Widerruf Mobilfunkvertrag Händler akzeptiert diesen NICHT

  • Eines vor weg habe mich durch etliche Seiten gelesen aber zu meinem Fall nicht konkretes Gefunden. Also nicht gleich meckern.



    folgendes Problem liegt vor:


    Ich habe bei ebay über einen Händler dessen Namen ich hier noch nicht nennen möchte einen bzw. 2 Mobilfunkverträge abgeschlossen über den Provider Mobilcom.


    Es handelte sich um das Nokia N95 8GB. Nach eintreffen des Gerätes vielen mir schon Kratzer oberhalb des Displays auf und die Disyplay Folie war auch nicht mehr vollständig. Desweiteren waren auch noch folgende Probleme ersichtlich:


    -Pixelfehler
    -Slider schleifte
    -Spaltmaße jenseits von Gut und Böse 2-4 mm an den extremsten Stellen



    Ich habe einen NSC aufgesucht. Dem Techniker sind die gleichen Dinge aufgefallen und er sagte das ich das Gerät dem Händler zurückschicken soll.


    Nach einem Telefonat mit dem Händler fragte er sich wieso dieses Gerät nicht gleich vom NCS eingeschickt wurde. Er meinte ein Umtausch wäre da nicht so einfach. Nach einer 15 Minuten langen Diskussion endete das Gespräch.


    Ich habe das Gerät einen Tag nach dem Eintreffen wieder dem Händler zurückgesandt mit einer Mängelbeschreibung was mir alles aufgefallen ist und bat um sofortigen Umtausch.


    Einen Tag später habe ich von einem lokalen Händler bei mir in der Nähe ein besseres Angebot bekommen und wollte dieses gerne war nehmen.


    Ich habe den Vertrag Widerrufen bei dem Händler sowie bei Mobilcom direkt mit Einschreiben Einwurf. Die Sim Karten habe ich unbenutzt zu Mobilcom gesandt.



    Nach einiger Zeit meldete sich der Händler und sagte das Bilder sowie Videos auf dem Gerät waren. Und das durch die Kratzer das Gerät nicht mehr als neu verkäuflich ist. Es stellte sich für den Händler die Frage wer jetzt für den Schaden aufkommt.


    Ich habe ihm geschrieben das die Bilder sowie Videos auf eine durchgeführen Funktionstest zurückzuführen sind und das die Kratzer schon bei eintreffen an dem Gerät ersichtlich waren. Für mich stellt sich die Frage: Wie kann er dieses Gerät überhaupt noch verkaufen?


    Am nächsten Tag schrieb er folgendes:


    *****************************************************************
    Hallo Herr xxx,


    rein rechtlich gesehen ist die Inbetriebnahme eines Gerätes NICHT gleich zustellen mit Tatsache, das ein Gerät wie im Ladengeschäft möglich, geprüft wird.


    Ich kenne auch keinen Mediamarkt der Ihnen dieses ermöglichen würde. Da in solchen Märkten in der Regel nur Dummys ausgestellt sind, ist zwar das Ansehen und Anfassen möglich, jedoch nicht das ausprobieren aller Funktionen. Auch wird Ihnen ein Mediamarkt Verkäufer nie erlauben, ein Original verpacktes Gerät auszupacken und damit eine, wie in Ihrem Beispiel genannten DVD Recorders, DVD zu brennen.


    Das Sie einen Mangel festgestellt haben, berechtigt uns dazu diesen Mangel zu beheben. Dieses erfolgt in der Regel durch Einsenden in ein Servicecenter.
    Ein Recht auf Ersatz gegen ein anderes Gerät haben Sie erst, nach 3 maliger erfolgloser Nachbesserung durch das Servicecenter.
    Kulanterweise habe ich Ihnen den Umtausch in ein technisch einwandfreies Gerät angeboten. <---- letzter Satz stimmt nicht hat er nicht gemacht. <--- :D


    Unter diesen Umständen, kann ich einem Widerruf NICHT zustimmen. Wie werden das Handy somit reparieren lassen und Ihnen wieder zurücksenden.
    Die Sim- Karten müssen Sie dann bei Mobilcom wieder anfordern. <--- :D


    ***************************************************************


    Nach Rücksparache mit dem Provider Mobilcom sagte mir, das die Reklamationsabteilung den Widerruf nicht anerkannt hat.


