U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Welche aktuellen Entwicklungen gibt es denn im Fall Tugce?


    Der Stern-Artikel ist vom Januar.

    Er wird sich aktuell jedenfalls nicht absetzen.
    Er sitz ja in U-Haft. Ich weiß aber auch nicht wie Frankfurt jetzt auf einen Artikel vom Januar kommt.

  • Drei Jahre Haft für Angeklagten im Tugce-Prozess

    Zitat

    Das Darmstädter Landgericht hat gegen Sanel M. eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verhängt. Der Fall hatte bundesweite Anteilnahme ausgelöst.


    Angeklagter im Tuğçe-Prozess zu drei Jahren Haft verurteilt

    Zitat

    Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tuğçe Albayrak muss der 18 Jahre alte Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge nach dem Jugendstrafrecht schuldig.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    unerwartet hart nachdem letztlich nur noch von einer "Ohrfeige" die Rede war :top:

    Ich finde die Strafe ok. Ist die denn schon rechtsgültig oder ist Berufung möglich?
    Ohne Bewährung sicher auch daher, das der Täter schon einiges auf dem Kerbholz hatte.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ohne Bewährung sicher auch daher, das der Täter schon einiges auf dem Kerbholz hatte.

    Meiner Meinung nach ist eine Aussetzung auf Bewährung nur bei einem Strafmaß bis max. 2 Jahren möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Meiner Meinung nach ist eine Aussetzung auf Bewährung nur bei einem Strafmaß bis max. 2 Jahren möglich.

    Ja, das ist korrekt, die Strafe währe auch lange nicht so hoch ausgefallen wenn das sein erstes Vergehen gewesen währe.

  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Drei Jahre ohne Bewährung klingt für mich angemessen. Die türkischen Angehörigen hätten wohl 5 Jahre bevorzugt.


    Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Begeht der Verteidiger keinen handwerklich unverzeihlichen Fehler, wird die Revisionsinstanz dieses Urteil aller Voraussicht nach kippen.


    Schade eigentlich ... durch das irrsinnige Urteil (wir sind hier im Jugendstrafrecht!) wurde eine Chance vertan, die Justiz aus dem Fokus unglückseliger Fehlentscheidungen herauszuholen. Aus meiner Sicht kratzt dieses Urteil wirklich schon an der Grenze zur Rechtsbeugung.



    Edit


    Ganz abgesehen vom ausgeurteilten Strafmaß (welches ich nach Jugendstrafrecht für überzogen halte):


    Zu den strafrechtlichen Voraussetzungen einer Körperverletzung mit Todesfolge gehört deren Vorhersehbarkeit.


    Wenn man die Situation im Kreise mehrerer angetrunkener Personen würdigt, von denen sich zwei gegenseitig emotional aufschaukeln und einer dem anderen eine "ordentliche Lasche" versetzt, wird man dem Täter wohl unterstellen können, dass er von einer erheblichen Verletzung des Opfers ausgegangen sein könnte. Einem Täter in einer solchen Situation und angetrunkenem Zustand aber zu unterstellen, er habe zweifelsfrei (und darum geht es) auch die mögliche Todesfolge vorhersehen müssen, halte ich zumindest für fragwürdig.


    Und ohne diese Vorhersehbarkeit liegt aus strafrechtlicher Sicht keine Körperverletzung mit Todesfolge i.S. von §227 StGB vor ... selbst dann nicht, wenn das Opfer (rein tatsächlich) durch die Körperverletzung zu Tode kommt. Selbst wenn man letztendlich zu dem Ergebnis gelangt, die Todesfolge sei vorhersehbar gewesen, wird man die zugrundeliegende Situation im Strafmaß berücksichtigen müssen.


    Alles in allem halte ich das ausgeurteilte Strafmaß im Jugendstrafrecht absolut nicht mehr für vertretbar. Ich gehe davon aus, dass das LG Darmstadt durch sein Urteil den Pöbel zufriedenstellen wollte ... was aber nicht Aufgabe der Strafjustiz ist.



    Auf Nachfrage:


    Eine Körperverletzung, in deren Folge das Opfer verstirbt, ist aus strafrechtlicher Sicht nicht in jedem Fall eine "Körperverletzung mit Todesfolge" i.S. von §227 StGB. Und nein ... ned ich habe das erfunden ...

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