Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?

  • Moin
    ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte. Wie ist da der richtige Vorgang zwischen TÜV, Zulassung und Versicherung? Erst zum TÜV, dann Versicherung, dann zulassen? Oder doch ganz anders?
    Danke
    Der Dingens

  • Re: Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?


    Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Moin
    ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte.


    Was denn nun? PKW oder (An)hänger?


    Zitat


    Erst zum TÜV, dann Versicherung, dann zulassen?


    Ne Deckungskarte bei der Versicherung bekommst du doch auch ohne TÜV.


    Übrigens bringt google ´ne Menge Ergebnisse, wenn man es mit "auto ohne tüv zulassen" füttert. Sofern es sich denn um ein Auto handelt.

  • Re: Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?


    Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?


    Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Moin
    ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, ...


    Was denn nun :D


    Erst mit dem PKW oder Hänger zum Tüv.


    cu
    Thomas

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  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, reicht keine HU (§ 29 StVZO) sondern du mußt eine Vollabnahme (§ 21 StVZO) machen lassen.


    Guten Mooorgen :D


    Das gibt es schon lange nicht mehr. Seit März 2007 kannst Du dir 7 Jahre (statt wie vorher 1,5 Jahre) mit der Wiederzulassung zeit lassen, dafür reicht eine einfache Hauptuntersuchung aus.


    (gibt hier auch dadrüber natürlich nen Thread ;) )

  • und selbst da scheinen einge städte/kreise kulant zu sein.
    bei meinem 80er roller (abgemeldet von feb. 01 bis mai 08) reichte die normale hu


    habe mir dafür erst ein kurzzeitkennzeichen geholt (versicherung war kostenlos, da ich danach mit der "richtigen" anmeldung kam), damit probefahrten & zum tüv und dann anmelden...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • Moin
    also, ich habe das vielleicht nicht so ganz klar ausgedrückt..die Hitze :rolleyes:
    Also der Hänger ist auf meine Eltern zugelassen und versichert, der TÜV abgelaufen. Nun soll er auf mich zugelassen werden und durch mich versichert werden. TÜV muß dazu natürlich neu.
    So, und nun nochmal die Frage:
    Wie gehe ich vor? Erst zur Versicherung, oder erst zum TÜV? Oder ganz anders?
    Sorry!
    Der Dingens

  • Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Wie gehe ich vor? Erst zur Versicherung, oder erst zum TÜV? Oder ganz anders?


    Zur Versicherung musst du, bevor du den Anhänger ummeldest.
    Also: TÜV, Versicherung (dabei brauchst du ja aber den Anhänger nicht), anmelden.

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