Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Muss ich dennoch erstmal zahlen


    Ja. Der Steuerbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer erstellt wurde.


    Was ist an "Auch wenn Sie Rechtsbehelf einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgemäß zahlen, es sei denn, dass die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt oder Stundung gewährt worden ist." unverständlich?

  • Danke für die Antworten! Ich glaube für eine Aussetzung der Vollziehung ist der Betrag nicht hoch genug - es wäre wahrscheinlich für alle Beteiligten mehr Aufwand.


    senderlisteffm: Der Bescheid lag gerade nicht vor mir - deshalb die vielleicht dumme Nachfrage.

  • Moin.


    Ich hab auch mal ne Mini-Frage.


    Ich bekam gestern Post vom FA (nach 6 Monaten *jubel*)



    Folgendes Problem:


    Ich hab vergessen, meine Werbungskosten anzugeben. Und ich habe einige. Somit ergibt sich eine doch recht hohe Steuernachzahlung.


    Ich kann noch Widerspruch einlegen.


    Meine Frage ist nun: Soll ich die Werbungskosten einfach mit einem Dreizeiler nachschicken oder soll ich die Erklärung innerhalb der Monatsfrist KOMPLETT neu machen ?


    Hat da jemand Erfahrungen ?




    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Meine Frage ist nun: Soll ich die Werbungskosten einfach mit einem Dreizeiler nachschicken oder soll ich die Erklärung innerhalb der Monatsfrist KOMPLETT neu machen ?

    ersteres, evtl. ergänzt um entsprechende Nachweise/Auflistung.

  • Das Ding heißt "Einspruch" und kann (mangels Präklusion) mit den Belegen nebst einer vernünftigen Zusammenstellung binnen der Einspruchsfrist nachgereicht werden.


    Frankie

  • Verwaltungsakte sind Dir doch in etwa bekannt, oder? Das Rechtsmittel Deiner Wahl ist der Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid, in dem Du die Gründe darlegst, warum er Deiner Meinung nach falsch ausgestellt wurde - ideralerweise mit Belegen. Wenn Du meinst, dass ein Dreizeiler gegen einen Bescheid ausreicht, dann hast Du hoffentlich die richtigen drei Zeilen parat. :)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Finanzamt XXX
    XXX
    XXX
    XXX
    04.11.2012



    Steuernummer: XXX, IdNr. XXX
    Name, Vorname, Adresse
    Einspruch zur Festsetzung meiner Steuerklärung
    Änderungsantrag
    Bitte um Aussetzung der Zahlung von 1480,00 Euro bis zur endgültigen Festsetzung


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bedauerlicherweise habe ich es versäumt, meine Aufwendungen meiner Steuerklärung anzugeben bzw. einzureichen.
    Aus diesem Grund widerspreche ich der Festsetzung und bitte um Nachveranlagung meiner entstandenen Kosten im Kalenderjahr 2011. Die Nachweise habe ich diesem Schreiben beigefügt.
    Zur Vereinfachung habe ich auf dem 2. Blatt alle Aufwendungen chronologisch aufgeführt.
    Ich bitte Sie, meine Aufwendungen zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erstellen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich schon im Voraus. Ich bitte darum, die 1480,00 Euro bis zu einer erneuten Festsetzung nicht zahlen zu müssen.
    Fernmündlich bin ich unter der Nummer 0xxxxxxxxxxxxxxxxzu erreichen.




    Freundliche Grüße


    Auf der 2. Seite habe ich dann alles chronologisch aufgeführt, inkl. Belegen.

  • Fernmündlich sagt man seit den 70ern nicht mehr. Mal davon abgesehen, dass ich gegenüber dem FA ganz bewusst keinerlei Fernsprech:D-Nummer angebe. Bei schriftlichen Rückfragen habe ich Zeit zum Überlegen, bei telefonischen Rückfragen muss ich die Antwort sofort parat haben. Das kann je nach Komplexität des Themas auch schon mal in die Hose gehen.

  • Wenn du es ganz genau machen willst, schreib nicht "widerspreche", da es ja eben juristisch kein "Widerspruch" ist. Ich gehe zudem davon aus, dass deine Werbungskosten über 1000€ liegen, oder?


    mws55: Behörden benutzen "fernmündlich" noch immer.

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