Bei uns (Avis Autovermietung) haben Kunden grundsätzlich auch die Möglichkeit, Fahrzeugmieten bar oder per ec-Karte zu zahlen. Bei Vermietung gegen Cash ist aber unabdingbare Voraussetzung, dass wir zumindest die ec-Karte des Kunden im Original gesehen haben - auch, wenn diese nicht belastet wird!
Grund hierfür ist die bereits genannte Tatsache, dass die ausgebende Bank da schon etwas an "Vorarbeit" in Sachen grundlegenden Bonitätschecks geleistet hat. Hat ein Kunde keine ec-Karte, und möchte bei uns barzahlen, gibt es kein Fahrzeug - da helfen auch die größten Geldscheine oder auch Kontoauszüge nichts. "No Martini - no party." ![]()
Ist also nicht unüblich, dass eine ec-Karte vorgezeigt werden muss, um einen Vertrag schließen zu können.