    Der Händler muss in diesem Fall zustimmen und auf seine Provison verzichten. Der Händler hat in diesem Fall aber aus den o.g. Gründen nicht zugestimmt.


    Es ist doch aber richtig das der Vertrag hinfällig ist, wenn der Widerruf fristgerecht eingereicht wurde? Beide SIM Karten unbenutzt.


    Händler wirft mir jetzt nicht mehr die Kratzer vor, sondern die gespeicherten Bilder und will deshalb den Widerruf nicht akzeptieren. Er meinte das das speichern von Bilder im internen Speicher zu einer Wertminderung geführt hat.( 650,- € ) also den Neuwert des Gerätes.


    Weiterhin muss ich davon ausgehen, dass das Gerät durch den Verkäufer vor dem Versand nicht überprüft wurde. Wäre die Ware vor dem Versand überprüft worden so wären Ihm einige der genannten Mängel aufgefallen.


    Ferner wäre es nicht zu einer Lieferung eines defekten bzw. mangelhaften Gerätes gekommen.


    Desweiteren ist erwähnenswert das das Gerät für den Versand nicht ausreichend vor Stürzen oder unsachgemäßer Behandlung geschützt war.


    Das Gerät war nicht mit absorbierenden Materialien verpackt sondern nur durch eine Umverpackung geschützt


    Also stellt sich in diesem Falle ganz klar nur die Streitfrage, in wie fern ich dem Verkäufer verpflichtet bin für die Benutzung bzw. den Funktionstest, des internen Speichers des Gerätes Wertersatz zu zahlen.


    Für alle anderen Bereits genannten Mängel kann ich nicht haftbar gemacht werden da diese ins keinster Weise auf mich zurückzuführen sind?


    Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter verfahren soll? Bin ich im Recht?


    :confused:

    Gruß Tobias

  • das habe ich hier doch schon irgendwo anders gelesen!!!

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  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    das habe ich hier doch schon irgendwo anders gelesen!!!



    richtig da hier aber ein spezieller Fall vorliegt habe ich ein neues Thema eröffnet.

    Gruß Tobias

  • Ein Widerruf nach Fernabsatz ist ohne Angaben von Gruenden moeglich.
    Ein kurzzeitiger Funktionstest ist akzeptabel, sonst waere ja auch das Geraet aus dem BGH-Fall trotz Simaktivierung und Telefonie (Nutzung, d.h. kein Neugeraet mehr) nicht widerufbar gewesen. Bei den Kratzern muss der Haendler beweisen, dass du diese verursacht hast. Da du gerade diese als Maengel bereits bei Beginn angabst, duerfte dies schwierig fuer ihn sein.(Sonst wuerden ja alle Haendler nur kaputte Geraete senden und dann bei Widerruf Ersatz fuer das Neugeraet fordern, es ist aber Sinn des Widerrufes vom Kauf Z.B. bei nichtfunktionierender oder kaputter Geraete Abstand vom Kauf nehmen zu koennen.)
    Uebrigens hat der Mediamarkthaendler gefragt, warum ich das Geraet nicht ausgepackt haette, dort werden und wurden nach Funktionstest zuhause auch z.B. ein "schadensbehafteter" Monitor oder andere Geraete mit mehr oder weniger sichtbaren Maengeln gleich innerhalb von 14 Tagen mit dem kompletten Kaufpreis zurueckerstattet, die Aussagen des Haendlers in Bezug auf Mediamarkt sind also unwahr.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ja, und Saturn - ebenfalls Media-Saturn-Holding GmbH - bietet in aller Regel auch 14 Tage Rückgaberecht in Anlehnung an das Fernabsatzgesetz aus Kulanz an. Sie müssten nicht, tun es aber trozdem ...

