Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von pons
    Gibt es was neues in Sachen kostenfreies Buhl Data Postbank Konto?


    Die Ablehnung auf meinen Widerspruch zur Änderung der Kontoführungsentgelte ab dem 01.11.2016 kam gestern per Post.


    Es handelt sich bei mir um ein Konto aus der BUHL Aktion, dies habe ich im Widerspruch explizit genannt.


    Ich habe ein vorgefertigtes Schriftstück erhalten auf dem ich die Rücknahme des Widerspruches erklären kann.


    Gruß
    tommiii

  • Ablehnung? tommiii, was ist die Konsequenz, wenn Du den Widerspruch nicht zurückziehst? Kündigung im Schreiben nur angemerkt, oder bereits ausgesprochen?

  • Zitat

    Original geschrieben von amerin
    Ablehnung? tommiii, was ist die Konsequenz, wenn Du den Widerspruch nicht zurückziehst? Kündigung im Schreiben nur angemerkt, oder bereits ausgesprochen?


    Würde mich auch interessieren. In anderen Foren liest man, dass die Widersprüche der Buhl Kunden ins Leere laufen.

  • Habe noch kein Schreiben zur AGB-Änderung und Gebühreneinführung erhalten, weder per Post noch per E-Mail oder als Nachricht im Online-Banking-Zugang. Gut es ist ja noch Zeit dafür, aber ist die Postbank nicht verpflichtet über die AGB-Änderung persönlich zu informieren ? Zumindest könnte es auch auf dem Kontoauszug stehen, da ist allerdings bisher auch nichts zu finden.

  • Postbank Buhl Konto


    Mein Schreiben (vier Seiten) kam vom Team Nachforschung (im Vorfeld bekam ich nur eine Information, dass der Widerspruch in der Fachabteilung bearbeitet wird).


    "Sehr geehrter Herr ...


    ... Wenn Sie den im Preis- und Leistungsverzeichnis geänderten Entgelten weiterhin widersprechen, werden wir den Girokonto-Vertrag mit Ihnen nicht fortsetzen.
    Selbstverständlich möchten wir, dass Sie unser Kunde bleiben.
    ..."


    Anlage 1 - Rücknahme des Widerspruchs
    Anlage 2 - Aufrechterhalten des Widerspruchs (mit Angabe der neuen Bankverbindung für die Überweisung eines eventuelles Restguthabens).


    Die Anlage sende ich nicht ab - mein Widerspruch liegt vor. Warum soll ich das nochmals mittels der Anlage bekräftigen.


    Gruß
    tommiii

  • Zitat

    Original geschrieben von tommiii
    ... Wenn Sie den im Preis- und Leistungsverzeichnis geänderten Entgelten weiterhin widersprechen, werden wir den Girokonto-Vertrag mit Ihnen nicht fortsetzen.


    "Vertrag ist Vertrag" gilt nur für die einen.... :flop:

  • Zitat

    Mutmaßlich geschrieben von PoBa laut tommiii
    "Sehr geehrter Herr ...


    ... Wenn Sie den im Preis- und Leistungsverzeichnis geänderten Entgelten weiterhin widersprechen, werden wir den Girokonto-Vertrag mit Ihnen nicht fortsetzen.

    Einmal widersprechen reicht ja, das muss man nicht wiederholen ;)

  • Es gibt Nachfrage für eine neue Dienstleistung


    Die PoBa sollte die Leistungsmerkmale


    Terminwiderspruch


    und


    Dauerwiderspruch


    einführen; :D;)


    das Einrichten, Ändern und Löschen derselbigen könnte sie dann auch angemessen bepreisen :rolleyes:

  • Befriedende Wirkung rascher Reaktion.


    Ergänzung:


    heute hat mich ein Formschreiben der Postbank erreicht, in dem mir mitgeteilt wird, die "ursprüngliche Sonderkondition der Tchibo-Aktion" werde mir aus Kulanzgründen wieder "eingestellt". Man lege Wert auf meine Zufriedenheit.


    Weitere Beobachtung:


    Der Fensterbrief-Umschlag ist mit einer sogenannten Vorausverfügung versehen:


    "Wenn Empfänger verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück".


    Das dient nicht nur der Aktualität des Datenbestandes im Falle sog. Irrläufer. Ich glaube auch, aufgrund der zeitnahen Reaktion, dass die Postbank sicher gehen will, dass die "zufriedenmachende Botschaft" auch wirklich ihren Zweck bzw. den Empfänger erreicht.


    Den BUHL-Kunden möchte ich aber weiterhin die Daumen drücken,


    ich bin zwar einerseits recht froh, dass ich damals der Versuchung widerstanden habe, statt über Tchibo über Buhl das Konto zu eröffnen (das wäre mir als eine Art Gier-Reflex vorgekommen zumal ich das Tchibo - Konto schon innerlich bejaht hatte),
    andererseits sagt mir die (undeutliche) Erinnerung, dass auch das Buhl-Konto als "dauerhaft" kostenlos beworben worden sein könnte, jedenfalls gönne ich den Betroffenen dass sie ihre Kondition auch behalten können.


    "Man muss auch jönne könne" ... vielleicht entdeckt auch die Bonner Postbank gerade diesen Ausspruch des Rheinländers Konrad Adenauer ... :cool:

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