Handys von TT, eBay und die Steuererklärung

  • Hallo,


    dass nicht alle jeden Handyverkauf gleich ans Finanzamt melden, ist klar.


    Eigentlich war ich nie auf die Idee gekommen, dass man bei ca. 1,5 Verkäufen pro Monat, üblicherweise lange Herumgelegenes und/oder Gebrauchtes, ein Fall für's Finanzamt werden könnte.
    Wenn nun aber alle drei Monate so ein Subventionshandy dabei ist, kann man sich schon die Frage stellen, ob man an der 511-Euro-Grenze kratzt.


    Daher doch noch mal zurück auf Los: wie muss man hier rechnen?


    Ist ein Handy, das man zum Vertrag kostenlos dazubekommt, eine "Anschaffung"?
    Gerade beim Kostnix-Modell ist es ja eher eine Dreingabe.
    Und eine Rechnung "120 Euro Umsatz = 120 Euro Gewinn" kann doch auch keiner ernsthaft aufmachen.
    Wenn aber andererseits das Beispiel 1 aber als Spekulationsgewinn zählt, dann müsste Beispiel 2 doch einen Spekulationsverlust ergeben?!


    Müsste man Fixkostenerstattungen versteuern? Spekulationsgeschäfte sind es ja sicherlich nicht.
    Müssten Schubladenverträge nicht steuerlich anders bewertet werden als normale?

  • Eigentlich ganz einfach.


    § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    Sonstige Einkünfte sind


    1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ...


    2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23




    § 23 Private Veräußerungsgeschäfte


    (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind:

    1...


    2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.2Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.


    ...


    3) 1Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.


    ...


    Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat


    Für den Fall von Erträgen aus Kapitalvermögen (unabhängig von ebay etc.):


    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ausgeglichen werden.10Sie mindern abweichend von Satz 8 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) erzielt.

  • Das findest Du einfach?! :)


    Die Frage ist doch: wie werden hier die Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet?


    Sind die Fixkosten eines Schubladenvertrags Anschaffungskosten?
    Die Fixkosten eines genutzen Vertrags aber nicht? (Z.B. weil den Kosten hier ggf. ein Gegenwert in Form von genutzten Freieinheiten/Frei-SMS gegenübersteht.)
    Oder auch? Oder beide nicht?
    Sind Fixkostenerstattungen zu versteuern? Was ist das für eine Einkunftsart, negative Werbungskosten bei Schubladenverträgen?!


    Nichts ist mir klar...

  • Zitat

    Original geschrieben von beeker
    Wenn nun aber alle drei Monate so ein Subventionshandy dabei ist, kann man sich schon die Frage stellen, ob man an der 511-Euro-Grenze kratzt.

    Naja, das wären dann aber schon 4 Schubladenverträge pro Jahr, und da die Mindestlaufzeit immer vierundzwanzig Monate ist bräuchtest du dazu 8 Schubladenverträge ... wer bindet sich das schon an den Hals.

  • beeker


    dein Beispiel ist schon klar. Die Versteuerung von irgendwelchen "Einkünften" in Zusammenhang mit Handyverträgen, ob Schublade oder nicht, ist sowas von graue Theorie, das du hier eigentlich keine zufriedenstellende Antwort bekommen wirst.


    Anschaffungskosten für das Handy ist alles, was du dafür aufwendest um es zu bekommen. Die Grundgebühren eines Vertrages sind keine Anschaffungskosten, auch wenn das in der Praxis bei Schubladenverträgen so aussehen mag. Es ist laufender Aufwand. Wenn diese erstattet werden, ist das nichts anderes als eine Kostenerstattung. _> keine Versteuerung. Die Rechnung für das als "Dreingabe"Handy wird auf €0,- lauten, Folge: keine Anschaffungskosten.
    Wenn du das Teil jetzt verkaufst, hast du einen Erlös in Höhe des Verkaufspreises (ggfls musst du noch ebay gebühren oder sonstige verkaufskosten abziehen) und das wäre für die Steuer dann relevant.