  • Re: Widerruf Mobilfunkvertrag Händler akzeptiert diesen NICHT


    Zitat

    Original geschrieben von denitroy
    Händler wirft mir jetzt nicht mehr die Kratzer vor, sondern die gespeicherten Bilder und will deshalb den Widerruf nicht akzeptieren. Er meinte das das speichern von Bilder im internen Speicher zu einer Wertminderung geführt hat.( 650,- € ) also den Neuwert des Gerätes.

    Also:


    1. Der Händler muss den Widerruf in jedem Fall akzeptieren, unabhängig von einem eventuellen Wertverlustes des Gerätes.
    2. Einen Wertverlust müsstest du ersetzen. Hier ist aber schon zweifelhaft, worin der Schaden liegen soll. Evtl. kann er die Kosten für ein "vollständiges" Löschen/Zurücksetzen verlangen.
    3. Selbst wenn ein Wertverlust entstanden ist, musst du den nicht ersetzen, wenn er lediglich auf das Prüfen des Gerätes zurückzuführen ist. Darauf zielt die Argumentation des Händlers mit dem Vergleich mit einem Einzelhändler ab, wo du diese Möglichkeit auch nicht hättest. Vermutlich wird man das Draufkopieren von Dateien nicht mehr unter "Prüfen des Gerätes" fassen können.


    Meine persönliches Fazit:
    - Widerruf ist wirksam
    - Händler muss Wertverlust darlegen und diesen beweisen
    - falls ein Wertverlust entstanden ist, musst du diesen ersetzen.

  • Da der Händler den Widerruf nicht akzeptiert, werde ich heute erstmal den Schritt zur Verbraucher Zentrale machen.

    Gruß Tobias

  • Eventuell noch ein schriftliches Gedächnisprotokoll anfertigen von deinem Gespräch mit dem NCS und dieses dann von dem MItarbeiter unterschreiben lassen.

  • Bezüglich des Wertverlust ist anzumerken das der Händler im Zweifelsfall (wozu meiner Meinung nach eventuell das aufnehmen eines Fotos gehören würde) den Kunden aufklären muß wie er bei Prüfung eine Verschlechterung der Ware verhindern kann, also z.B.:


    Um eine verschlechterung der Ware zu verhindern bitte keine Fotos aufnehmen, Akku aufladen und nicht die Folie vom Display entfernen.


    Versäumt der Händler dies würde ich im genannten Fall höchstens die Kratzer (die du ja nicht verursacht hast) als offensichtliche Wertminderung geltend machen - da die ja aber schon bei Lieferung vorhanden waren...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Nach heutiger Rücksprache mit der Verbraucherzentrale schrieb ich dem Händler nun folgendes:


    ********************************************************************
    Sehr geehrte Damen und Herren,



    nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale teile ich Ihnen folgendes mit:



    1.der Widerruf kann mir durch einen Funktionstest NICHT verwehrt werden.


    2.Das Gerät wurde nicht wie Sie es beschrieben haben intensiv genutzt. Es wurde nur einem Funktionstest unterzogen.


    3.Es können durch Sie hier nur Ansprüche gestellt werden die durch eine intensive Benutzung des Gerätes entstanden sind. Was hier nicht der Fall ist.


    4.Da die bereits festgestellten Mängel und äußerlichen Gebrauchsspuren, bereits bei Eintreffen des Gerätes vorlagen kann ich für diese nicht haftbar gemacht werden.


    5.Der Widerruf wurde nachweislich per Einwurf Einschreiben innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt.


    6.Die Mobilfunkverträge bei dem Provider Mobilcom sind unwirksam, da diese Nachweislich widerrufen wurden.



    bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständige Verbrauchenzentrale Mecklenburg-Vorpommern wenden.


    Tel. (xxx)xxxxxx Herr xxx


    ich bitte den Widerruf dieser Angelegenheit zu bestätigen und verbleibe


    MFG


    *****************************************************************



    Ich hoffe das er jetzt zur Einsicht kommt andernfalls muss ich wohl rechtliche Schritte einleiten ?

    Gruß Tobias

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