Schuldner legte EV ab - wie gehts weiter?

  • Zitat

    Hab ich das richtig verstanden, dass die EV schon längst abgegeben worden war, als Du die CNs ersteigert hast?


    Ja, das hast Du richtig verstanden.


    Zitat

    Funktioniert in der Reihenfolge der vollstreckbaren Titel, ein MB ist das noch nicht, wäre die nächste Stufe, nennt sich Vollstreckungsbescheid.


    Ich hab auch schon den Vollstreckungsbescheid...
    Werd ich dann benachrichtigt wenn man meine Forderung vollstrecken kann oder wie darf ich mir das vorstellen?

  • Nein, verständigt wirst du nicht, da der Schuldner ja nicht zum Amtsgericht
    geht und freudig verkündet wieder Mittel zu haben. :)


    Du must mit dem Titel wieder in Vollsteckung gehen. Aber sieh mal
    ins öffentliche Schuldnerregister, dort wird alles ab VB eingetragen.
    Es kann jeder Einsicht nehmen - wissen viele nicht - IMHO auch
    online abrufbar.


    GP


    edit: online funktioniert nur Insolvenzverfahren AG München , Schuldnerregister nur
    auf Anfrage beim AG

  • Ich will jetzt mal ganz gemein sein, nicht zum Gläubiger sondern zum Schuldner.
    Geh noch den nächsten Schritt und beantrage den Vollstreckungstitel. (Egal ob EV vorliegt)


    Dann heißt es abwarten. Ab und An mal schauen, ob die EV erneuert wurde. Solltest du dabei darauf aufmerksam werden, dass der gute Schuldner in Privatinsolvenz gegangen ist kommt deine Stunde. Hat er nämlich vergessen deine Forderung mit aufzulisten könntest du sein ganzen schönes Insolvenzverfahren ins Wanken bringen. Und hat er einen Herrn Zwegat (schreibt der sich so) werden sie alles daran tun, dich zu befriedigen :D


    Und die Chance, dass er deine Forderung in dieser Höhe verschlampt ist durchaus gegeben.



    Siemensanier


    PS: eventuell eine Anzeige wegen Betruges. Da EV vor Versteigerung bereits geleistet. Aber es dürfte sehr schwer werden, ihn nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt nicht die geringen Mittel besaß die CallNows doch zu besorgen :(

  • Das mit der Anzeige wird schwer, an zum einen das ja schon ungefähr ein Jahr her ist und zum anderen hab ich leider den ganzen Mail-Verkehr verloren.


    Zitat

    Geh noch den nächsten Schritt und beantrage den Vollstreckungstitel.


    Ich hab doch schon einen.
    Aber das mit dem Schuldnerregister ist ganz hilfreich, werd später beim AG anrufen und fragen wo ich den Antrag auf die Einsicht genau hinschicken muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Solltest du dabei darauf aufmerksam werden, dass der gute Schuldner in Privatinsolvenz gegangen ist kommt deine Stunde. Hat er nämlich vergessen deine Forderung mit aufzulisten könntest du sein ganzen schönes Insolvenzverfahren ins Wanken bringen.


    Wie soll das denn funktionieren ? Selbst wenn Chefkoch nicht in die Gläubigerliste aufgenommen wurde, also vergessen wurde und nachfordert, ist das Insoverfahren trotzdem in keinster Weise gefährdet.

  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Wie soll das denn funktionieren ? Selbst wenn Chefkoch nicht in die Gläubigerliste aufgenommen wurde, also vergessen wurde und nachfordert, ist das Insoverfahren trotzdem in keinster Weise gefährdet.



