Halteverbotsschild...Frage dazu...

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zum Halteverbotsschild ( Parkverbotsschild, das rot/blaue runde Schild mit dem roten Kreuz quer durch ).


    Es geht um eine Einbahnstraße. Dort war am Anfang das o.g. Schild aufgestellt, mit einem Pfeil nach links ( zur Fahrbahn der Pfeil ), nach zig Metern das selbe Schild mit Pfeil nach links-rechts. Wieder einige Meter weiter das Haltverbotsschild mit Pfeil nach rechts.


    Für mich bedeutet dieses, das ich zwischen Schild 1 + 3 nicht halten/ parken darf. ich benutze als die andere Strassenseite ( wie gesagt---> Einbahnstrasse ).


    Dort erzählte mir eine Politesse, das ich dort nicht halten/ parken darf, da die Parkverbotsschilder auf der anderen Strassenseite für beide Seiten gelten, eben weil es eine Einbahnstrasse ist. Wäre es keine Einbahnstrasse, gilt es nur für die Seite wo die Schilder aufgestellt sind.


    Jetzt seit Ihr dran... :D


    Gruß
    thorty

  • Also ich park immer auf der linken seite, weil rechts Halteverbot ist.. und ich hab noch nie einen Strafzettel bekommen! (allerdings sind auf der rechten Seite auch Parkflächen markiert!)


    Aber in deinem Fall glaub ich, dass die "nette Dame vom Amt" recht hat...
    Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Vorfahrtsschilder stehen m.E. nach ja auch nur rechts...


    Kann sein, dass ich mich jetzt täusche.. also nicht gleich hauen ;) is ja schon spät ;)


    Gute Nacht & schlaft schön

  • CrazyD


    Hi,


    ich haue doch keinen... :D


    Zu Deiner Ausage der Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder: die müssen MMN immer links und rechts stehen.


    Ich bleibe dabei: die Frau vom Amt hat Unrecht, da ich ich Recht habe. :D :D


    Für mich zählen Schilder wie Halteverbot nur für die Siete, wo diese aufgestellt sind. Und nicht für die andere Seite.
    Fakt ist auch, das in einer Einbahnstrasse ( wenn keine Schilder stehen ) rechts wie links geparkt werden darf.


    Ich würde gerne noch mehr Meinungen hören.


    Gruß
    thorty

  • Ich würde sagen, Du bist im Recht.


    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat283.htm


  • Ein Schild auf der rechten Seite gilt für die Richtungsfahrbahn, bei einer einspurigen Einbahnstraße ist die gesamte Fahrbahn. Solange noch ein Rad von deinem Auto auf der Fahrbahn steht, stehst du im Halteverbot (falls kein Schild mit "auf dem Seitenstreifen" drunter steht).
    Wie es bei mehrspurigen Einbahnstraßen rechtlich aussieht weiß ich nicht, allerdings gehe ich davon aus dass es genauso gilt. Sonst hätte man ja das Halten bzw. Parken auf der rechten Seite gleich zulassen können, für den Verkehrsfluss ist es schließlich egal welcher Fahrstreifen zugeparkt wird.

  • NoIdea


    Hi,


    also wie jetzt? Braucht in Einbahnstrassen nur auf einer Seite ein Schild stehen, welches nun für beide Seiten gilt?


    Es ist eine breite Einbahnstrasse, würde sagen mit einer Spur ( zumindest sind keine 2 Spuren makriert ). Schilder standen rechts die Strasse runter ( wie beschrieben ).
    Nomalerweise gilt in Einbahnstrassen: halten parken ist auf beiden Seiten erlaubt.
    Warum finde ich keine expliziete Aussage über Parken / Halten in der Straßenverkehrsordnung?


    Gruß
    thorty

  • Re: NoIdea


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    ...Warum finde ich keine expliziete Aussage über Parken / Halten in der Straßenverkehrsordnung?


    Gruß
    thorty


    Dazu habe ich jetzt nichts gefunden, §41 Abs. 2 S.1 StVO sagt allerdings aus:

    Zitat

    Schilder stehen regelmäßig rechts.


    Somit denke ich, daß dies auch für eine Einbahnstraße ausreichend ist, somit besteht in deinem Fall ein beidseitiges Halteverbot. Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren.



    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Rabb  Carsten Münz


    Hi,


    Deine Aussage ist generell nicht verkehrt.


    Aber : siehe bitte unter Zeichen 286, dort steht das diese Schilder nur für die Seite gelten, woe diese angebracht sind.


    Ist schon irre, was mich sich für Gedanken machen muß, wo doch angeblich in der BRD alles durch Vorschriften/ Gesetze geregelt ist :D . Man sollte doch in der Lage sein, sich selbst die Bestimmungen aus den Paragraphen rauszusuchen. Ich schaffe dieses jedenfalls nicht.


    Nur wenn man 10 Euro zahlen soll, für einen solchen Verstoß, steht man da wie "Päckchen Doof auf Urlaub", und weiß nicht ob dieses nun gerechtfertigt ist oder nicht. :)



    Eine Idee / Vorschlag an Carsten M.: wir stimmen ab wo geparkt wird, und leiten dieses an die Stadt Hamm weiter... :D


    Gruß
    thorty

  • Re: Rabb  Carsten Münz


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Nur wenn man 10 Euro zahlen soll, für einen solchen Verstoß, steht man da wie "Päckchen Doof auf Urlaub", und weiß nicht ob dieses nun gerechtfertigt ist oder nicht. :)


    In dieser Situation würde ich wahrscheinlich die Beweislast umkehren und verlangen, dass genau *diese* Vorschrift belegt wird, ansonsten keine Zahlung. Man will ja schließlich was dabei lernen ;). Wenn sie es belegen können, dann ist man selbst ein wenig klüger und ist gerne bereit für diese "Dienstleistung" etwas zu bezahlen, wenn sie es nicht können, tja, dann gibt´s auch kein Geld ...

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