Gewerbeanmeldung - kaufen in gewerbeshops?

  • diger: Steht doch schon im Thread. Gilt grds. für Sozialwohnungen und auch für anderen Wohnungen in Bereichen, in denen die gewerbliche Nutzung von Wohnungen durch Rechtsverordnung untersagt wurde. Ziel der Behörden: Wohnraum schützen.


    Ansonsten kommt das Wohnungsamt, forscht nach, und untersagt die gewerbliche Nutzung und setzt ggf. ein Bußgeld fest. Muss ja nicht sein...



    OB05: 24 x 5€ != 0,50€.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Du sparst dann eben nicht die 19% aus deinen ganzen Pseudo-Gewerbe-Geschäften


    Ich weiß garnicht, wie Ihr Euch das so vorstellt. Wenn Ihr was für Euer Gewerbe kauft und die 19 % gegenüber dem Finanzamt geltend macht, dann erscheint der Kauf in den 10 Jahre aufzuhebenden Geschäftpapieren und wird unter den Kosten verbucht und wirkt somit auch bei anderen Steuern mindernd.


    Bei einer Steuerprüfung wird das Finanzamt fragen wofür Ihr das gebraucht habt und wo es hingekommen ist.


    Da fallen mir eine ganze Reihe Straftatbestände ein, die dafür in Frage kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      diger: Steht doch schon im Thread. Gilt grds. für Sozialwohnungen und auch für anderen Wohnungen in Bereichen, in denen die gewerbliche Nutzung von Wohnungen durch Rechtsverordnung untersagt wurde. Ziel der Behörden: Wohnraum schützen.


    Sorry, ich hatte überlesen, das Du ein illegales Scheingewerbe eröffnen willst, um Dich zu bereichern. Ich dachte, Du meintest das ernst.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Na das geht hier ja mal wieder bunt durcheinander...


    FFM
    Die Thematik ist schon etwas älter


    Ansonsten:
    Wg. 120 € "Ersparnis" sich für bis zu 45 € (plus evtl. Abmeldegebühr von bis zu 30 €) nen Gewerbeschein holen zu wollen, ist das nicht etwas albern? Mal von einer Diskussion ob man denn nach der Abmeldung überhaupt noch Rabattberechtigt wäre ganz ab.


    Sparen ist ja schön und gut, aber der Aufwand den man da reinstecken muss um das gewünschte Ergbnis zu erzielen steht doch in keinem Verhältnis mehr, wenn es ganz blöd läuft kommen da in 2 Jahren 45 € Ersparnis bei raus. Also dafür würde ich mir das nicht geben wollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Sorry, ich hatte überlesen, das Du ein illegales Scheingewerbe eröffnen willst, um Dich zu bereichern. Ich dachte, Du meintest das ernst.


    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?


    Wenn es nach dir ginge, sollte ich lieber gleich eine unechte Urkunde herstellen, nicht wahr?



    Übrigens kostet mich eine Anmeldung 20€. Wenn die Abmeldung kostenfrei ist, durchaus lohnenwert bei 120€ Gesamtersparnis.

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  • Bei so viel Unfug als ITler pro Monat für 5 Euro fehlt wohl nicht nur mir das Verständniss. Dann lieber 10 Kilo Altpapier statt solchem :gpaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Bei so viel Unfug als ITler pro Monat für 5 Euro fehlt wohl nicht nur mir das Verständniss. Dann lieber 10 Kilo Altpapier statt solchem :gpaul:


    Lern du erstmal Schreiben, Bub! ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn es nach dir ginge, sollte ich lieber gleich eine unechte Urkunde herstellen, nicht wahr?


    Keine Ahnung, was da jetzt härter bestraft wird. Aber wenn Du sowieso schon bei illegalen Sachen bist, kommt es sicher darauf dann auch nicht mehr an :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Lern du erstmal Schreiben, Bub! ;)


    Na, da geht wohl jemandem das Argument aus, was :D

  • Die Gewerbeanmeldung in der Absicht das Gewerbe demnächst wieder abzumelden erfüllt keinen Straftatbestand, das wurde dir hier bereits erklärt.


    Man könnte nun versuchen, eine Erfüllung des Betrugstatbestands zu konstruieren, wenn man o2 als nicht Gewerbetreibender den Abschluss eines Gewerbetarifs unter Vorlage eines Gewerbenachweises anträgt. Das muss jeder selber wissen, ob er so etwas machen will.


    Anderseits scheint sich ein Provider wie o2 augscheinlich nicht sonderlich dran zu stören, oder hätte man sonst so laxe Vorgaben geschaffen?


    Generell sollte man sämtliche faule Studenten hier kriminalisieren, die nur immatrikuliert sind, um sich günstige Handyverträge zu erschleichen. Und erst Recht diejenigen, die ihre Exmatrikulation dem Provider nicht unverzüglich mitteilen.


    Nicht zu vergessen die Randgruppe der Straftäter hier, die sich die Subvention der Mobilfunkprovider heimtückisch erschleichen, in dem sie die erhaltenen SIM-Karten niemals ans Tageslicht lassen.


    Böse Menscheit. Aber die Guten hier können freilich auf http://www.blockwart-treff.ddr ausweichen...


    OB05: Deine Sabberei schlage ich zur Not auch ohne Argumente. Mir stellen sich heute noch die Nackenhaare auf bei deinen diversen hilflosen Beteiligungsversuchen in manchen Rechtsthemen hier.

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