leistungsklasse ein etwas anderes Licht haben als der klassische Golf V TDI.

    Selbst mit High-End Bi-Xenon Lichtern kannst du mir nicht erzählen, dass du mit regelkonformen Abblendlicht genügend siehst, um sicher 200+ Km/h auf einer Autobahn zu fahren.
    Aber gut, es gibt ja auch noch die netten Zeitgenossen, die das Fernlicht zuhilfe nehmen und damit dem Verkehr auf der anderen Fahrbahn im wahrsten Sinne des Wortes ein Licht aufgehen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Man muss sich nur auf Lichtimpulse, nicht auf Umrisse und ähnliches konzentrieren.


    Ich hoffe, Du hast einen Schutzengel, der das genauso sieht wie Du und alle nicht beleuchteten Gegenstände etc., die in Deinem Weg liegen könnte, vor Deiner Ankunft weg räumt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Durch die ganze Diskussion ist meine Frage leider untergegangen...


    Ich nehme an, dass einmal sanktioniert automatisch eine Sperre für weitere Verfolgung durch die Behörde zur Folge hat, oder?


    Gruß Gunn


    Wie meinst du das?
    Mit dem Bußgeldbescheid ist die Strafe (Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot) vorbehaltlich eines Einspruchs des festgestellten Fahrers festgesetzt, bezahlt der die Strafe oder lässt er die Einspruchsfrist verstreichen ist kein Widerspruch mehr möglich, damit ist das eigentliche Bußgeldverfahren abgeschlossen, danach folgen nur noch bei Bedarf (nicht gezahlt obwohl keinen Widerspruch eingelegt oder bei Fahrverbot den Führerschein nicht fristgerecht abgegeben) Vollstreckungsmaßnahmen.
    Man kann aber gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der entsprechenden Frist noch Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegen solange man nicht bezahlt hat, dann wird die Strafe neu festgesetzt und kann unter bestimmten Umständen auch höher ausfallen anls die ursprüngliche Strafe.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Wie meinst du das?
    ...
    Man kann aber gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der entsprechenden Frist noch Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegen solange man nicht bezahlt hat, dann wird die Strafe neu festgesetzt und kann unter bestimmten Umständen auch höher ausfallen anls die ursprüngliche Strafe.


    Danke.


    Das wusste ich zB noch nicht.


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Es gibt da eine Dokumentation des Dokutrupps des Polizeipräsidiums Oberbayern zu Schwerstunfällen auf Autobahnen. Nichts für Zartbesaitete, dafür ist der Lerneffekt nahezu garantiert.......................

    Naja, da hat der Dokutrupp wohl extra die Fälle für Zartbesaitete rausgefischt!? Die theatralische Hintergrundmusik lässt einem da eher einen Schauer über den Rücken laufen!
    Bei solchen Aufnahmen tritt ein "Lerneffekt" höchstens bei Leuten ein, die sich selbst jahrelang Vorwürfe machen, weil sie mal einen Igel überfahren haben!


    Wenn seitens der Polizei ein wirklicher Lerneffekt angestrebt wird, müssen schon andere Geschütze aufgefahren werden.
    Da ist ja wieboldtv manchmal schlimmer anzusehen! ;)

  • Jetzt weiß ich wer der Fahrer des M6 war, der von Dänemark nach Österreich mit 3 Tankstops etwas mehr als 5 Stunden gebraucht hat, ohne dabei die erlaubte Geschwindigkeit zu überschreiten. :D


    Auf jeden Fall finde ich es gut, dass man die Bußgelder erhöht hat. Denn wer mit +50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist, weiß es, dass er zu schnell ist.
    Das Punktesystem ist auch gut, denn wer es 2 Jahre nicht schfft ohne Bussgeld zu bleiben, bekommt irgendwann den Haupgewinn.
    Manchen Leuten ist das Geld was sie bezahlen müssen egal, für die ist das Fahrverbot die größere Strafe. Für andere sind 50€ schon sehr viel und die Punkte und Fahrverbot egal. Das Bussgeld nach Tagessätzen zu erheben wäre vielleicht besser.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Ich bin erschüttert, dass es hier Menschen gibt, die fest der Meinung sind mit 300 über die Bahn zu fahren und auch wirklich glauben, sie würden das Fahrzeug beherschen.


    Kinderkram.


    Wer einmal eingeklemmt im Auto saß und mitbekommen hat, wie die Freundin neben einem stirbt, weil ein "möchtegern" Autofahrer meinte er könne seine Geschwindigkeit überblicken, der sollte sich mal fragen, ob das dadraußen ein Spiel ist.