  • Die Vertrags- oder Anschaffungskosten haben damit nun gar nix zu tun.
    Das hat mich schon beim Eingangsposting gewundert. Da dachte ich schon, es handelt sich um ein Gewerbe oder ähnliches.


    Du verkaufst das Handy - Punkt.
    Das ist Deine Einnahme und stellt somit die Einkunftsart.


    Wie bereits geschrieben steht, beträgt die Grenze für private Veräußerungsgeschäfte bei rund 500 €.


    Wie oft man nun etwas verkaufen muss, damit es als regelmäßig angesehen und somit als einkunftart angesehen wird, weiß ich nicht.


    Ansonsten ruf doch einfach mal bei Deinem Finanzamt an ...



    PS: Was mir gerade einfällt: Wie ist es, wenn ich mein Auto verkaufe?
    Das geht ja in den meisten Fällen für mehr als 500 € weg. Müsste jeder Autoverkauf versteuert werden?

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das geht ja in den meisten Fällen für mehr als 500 € weg. Müsste jeder Autoverkauf versteuert werden?


    Nach der bisherigen Argumentation - wenn der Kauf weniger als zwölf Monate zurückliegt, ja.


    Oder wenn's einem der Onkel vor weniger als zwölf Monaten geschenkt hat.


    Genau wie das Weihnachtsgeschenk, das einem nicht gefallen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das hat mich schon beim Eingangsposting gewundert. Da dachte ich schon, es handelt sich um ein Gewerbe oder ähnliches.


    Nee, gar nicht!

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das hat mich schon beim Eingangsposting gewundert. Da dachte ich schon, es handelt sich um ein Gewerbe oder ähnliches.


    Mir ist das Thema nur gerade durch einen Fall von... naja, Bewertungserpressung wäre das falsche Wort... egal... bewusst geworden. Wie leicht man da am unwissentlichen Steuerhinterzug kratzt.


    Passende Themenergänzung hier. Die drei oder vier Schubladenverträge sind ja eben vielleicht nicht das Einzige; ggf. hat man ja schon die doppelte Spielekonsole und noch was anderes mit zusammen 350 Euro Gewinn verkauft.


    Weiterhin:

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Die Grundgebühren eines Vertrages sind keine Anschaffungskosten, auch wenn das in der Praxis bei Schubladenverträgen so aussehen mag. Es ist laufender Aufwand. Wenn diese erstattet werden, ist das nichts anderes als eine Kostenerstattung.


    Wobei wir hier auch vielfach den Fall finden, dass die Erstattung den laufenden Aufwand überschreitet. Einnahme?


    Wenn die Erstattung aber gleich dem laufenden Aufwand ist - keine Einnahme?


    Wenn die Erstattung aus einem Handy besteht, das ich verkaufe - doch wieder Einnahme?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    PS: Was mir gerade einfällt: Wie ist es, wenn ich mein Auto verkaufe?
    Das geht ja in den meisten Fällen für mehr als 500 € weg. Müsste jeder Autoverkauf versteuert werden?


    Nein, der Autoverkauf (ausgenommen in spekulativer Absicht erworbene Oldtimer) fallen da nicht drunter.


    Zitat

    OFD Münster, 9.1.2002, S 2256 - 43 - St 22 - 31
    ...
    Verluste aus der Veräußerung von Gebrauchtgegenständen können steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt werden, da § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG keine Wirtschaftsgüter erfasst, deren Wertverzehr typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Folglich unterliegen auch Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht der Besteuerung.


    Diese Grundsätze gelten - mit Ausnahme von Oldtimern - auch für die Veräußerung von Pkw.
    ...


    Somit fallen quasi alle Verluste aus der Steuererklärung raus. Zu Gewinnen kann es in diesem Bereich ja nur kommen wenn man selbst keine Anschaffungskosten (Geschenk) hatte. Also recht clever vom Gesetzgeber gelöst. Selbst wenn es im Privatbereich mal Spekulationsverluste gibt, können diese nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden, nicht mit andren Einkunftsarten.


