Du hast jetzt halt das Problem, daß du dir nicht sicher sein kannst, daß ein Gericht den Fax-Sendebericht als Beweis anerkennt, darum würde ich den Rechtsweg nicht riskieren. Du kannst nur versuchen, daß Mobilkom einsichtig und kulant ist. Die wollen ja vieleicht auch Ihr Image behalten.
Ich hab die Mobilcom-Krise
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So sieht es aus. Und da auch Mobilcom nicht weiß, ob das unterinstanzliche Gericht das anerkennt, werden sie sich ebenfalls hüten.
Das Prozessrisiko kann man auch umdrehen. Lastschrift widerrufen, dann klagt die Gegenseite.
Das würde ich aber vermeiden, weil das einen Rattenschwanz an Folgeproblemen nach sich zieht, um die man sich dann ebenfalls kümmern muss. Aber einfach abwimmeln lassen in der Art "Wir haben nix im System also bleiben sie uns noch knapp 2 Jahre erhalten" ist wohl auch nicht der Weg.
Mit Nachdruck auf die Kündigungen verweisen und erstmal abwarten. Es kann schließlich auch nicht angehen, dass man es den Unternehmen zu leicht macht, Kündigungen (die nunmal mit Zugang wirksam sind) zu unterlaufen und trotz dann fehlender vertraglicher Grundlage munter abzubuchen. Die Karte dann allerdings ab dem korrekten Abschalttermin nicht mehr benutzen, ansonsten sieht das uU wieder anders aus.
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Re: Ich hab die Mobilcom-Krise
ZitatOriginal geschrieben von mafiatom
Kündigte den ordnungsgemäß per Einschreiben und auch per Fax mit Bestätigung.Lest ihr euch eigentlich die Postings von den Leuten durch oder überfliegt ihr die nur? Der TE hat doch neben seiner Kündigung per Fax zusätzlich per Einschreiben gekündigt. Sofern er noch den Einlieferungsbeleg hat, stehen seine Chancen gar nicht so schlecht.
Gerade bei Service-Providern muss man natürlich auf eine Kündigungsbestätigung bestehen (notfalls mehrmals nachfragen = nerven), sonst erlebt man genau so einen Mist. Im Ergebnis kann man sogar per Rauchzeichen kündigen, solange man die Kündigung von der Gegenseite schriftlich bestätigt bekommt.
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Hmpf, hast recht *lol* Ich sollte doch mal mehr lesen...
Da ist die ganze Fax-Diskussion ja überflüssig, sofern der TE seinen Einlieferungsschein noch findet ist ja alles kein Problem für ihn...
Soll er eine Kopie hinschicken, die Raten ab Dezember bei der Bank zurückholen und nächstes mal wenigstens einmal im Monat auf seinen Kontoauszug oder ins Internet-Banking schauen, dann spart er sich die Rennerei bei der Bank wegen der 6Wochen-Frist.
Wenn er denn die Karte nicht doch noch benutzt hat.... Stichwort: "konkludente Vertragsverlängerung"...
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"Zwar ist ein fristwahrender Schriftsatz, der per Fax übermittelt wird, grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt eingegangen, in dem er vom Empfangsgerät des Gerichts ausgedruckt wird. Wenn jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die abgesandten Signale im Empfangsgerät des Gerichts vollständig eingegangen sind ... ist der Zugang zu fingieren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Inhalt des übermittelten Schriftsatzes...anderweit einwandfrei zu ermitteln ist "
BGH, Beschluss vom 28.03.2001 - XII ZB 100/00Ein einfaches Sendeprotokoll das man eine Seite an die Nummer von Mobilcom gefaxt hat reicht also nicht, hat mein ein Fax bei dem der Sendevermerk gleichzeitig eine Kopie des gefaxten Schriftstückes ist reicht das völlig aus.
Auch der Einlieferungsbeleg des Einschreibens hilft nicht wirklich, denn beweisen, dass eine Kündigung im Einschreiben war kann der TE auch nicht.
Wie auch immer, derartige Geschichten sollte man sich von der Mogelcom nicht gefallen lassen. Schreiben aufsetzen, auf fristgerechte Kündigung hinweisen und schriftliche Bestätigung unter Fristsetzung fordern. Dabei gleich die Einzugsermächtigung widerrufen, vor allem aber wichtig: Bloß nicht die SIM-Karte zwischenzeitlich noch irgendwie nutzen.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Auch der Einlieferungsbeleg des Einschreibens hilft nicht wirklich, denn beweisen, dass eine Kündigung im Einschreiben war kann der TE auch nicht.Zumindest ist bewiesen, dass irgendein Schreiben bei denen eingegangen ist und wenn nicht die Kündigung was dann? Dann sollen sie doch mal bitte mitteilen, welches Schriftstück bei denen eingangen ist. Wenn sie da lügen, kommen sie schnell in den strafrechtlich relevanten Bereich: Betrug, Urkundenfälschung & Co..
