Neue Preise bei o2 zum 1.4.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wir haben ja auch noch nicht den 1.4. ;)


    Hier wirst du fündig: Link im Post über deinem --> Tabelle --> Zeile Hardware


    Argh. Ich Trottel; Das Feld mit dem Preis für's 6500 hatte ich schon gesehen, aber irgendwo muss ich dann 'hängen' geblieben sein. Naja - ist schon spät. Vielen Dank :)

    non serviam

  • Hallo,
    in der Pressemitteilung steht ja, dass man bei einer VVL auch von dieser 3monatigen Grundpreisbefreiung profitiere. Ich selber habe meinen Vertrag am Donnerstag erst über die Hotline verlängert. Allerdings möchte man mir diesen Bonus jetzt nicht mehr bei O2 geben, da ich zu früh verlängert habe.
    Jetzt ist meine Frage, ob man von der VVL wieder zurücktreten kann und wenn ja, wie. (Habe am Donnerstag erst verlängert).
    Finde es eigentlich traurig, dass einem Kunden, der mittlerweile mehrere Jahre bei O2 ist, soviel Kulanz nicht gewährt wird...

  • Möglichkeit 1: Nochmal anrufen. Hier haben doch auch andere berichtet, dass sie die Befreiung auch rückwirkend noch bekommen haben.


    Möglichkeit 2: Die VVL bei der Hotline ist ein Fernabsatzgeschäft. Es ist nach meiner Auffassung auch kein typischer Folgevertrag (dann kein Widerrufsrecht), sondern eine Änderung bzw. Erweiterung des bisherigen Vertrages, den du innerhalb von 14 Tagen in Textform (E-Mail reicht) widerrufen kannst.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Möglichkeit 2: Die VVL bei der Hotline ist ein Fernabsatzgeschäft. Es ist nach meiner Auffassung auch kein typischer Folgevertrag (dann kein Widerrufsrecht), sondern eine Änderung bzw. Erweiterung des bisherigen Vertrages, den du innerhalb von 14 Tagen in Textform (E-Mail reicht) widerrufen kannst.


    Dienstleistungsverträge können nur widerrufen werden, falls die Dienstleistung noch nicht genutzt wurde. D.h. seit der Verlängerung darf sich die SIM-Karte nicht mehr ins Netz eingebucht haben...

  • naja, wenn ich vor Ablauf der 24 Monate Vertragslaufzeit verlängere, ist die Leistung (Vertragsverlängerung) durch Nutzung (Telefonieren) definitiv noch nicht in Anspruch genommen!

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  • Bin jetzt ein wenig verwirrt. Schicke denen am besten einen brief, dass ich von der vvl zurücktrete und schaue was passiert. Die kündigung tritt doch dann automatisch wieder in kraft oder muss ich das nochmal gesondert angeben? Hatte schon im februar nämlich gekündigt.

  • Gnarfy: Das stimmt, und wahrscheinlich hast du für den Fall Recht, dass gleichzeitig mit sofortiger Wirkung der Tarif umgestellt wurde. Denn dann nutzt der Kunde ja bereits die neu vereinbarte Dienstleistung.


    Etwas anderes müsste gelten, wenn lediglich der bestehende (und noch laufende) Vertrag ohne sonstige Änderungen verlängert wird, denn dann liegen die vereinbarten Dienstleistungen ausschließlich in der Zukunft. Die Nutzung der SIM-Karte ist dann nicht Inanspruchnahme der mit der Vertragsverlängerung vereinbarten Leistungen, sondern der Leistungen des alten Vertrages. Fällt die Verlängerung weg, bleibt der alte Vertrag bestehen.


    hendrikh: Hast du nur verlängert oder auch den Tarif gewechselt und unter den neuen Bedingungen schon telefoniert? Zur Kündigung würde ich sicherheitshalber reinschreiben, dass du an dieser festhalten willst. Und dann schreibst du noch, dass du gerne Kunde bleibst, wenn du die Gebührenbefreiung kriegst und dann hast du die schneller als du gucken kannst.

  • Hallo, habe durch vvl den genion l vertrag ohne handy gebucht. Vorher hatte ich den mit. Ist es deswegen nicht mehr möglich, von der vvl zurückzutreten? Ich war nämlich davon ausgegangen, dass der neue tarif erst dann in kraft tritt, wenn der alte vertrag ( der im juli endet)ausgelaufen ist.

  • Hmm.. Das hört sich ja interessant an.. Mein Vater hat im Moment noch den 35€-Genion L, den er bald verlängern kann. Das würde heißen 3x30€ GG gespart und N95 für 0€ dazu.


    Werde wohl mal demnächst bei der VVL Hotline anrufen.

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