Verdunstung in Heizungsmessröhrchen reduzieren?

  • Hat mit der Luftfeuchtigkeit im Raum nichts zu tun, zumindest wirkt sich das nicht so signifikant aus.


    Das sind geeichte Messinstrumente die auf Temperatur und nicht auf Luftfeuchtigkeit reagieren (Messflüssigkeit ist kein simples Wasser). Von daher sollte der Lappen keinen positiven Effekt haben. Kaltverdunstung ist durchaus vorgesehen (und bei der Befüllung berücksichtigt).

  • Was sagt der Mitarbeiter der diese Werte ablesen kommt zu dem ganzen? Hast du ihm dein Problem geschildert?


    Warum solltest du für etwas zahlen das du scheinbar nicht in Anspruch nimmst? Würde bei denen da mal nachfragen und deine Sicht der Dinge erklären! ;)

  • Na, die Mitarbeiter haben nur ein begrenztes Interesse an der Problematik. Die sagen genau wie ChickenHawk gerade: Wegen der Kaltverdunstung ist die Ampulle ja weit über 0 gefüllt - das gleicht das aus.


    Ohne den Leuten etwas böses zu wollen: nicht jeder Ableser hat viel technischen oder physikalischen Hintergrund.
    Bisher haben z.B. fast alle behauptet, eine Ablesung eines kalten Heizkörpers liefere genau dasselbe Ergebnis wie wenn der Heizkörper zu heiss zum Anfassen ist.
    Ob die Ablesung also in Abwesenheit des Wohnungsinhabers während dessen Arbeitszeit erfolge oder abends, wenn er alles wollig warm hat, wäre egal.


    Absoluter Quark!


    Jede Mess-Flüssigkeit dehnt sich bei Hitze aus. Auf dieser Tatsache basieren Thermometer! Natürlich ist die Säule in der Ampulle an einem heissen Heizkörper
    höher (und damit der abgelesene Verbrauch geringer!) als im kalten Zustand.


    [So, kommt jetzt bloss nicht mit der genialen Idee, den sonst kalten Heizkörper im Abstellzimmer vor Ablesung aufzudrehen! Was denkt Ihr denn, was wir seit Jahren machen! ;-) Aber das verringert den "Schaden" nur; trotzdem zeigt der sonst kalte mehr "Verbrauch" als die manchmal heissen!]

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Diet
    In der eigenen Wohnung (ETW) darfst DU ganz und garnicht die Verdunster abschrauben. Da gibt es nämlich auch eine Gemeinschaft.


    Mißverständnis!
    Ich meinte nicht die Verdunster-Röhrchen, sondern den ganzen Heizkörper! So wie es peeck geschrieben hatte ...


    Daß man das Röhrchen nicht abschrauben/abmachen darf, ist schon klar :)


    Gruß, Diet

  • Hi !


    Mal eine andere Frage.. was ist wenn im Raum ein Kamin ist und dieser Raum nahezu ausschliesslich mit dem Kamin geheizt wird ? Die Flüssigkeit würde trotzdem verdunsten - so als würde mit der Heizung geheizt, richtig ?


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Kann ich eigentlich als "Laie" erkennen, wieviel die angezeigte Verdunstung in kWh bzw m³ ausmacht? Ich wohne jetzt seit 07/2006 in meiner aktuellen Wohnung und habe immer noch keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich wüsste schon gerne mal, woran ich da eigentlich bin.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Hi !


    Mal eine andere Frage.. was ist wenn im Raum ein Kamin ist und dieser Raum nahezu ausschliesslich mit dem Kamin geheizt wird ? Die Flüssigkeit würde trotzdem verdunsten - so als würde mit der Heizung geheizt, richtig ?


    Gruss, Jörg


    Richtig, das tut sie. Bei mir in der Wohnung ist es im Sommer immer über 25 Grad warm, meist auch über 30 Grad. Ich heize kaum (jetzt gerade Temparaturen um die 16 Grad) und dennoch zeigen die Röhrchen einen Wahnsinnsverbrauch an, der nie stimmen kann. Man muss es als Mieter aber hinnehmen, da die Röhrchen zugelassen sind und der Vermieter sie somit nutzen kann.

  • Hallo!


    Eine Möglichkeit wäre, auf Austausch des Messgerätes zu bestehen. Es gibt nämlich schon lange elektronische Messgeräte, welche sehr zuverlässig sind. Ob man einen gesetzlichen Anspruch auf Austausch hat, weiss ich nicht. Zumindest hat man Anspruch auf eine korrekte Abrechnung.


    Gruß, Rene

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hallo!


    Eine Möglichkeit wäre, auf Austausch des Messgerätes zu bestehen. Es gibt nämlich schon lange elektronische Messgeräte, welche sehr zuverlässig sind. Ob man einen gesetzlichen Anspruch auf Austausch hat, weiss ich nicht. Zumindest hat man Anspruch auf eine korrekte Abrechnung.


    Gruß, Rene


    Da beide Möglichkeiten zugelassen sind, wird man kaum einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.


    Edit: Bis wann müssen die Heizkörper eigentlich abgelesen worden sein? Das letzte Mal war einer Ende 2006 zum ablesen da, seitdem kam keiner mehr.

  • Es muss jedes Jahr abgelesen werden. Der Mieter hat das Recht auf eine jährliche und korrekte Abrechnung. Bis März darf sich der Vermieter aber Zeit lassen. In meiner alten Wohnung kam die Abrechnung immer erst im März, da die "Zulieferer" auch erst im Februar abgerechnet haben.

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