    Ist es nicht?
    Gut die Summe ist zwar nicht gerade sehr hoch, daher spielt chefkoch in einer anderen Liga. Aber ich kenne einige denen das Privatinsolvenzrecht ein Dorn im Auge ist. Da ja nach 6 Jahren für den Gläubiger nur noch Pustekuchen überbleibt. Es soll sogar schon einen Kreis geben der sich hauptsächlich damit beschäftigt das Wohlverhalten von Personen in Privatinsolvenz zu torpedieren.
    Aber das gehört hier nicht her. Und auch ein Herr Zwegat und andere dieses Beraterstammes werden diese Spielvariante kennen. Und nein hat nichts mit Erpressung zu tun, da der Privatinsolvenzler ja aus freien Stücken in die Falle tappert.


    Sorry, aber für Konsumschuldner habe ich keinerlei Verständnis. Bei eine alleinerziehenden Mutter mit 2 Kinder würde ich aber auch ich dieses Spielchen nicht anwenden.


    @chefkock85
    Du schreibst du hast ein Mahnbescheid. Also hast du den, auf den nichtwidersprochenen Mahnbescheid, auf Antrag vom Amtsgericht zu erstellenden Vollstreckungsbescheid ebenfalls schon erhalten? Denn dann habe ich was falsch verstanden. Also steht da nun Mahnbescheid, oder Vollstreckungsbescheid auf deinem Titel?

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    @chefkock85
    Du schreibst du hast ein Mahnbescheid. Also hast du den, auf den nichtwidersprochenen Mahnbescheid, auf Antrag vom Amtsgericht zu erstellenden Vollstreckungsbescheid ebenfalls schon erhalten? Denn dann habe ich was falsch verstanden. Also steht da nun Mahnbescheid, oder Vollstreckungsbescheid auf deinem Titel?


    Man hat dem Mahnbescheid nicht wiedersprochen, somit erhielt ich den Vollstreckungbescheid. Es war mein Fehler, ich habe am Anfang des Threads ja nur von einem Mahnbescheid gesprochen.

  • Gut und am besten lässt Du Dir das Ding rahmen und hängst es irgendwo als Mahnung auf. Für mehr wird das Ding voraussichtlich leider nicht taugen.


    Und auch wenn für Dich in dieser Situation die 130 € erstmal viel scheinen, ich würde die Geschichte abhaken denn der Aufwand den man da von nun an noch reinstecken muss um dann doch wieder leer auszugehen lohnt sich nicht wirklich. Eine realistische Chance an das Geld zu kommen sehe ich nach den beschriebenen Umständen nicht, im Gegenteil mit jedem Vollstreckungsversuch zahlst Du immer noch drauf.


    Und das "gemeine" an der Sache ist: Die Schuldner sind ja auch nicht gerade auf den Kopf gefallen, wenn da also der VK schon 01/07 die Finger gehoben hat war das mit Sicherheit nicht seine erste und einzige Aktion dieser Art. Derartiges Klientel wird in den nächsten 30 Jahren mit Sicherheit nicht über die entsprechenden Mittel verfügen bzw. er wird ganz genau wissen wie er die Dinge drehen muss damit nichts vollstreckt werden kann.

  • So wie ChickenHawk schreibt siehts leider aus.


    Ich hab auch seit ~3 Jahren einen Vollstreckungsbescheid gegen jemanden, da ist aber auch nix zu holen. Derjenige verdient "offiziell" eben sowenig und muss noch Unterhalt zahlen das da für mich nix mehr abfällt... :rolleyes: und ich geh auch mal nicht davon aus das sich da in den nächsten 27 Jahren was ändert.

  • Siemensanier


    Denke mal, fast jedem Gläubiger ist die Insolvenz wohl ein Dorn im Auge. Habe neulich mal gehört, dass statistisch gesehen 80% davon sowieso keinen Cent sehen.



    @Cefkoch


    Wie ChickenHawk schon sagt, steiger dich da nicht weiter rein :)


    Wahrscheinlich wirst du da mehr reinbuttern als du im Endeffekt rauskriegst. Den Vollstreckungsbescheid musst oder hast du ja wahrscheinlich auch schon selbst bezahlt ...

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