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wie auch immer, derartige Geschichten sollte man sich von der Mogelcom nicht gefallen lassen. Schreiben aufsetzen, auf fristgerechte Kündigung hinweisen und schriftliche Bestätigung unter Fristsetzung fordern.Richtig und insbesondere hilfsweise(!) schon direkt zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und den Zusatz anfügen, dass man dadurch nicht noch gleichzeitig das Dauerschuldverhältnis (Vertrag mit Mobilcom) als bestehend anerkennt.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Dabei gleich die Einzugsermächtigung widerrufen, vor allem aber wichtig: Bloß nicht die SIM-Karte zwischenzeitlich noch irgendwie nutzen.... und auch nicht nur kurzfristig einbuchen, um zu testen, ob der Vertrag noch aktiviert ist! Lass bloß die Finger weg von der Karte!
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Re: Re: Ich hab die Mobilcom-Krise
ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
Lest ihr euch eigentlich die Postings von den Leuten durch oder überfliegt ihr die nur? Der TE hat doch neben seiner Kündigung per Fax zusätzlich per Einschreiben gekündigt. Sofern er noch den Einlieferungsbeleg hat, stehen seine Chancen gar nicht so schlecht.Gerade bei Service-Providern muss man natürlich auf eine Kündigungsbestätigung bestehen (notfalls mehrmals nachfragen = nerven), sonst erlebt man genau so einen Mist. Im Ergebnis kann man sogar per Rauchzeichen kündigen, solange man die Kündigung von der Gegenseite schriftlich bestätigt bekommt.
Der Einlieferungsbeleg beweist nur, daß es die Post entgegengenommen hat, aber nicht daß es zugestellt wurde. Er hätte Einschreiben mit Rückantwort machen müssen, da kommt eine Antwortkarte mit der Unterschrift des Empfängers an den absender zurück. Ein Einschreibebrief ohne Rückantwort ist also auch nicht beweiskräftiger als ein Fax-Sendebericht.
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Es gibt kein Allheilmittel:
-Fax: Der Sendebericht zeigt Uhrzeit, Datum, Fax Nr. des Empfängers und den Status an. Da man aber die Uhrzeit und das Datum beliebig ändern kann, wäre allerei möglich.
-Einschreiben. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein beweist ja immer noch nix. Die könnten ja behaupten, dass da nur ein weißes leeres DinA4-Papier drinne war.
BTW: Ich hatte bisher nie Probleme mit Kündigungen per Fax. Egal welcher Anbieter und egal was.... Ich selbst war schon bei Debitel, Mogelcom, freenet, T-Online usw.... jede Kündigung per Fax lief ordnungsgemäß durch. Kann es daher nicht verstehen, warum einige immer ein Problem damit haben.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Kanalratte
Es gibt kein Allheilmittel:-Fax: Der Sendebericht zeigt Uhrzeit, Datum, Fax Nr. des Empfängers und den Status an. Da man aber die Uhrzeit und das Datum beliebig ändern kann, wäre allerei möglich.
-Einschreiben. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein beweist ja immer noch nix. Die könnten ja behaupten, dass da nur ein weißes leeres DinA4-Papier drinne war.
BTW: Ich hatte bisher nie Probleme mit Kündigungen per Fax. Egal welcher Anbieter und egal was.... Ich selbst war schon bei Debitel, Mogelcom, freenet, T-Online usw.... jede Kündigung per Fax lief ordnungsgemäß durch. Kann es daher nicht verstehen, warum einige immer ein Problem damit haben.
Einschreiben mit rückantwort wird aber bei Gerichten als Beweis allgemin anerkannt. Da kann sich der Empfänger nicht damit herrausreden, war nur ein leeres Kuvert ohne Inhalt. Das nimmt ihm kein Richter ab. In den meisten Fällen klappt das auch, wenn man eine Kündigung per Fax oder Brief usw. versendet, man kann halt nicht sicher sein, ob es klappt.
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Zitat
Original geschrieben von Kanalratte
Es gibt kein Allheilmittel:Doch das gibt es: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Könnte aber ein bisschen teurer sein

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