    Nicht zu verwechseln mit diesen Spekulationseinkünften ist allerdings der gewerbliche Handel. D.h., sobald etwas nur deswegen angeschafft wird um es mit Gewinnabsicht zu veräußern und dies wiederholt vorkommt, landet man ziemlich schnell im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).


    Sobald die Einkünfte denen des Gewerbebetriebes zuzurechnen sind zählt auch keine Spekulationsfrist mehr. D.h. bei Häuser die außerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes (zwischen Kauf und Verkauf) oder bei Privatnutzung mit Gewinnabsicht veräußert werden können die Einnahmen hieraus bereits nach 3 Verkäufen als gewerblich angesehen werden.


    Da gibts bereits einige Urteile dazu, ab wann eine Gewerblichkeit vorliegt. Und im Tenor kann man sagen dass die Gerichte hier die Schwelle z.T. recht niedrig ansetzen...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • So ganz blicke ich nicht durch ...


    Ich vermute mal, dass der TE den Handyvertrag für ein (Klein-)Gewerbe abgeschlossen hat, um diese Rufnr. geschäftlich zu nutzen.


    In diesem Falle würde sich die Frage stellen, ob das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen gehört. Ein Verkauf von Betriebsvermögen wäre in die Einnahme-/Überschussrechnung selbstverständlich als Aktivposten aufzunehmen.


    Um "private" Veräußerungsgeschäfte handelt es sich in solchen Fällen ja gerade nicht. Allerdings gibt es bei solchen Vorgängen einen ganz legal auszuübenden "Gestaltungsspielraum" ... ;)

  • Nein, überhaupt nicht. Der TE hat überhaupt nichts mit einem Gewerbe am Hut. Ich bin ganz normaler Angestellter, nicht selbständig, gehe morgens ins Büro und bin abends bei meiner Familie.


    Irgendwann bin ich mal auf dieses Forum gestoßen, und dadurch bin ich darauf gestossen, WIE günstig man ein Handy bekommen kann.


    Ähnliche Fragen dürften sich auch stellen, wenn man die sonstigen Schnäppchenthreads liest und eine Digicam für 100 Euro bekommt, bei der der Poster schon dazuschreibt, dass sie "in der Bucht mindestens 180" wert sei.


    Ich persönlich denke nicht, dass durch die Anzahl der Geschäfte, die sich hieraus ergeben können, ein Gewerbe entsteht. Zumindest solange man sich auf eine Digicam beschränkt - wenn man gleich zehn bestellt und die verkauft, sehe ich das auch anders. Aber wirklich lohnende Schnäppchen - wie oft gibt's die schon, ein- oder zwei Mal im Monat? Und bei Handyverträgen, ob Schublade oder nicht, gibt es ja auch eine natürliche Beschränkung durch die Provider.


    Mir geht es daher nur und ausschließlich um die Frage, wann und in welcher Form Gewinne aus dem Verkauf subventionierter Handys für einen Privatmann steuerlich zum Problem werden - und auch Auszahlungen der Vermittler. Und wie jemand, der kein Steuersünder sein will, damit umzugehen hat.


    Eine Gewinnerzielungsabsicht dürfte hier ganz offensichtlich sein.


    Nachhaltigkeit? Wenn man nicht überdreht, vielleicht ein Schnäppchen pro Monat (und daraus resultierend ein Wiederverkauf eines Artikels pro Monat) und ein hochsubventionierter Vertrag pro Quartal?


    Höhe der Gewinne? Genau das ist mein Punkt, das zu beurteilen fällt oder fiel mir schwer.


    Nach den Ausführungen hier im Thread käme man da also blitzartig über die 512-Euro-Grenze für private Veräußerungsgeschäfte, auch wenn die persönliche Gewinnrechnung natürlich die Fixkosten des Handyvertrags mit einbezieht.


    Wobei mich sehr wundert, dass der Erlös des Handyverkaufs praktisch in voller Höhe steuerpflichtig sein soll ("0 Euro Anschaffungskosten"), die Barauszahlung, auch wenn sie die Fixkosten deutlich überschreitet ("Kostenerstattung"?), aber nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!