    So geschehen am 23.02.1990 auf der A7 Hannover - Hamburg. Die Geschwindigkeit des Verursachers lag bei geschätzen 270 km/h bei erlaubten 100. An diesem Tag starben 5 Menschen, darunter meine damalige Freundin. Den sechsten, den zähle ich nicht, der hat nur seine gerechte Strafe erhalten.


    Leute, ich will hier nicht verallgemeinern, ich fahre auch schneller, aber im Rahmen. Im Schnitt 20 über, nach Tacho.
    Aber wo ist die Grenze. Ich will damit auch nur sagen, dass man sich nicht aufregen sollte, wenn man zurecht eine Strafe erhält. Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach eigenem Ermessen erlaubt. Wenn dort auf dem Schild 100 steht, dann heißt das nicht 140. Ich meine, wer das nicht respektiert, der sollte nicht mitmachen in dem "Spiel".
    Wir sind doch auch in der Lage, einen Preis an der Kasse zu zahlen, ohne selber einen Rabatt zu berechnen.

  • Wir haben zwar einige Threads über Blitzer im Forum, aber so ganz passte keiner zu meiner Frage, deswegen stecke ich es mal hier rein.


    Folgendes: ich war gestern sehr früh morgens zum Flughafen FFM unterwegs, das ganze recht zügig. Obwohl ich allgemein sehr umsichtig fahre, hat es mich am [URL=http://maps.google.de/maps?q=flughafen+frankfurt&oe=utf-8&client=firefox-a&ie=UTF8&hl=de&ll=50.052785,8.605042&spn=0.031744,0.090895&z=14]Frankfurter Kreuz[/URL] dennoch erwischt.


    Ein paar Fragen:


    1. Steht dort eine feste Blitzeranlage? Der Blitz wirkte auf mich sehr "tief", knapp über der Leitplanke.


    2. Ist dort 80 oder 100kmh Zone?


    3. Das wichtigste: Ich bin etwa (Tacho) 110-120 gefahren. Sollte dort 80er-Bereich sein, würde das 120EUR und 3 Punkte heissen. Da sich an dieser Stelle die Autobahn gabelt (linke Spur geht geradeaus nach irgendwo weiter, rechte Spur (wo ich war) geht in eine lange und scharfe Rechtskurve über, die in die Fahrbahn zum Flughafen übergeht) und auf der linken Spur ein langsamer Mercedes unterwegs war, bin ich also rechts mit entsprechender Geschwindigkeit weitergefahren. In diesem Moment, als ich einigermaßen auf Höhe mit dem Mercedes war, löste der Blitzer dann aus. Kann man mir in Flensburg daraus nun einen Strick drehen, indem man sagt, ich hätte den Mercedes auch noch rechts überholt? Ich nehme an, er wird mit auf dem Foto sein, wahrscheinlich nur die Motorhaube. Oder kann ich argumentieren, der Mercedes hätte rein theoretisch auch geblitzt werden müssen, aber da sei die Kamera zu langsam gewesen und da ich der schnellere war, hat sie mich erfasst oder sowas?


    Denn bei rechts überholen ausserhalb geschlossener Ortschaften stünden ja nochmal 100,- EUR und 3 Punkte auf dem Programm. Und 6 Punkte auf einen Schlag, obwohl man sich sonst wie der letzte Rentner aufführt und IMMER anständig fährt, ist ja wohl ... :mad: .



    Au revoir
    zufaul

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  • Warst Du auf der A3 oder auf der A5 und in welche Fahrtrichtung?
    Klingt nach A5, aber von FFM kommend oder von DA kommend?
    Imho herrscht doch 100er Tempo, in beiden Richtungen. War aber schon länger nicht mehr auf der A5 am Kreuz, nur auf der A3.
    Wenn Du rechts quasi überholt hast, kann es durchaus schwer werden, zu eruieren, welches das schnellere Fahrzeug war und Du könntest Glück haben. Warst Du noch hinter ihm, in dem Moment, in dem es geblitzt hat oder mit der Schnauze vorne?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wenn man berücksichtigt, dass Tachos ab Werk etwas "voreilen" (ich meine, das müssten bei Tempo 100 etwa 8 km/h sein), ist also nicht viel zu erwarten.


    Mein einziger Geschindigkeitsverstoß in den letzten Jahren hat mich 15,- € gekostet (bei weniger als 10 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung).


    Frankie

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