ZitatOriginal geschrieben von Percy
Muss ich dennoch erstmal zahlen
Ja. Der Steuerbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer erstellt wurde.
Was ist an "Auch wenn Sie Rechtsbehelf einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgemäß zahlen, es sei denn, dass die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt oder Stundung gewährt worden ist." unverständlich?