Vodafone Callnow auf Vertrag aufbuchen


  • Hört sich gut an, mir fällt nichts weiteres ein (das reicht ja auch).

  • Ich habe den Sachverhalt an den Teltarif-Redakteur geschickt, den ich dort kenne. Mal sehen, wie/ob sie mit Talkline in Verbindung kommen und etwas erreichen.


    Ich habe mir erlaubt, Euch im Anschreiben als Mitgeschädigte zu erwähnen. Sobald Realnamen notwendig werden, sag ich hier Bescheid.

  • Was soll das bringen?


    Nochmal: Die Möglichkeit, die CallNow einzulösen, war weder beabsichtigt, noch Vetragsbestandteil, noch Sonstirgendwas.
    Das Geld ist weg. Verschwunden im System. Und diesmal ist das geschickte Rausreden von MD relativ simpel für sie. und wir auch kein rechtliches Nachspiel haben, denke ich.


    Gerade im Hinblick auf Unterschlagung und Betrug, was basti Ansprach.


    Gegenbeispiel: Aufladungen von fremden, abgelaufenen eigenen Sim-Karten, Fehler bei Rufnummer.
    Da wird auch kein Geld ersetzt.


    Bei nähreren Fragen zu den rechtlichen Hintergründen, PM.



    BTW: Das es moralisch von MD natürlich nicht das beste Verhalten ist, dürfte klar sein.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Stichwort: Ungerechtfertigte Bereicherung und damit einhergehender Kondiktionsanspruch.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69




    Gegenbeispiel: Aufladungen von fremden, abgelaufenen eigenen Sim-Karten, Fehler bei Rufnummer.
    Da wird auch kein Geld ersetzt.


    Und das ist schon illegal. Geld wurde in Vorleistung gegeben und darf nicht verfallen, sofern die Leistung nicht an Anspruch genommen werden kann (Nichtverfall von Telefonguthaben,-karten etc.).
    Das kein Geld ersetzt wird, heisst nicht, dass es nicht ersetzt werden müsste ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Dauerposter:


    Klar, aber Quark.


    Stichwort: Vertragsbedingungen, ordnungsgemäße Nutzung.


    Das Nicht-Verfallen von Guthaben bei einer Prepaid-Karte, die ordnungsgemäß genutzt wird, ist was völlig anders und berührt nicht 814 oder ähnliche BGB.


    Zudem:


    Aus der Nicht-Vetragsgemäßen Nutzung und Begleichung der Schuld kann für den Aufwand, der für die zu bringende Rückzahlungs seitens MD veranschlagt wird, eine Gebühr verlangt werden (wenn ich das richtig deute)


    Frage ist, was der Aufwand wert ist und was er MD kostet.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Klingt so als wenn irgendwelche AGB wieder das BGB stürzen sollen.
    Den Richter will ich sehen, dessen Frau seine Karte aufladen sollte und weil seine Frau als Verbraucher die genauen AGB nicht kannte nun sie oder er auf das ganze Geld verzichten soll...


    Bestimmt war vor dem BGH-Urteil auch nach allen AGBs sonnenklar, dass Prepaid-Guthaben zu verfallen hat, wenn die Frist verstreicht :rolleyes:
    Rechtskundige erzählten mir jedoch, dass es schon immer hätte nicht verfallen dürfen....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Wenn der Anbieter den Dienst gar nicht mehr unterstützt, müssten die Codes ja eigentlich nochmal nutzbar sein. Sind sie allerdings anscheinend nicht, da halt der Betrag doch von der Aufladekarte abgezogen wurde und der Code jetzt ungültig ist.


    Dies widerspricht aber jeder Logik. Entweder man bucht nen Betrag ab (lässt die Codes als Verbraucht eintragen), dann muss man allerdings auch eine Gegenleistung erbringen. Oder man bietet den Service nicht an, darf dann allerdings auch nicht das Guthaben abziehen und einbehalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von SuperSucher
    Wenn der Anbieter den Dienst gar nicht mehr unterstützt, müssten die Codes ja eigentlich nochmal nutzbar sein. Sind sie allerdings anscheinend nicht


    So sieht es aus. Rechtlich ist die Sache im entscheidenden Punkt, nämlich dass die Geschädigten in voller Summe wieder entschädigt werden müssen, klar wie Kloßbrühe. Zwei Fragen, die sich stellen, sind:


    1. Von wem müssen sie entschädigt werden? Antwort: Von dem, der die "Kohle eingesackt" hat, sprich: Wenn Talkline aufgrund der Einlösung der Codes von Vodafone den entsprechenden Gegenwert erhalten hat, was ich stark vermute, da die Codes ja eben entwertet sind, von Talkline, ansonsten von Vodafone.


    2. Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen? Antwort: Notfalls mit Rechtsmitteln, aber ich hoffe, dass genügend Publicity, etwa von Teltarif, genügt.


    Timba69: Du übersiehst bei deiner "interessanten" Argumentation leider den entscheidenden Punkt: Die Aufladung wurde ja vom Telefoncomputer bestätigt. Bei der Abschaltung des Verfahrens im April (nach meiner Kenntnis ohne darüber die Kunden in irgendeiner Weise zu informieren) hätten Talkline/Vodafone zwingend dafür sorgen müssen, dass auch das Buchungssystem bei Verwendung einer Talkline-Karte deaktiviert wird bzw. in dem Fall die Buchung - inkl. Entwertung - fehlschlägt. Da dies versäumt wurde, trifft den Kunden keinerlei Schuld.


    Mal ein "Offline"-Beispiel: Wenn eine Bank bei einem Geldausgabeautomaten die Unterstützung von VISA-Karten abschafft, ist es rechtlich nicht erlaubt, bei Verwendung einer VISA-Karte trotzdem Geld abzubuchen, es aber dem Kunden nicht auszuzahlen - selbst dann nicht, wenn am Automaten groß "Keine VISA-Karten" steht. In dem Fall hat der Automat den Dienst zu verweigern, nicht mehr und nicht weniger. Bei dem Callnow-Problem verhält es sich exakt genauso.

  • Zitat

    Original geschrieben von basti007
    Ich habe den Sachverhalt an den Teltarif-Redakteur geschickt, den ich dort kenne. Mal sehen, wie/ob sie mit Talkline in Verbindung kommen und etwas erreichen.


    Ich habe mir erlaubt, Euch im Anschreiben als Mitgeschädigte zu erwähnen. Sobald Realnamen notwendig werden, sag ich hier Bescheid.


    Danke schon mal!

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