Re: Re: Probleme mit 1822
ZitatOriginal geschrieben von chrisnx
Die 1822 berechnet aber auch die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Transaktionen 55ct - dies ist aber nicht rechtmässig, da es sich um eine der Nebenpflichten der Bank handelt. Entsprechende BGH-Urteile sind XI ZR 5-97, BGH XI ZR 296-96 und BGH I ZR 197-00.
Die Bank berechnet keine Gebühren für die Benachrichtigung der Kontoinhaber, sondern sie verlangt, siehe Preisverzeichnis, lediglich Aufwendungsersatz für Porto.
BGH XI ZR 197/00 bezieht dazu allerdings explizit keine Stellung.
Die angegebenen Urteile jedenfalls stehen dieser Forderung nicht entgegen.